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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo,ich bin neu in diesem Forum und hoffe,hier richtig zu sein.Ich habe Fragen bezüglichst eines Umzugs.Ich bin vor knapp 4 jahren mit meinen 4 Kindern(19,14,11 und 4Jahre) von Dortmund/NRW nach Baden Württemberg gezogen.Wir beziehen Hartz 4.Eingelebt und wohlgefühlt hab ich mir hier jedoch nie.Meine Kindern kommen gut zurecht,aber würden auch gerne nach Dortmund zurück.Nun meine Frage.Das ich mit hier unwohl fühle bzw starkes Heimweh habe ist ja kein Umzugsgrund.Wie müßte ich vorgehen um wieder nach Dortmund zu ziehen? |
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#2
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| Nun, Du suchst Dir eine angemessene Wohnung in Dortmund und ziehst um...
__________________ Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholski) |
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#3
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| Heimweh dürfte kein wichtiger Grund sein. Somit kannst Du jederzeit umziehen, kannst allerdings keinerlei finazielle Hilfen vom Jobcenter erwarten. |
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#4
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| Da der Umzug nicht erforderlich ist, bekommst du keine Kaution und keine Umzugskosten. |
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#5
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| Heimweh ist kein Grund. Was die Jobcenter aber immer als Grund anerkennen ist die Aufnahme einer Arbeit. Hast Du noch Kontakte nach Dortmund? Dann versuche doch darüber, eine Stelle (und sei es erst mal halbtags) in Dortmund zu bekommen. |
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#6
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| Ich bin hier im Moment in diesem Fall Mangement,was es,soweit ich weiß,in Dortmund auch gibt.Kontakte nicht,außer Familie |
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#7
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| Also könnte ich mir eine Wohnung suchen und müßte die dann erst von der Dortmunder ARGE genehmigen lassen? |
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#8
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| Ja. Wie gesagt es gäbe allerdings keine Umzugskosten, keine Kaution etc.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Na Hallo, lies Dir mal § 22 Abs. 4 SGB II durch, dann stelle einen Antrag auf UMzug mit bis zu 3 Wohnungsangeboten in der neuen stadt und gib als Umzugsgrund neben Arbeit, Pflege evtl. Eltern auch das geplante Zusammenziehen mit einem Partner in den folgenden 12 Monaten an. Wäre doch mindestens ein guter Grund für ein Umzugserfordernis - oder? MischaR |
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#10
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| Das neue JC ist für Umzug und Genehmigung gar nicht zuständig. Da verweist du schon auf § 22 Abs. 4 SGB II und dann das?! Zitat:
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