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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#51
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Ich sehe das nicht so (wen wundert's ).Die Zustimmung soll vorher eingeholt werden, ok, das ist hier nicht geschehen, das ist suboptimal, wie es ein ehemaliger Fastkanzler mal ausdrückte. Aber die ARGE ist ... zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist. Nach allem, was ich gelesen hab ist der Umzug erforderlich, damit aber reduziert sich das Ermessen der ARGE auf Null, die vorherige Zusicherung reduziert sich fast zur Formalität und ist damit ähnlich stark zu "ahnden" wie andere Formfehler auch - d.h. sie Formalität kann jederzeit nachgeholt werden. |
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#52
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Wie z. B. die Kündigung des neuen Eigentümers vorlegen? ![]() Denn ob diese existiert, ist ja immer noch fraglich. |
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#53
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willkommen im Land der Kapitalisten umso mehr Kapital und Einnahmen da sind um so mehr kann ich "Verluste" zu barer Münze machen. Da Du ja Urteile so liebst hier mal eins vom BFH dazu: Zitat:
Allgemein noch hier ein Artikel zu den Modernisierungskosten, die der Vermieter sowohl vom Mieter als auch von der Steuer wieder bekommt. http://www.gwf-mbh.de/uploads/49ca583ad6a4e.pdf |
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#54
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| Klartext, den Staat kostet die blockierte Sanierung mit unnütz langen Leerstand ein Vielfaches der eingesparten Mietkosten. Und die Baufirmen sitzen ohne Aufträge.. Weil die ARGE muckt. |
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#55
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Wer sagt denn, dass die Arge dem Umzug und der Wohnung nicht zugestimmt hätte, wenn die TE mit den erforderlichen Unterlagen vor der Schaffung von Tatsachen ihren Hintern zur Arge bewegt hätte? Vielleicht hätte sie ja sogar Umzugskosten bekommen. Nehmt doch bitte mal das Brett vor dem Kopf weg, es tut ja schon weh beim Hingucken. |
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#56
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| Sry für das immer größer werdende OT ![]() timeras also ist es sozial i.O. damit der VM viel Geld machen kann, die Baubranche überlebt, Menschen, die doch tatsächlich in ihren Wohnungen bleiben wollen, auch gerne mit neuen Fenstern und einer legalen Modernisierungserhöhung von 11% abzüglich der Instandhaltungskosten zu kündigen? Mit der Meinung musst Du Dich mal in den Pott und die Ecken, die davon betroffen sind trauen |
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#57
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| Sorry @flöckchen, ich hab das Ironieschild nicht gefunden, ich dachte man kann es rauslesen. Trotzdem ist in diesem Fall der Kampf für einen einzelnen Mieter nicht zu gewinnen. Zumal sie ja auch in eine sanierte Wohnung wollte. @Grubenpony, natürlich (ist jedenfalls sehr stark zu vermuten, wenn es eine Kündigung gibt) wären die Umzugskosten auch zu tragen. Nur gibt die nicht eingeholte Zustimmung der ARGE nicht die Möglichkeit die Mietzahlung auf die alte KdU zu begrenzen. Und nur darum geht es. |
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#58
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#59
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| Ermessenspielraum Null. Ich würde als User die Kündigung schnappen und ein vernünftiges sachliches Gespräch mit dem SB führen, sagt er nein, dann ist das ein Verwaltungsakt der nach §33 Absatz 2 Satz 2 SGB X schriftlich mit Begründung nach §35 SGB X zu erlassen ist. Dagegen sofort mündlich Widerspruch zu Protokoll geben zum Hauptbahnhof fahren, die paar Schritte zum Sozialgericht laufen, im EG ist die Rechtsantragsstelle, die Rechtspfleger sind sehr hilfsbereit und übersetzen den Antrag auf eA sofort in Juristendeutsch. Ausweis, alle Bescheide, Kontoauszug und die Kündigung sowie die Mietverträge nicht vergessen. |
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#60
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| Und damit closed. Turtle |
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