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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin ganz neu hier und habe gleich mehrere Fragen zu einem bevorstehenden Umzug: Derzeit bewohne ich eine Wohnung die von der ARGE gezahlt wird. Ein Bekannter hat sie gemietet und mir überlassen. Nun hat er diese Wohnung gekündigt und ich muss ausziehen. Ich suche nun eine eigene kleine Wohnung. Wie muss ich mich gegenüber der ARGE verhalten? Bin ich verpflichtet den Umzug vorher anzumelden und vor Abschluß eines Mietvertrages eine Genehmigung bei der ARGE einzuholen? Oder kann ich umziehen und danach zur ARGE gehen und sagen: "Ich bin umgezogen, hier mein neuer Mietvertrag" und Wohngeld beantragen? Was passiert wenn die Wohnung größer ist? Hier zB. 2 Zimmer, 61 qm, 299,-- EUR/kalt, warm 429,--. Zahlt die ARGE bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und ich muss den Rest selbst tragen? Oder kann die ARGE die Übernahme von Wohngeld gänzlich verweigern wenn die Wohnung zu groß/teuer ist? Zum Veständnis: Ich beziehe ALG2 und bin nebenher selbstständig (angemeldet bei der ARGE). Ich wäre sehr dankbar für Hilfe! Gruß Sonnenblume1966 |
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#2
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| Es ist immer ratsam vorher beim Amt bescheid zu geben. Ziehst Du ohne Notwendigkeitsbescheinigung um, dann gibts keine Umzugskosten, keine Kaution und nur die bisherige Miete. Letzteres ist auch der Fall, wenn die Miete teurer ist als zuvor.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Wobei die Begrenzung auf die bisherige Miethöhe nach wohl ganz überwiegender Rechtsprechung nur gilt, wenn der Umzug in der gleichen Gemeinde erfolgt. Aus jüngster Zeit z.B. http://www.sozialgericht-bremen.de/s...1853Anonym.pdf |
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#4
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| Ein Umzug in eine andere Stadt (von Düsseldorf nach Duisburg) ist sehr wahrscheinlich. Also besteht keine PFLICHT die ARGE vorher zu informieren? Die Mehrkosten für eine etwas teurere Wohnung würde ich selbst zahlen. Wichtig für mich ist nur: Wird auch eine größere bzw. teurere Wohnung bezahlt? (Im Rahmen angemessener Kosten für Unterkunft) LG Sonnenblume1966 |
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#5
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| Wenn ich Düsseldorf nach Duisburg lese, dann dürfte es schwierig werden. Düsseldorf = € 330,75 angemessene Kaltmiete für 1 Person Duisburg = € 257,85 Auch beim Umzug in eine andere Gemeinde wird nur die örtlich angemessene Miete gezahlt. Die Wohnungsgröße spielt eine eher untergeordnete Rolle, entscheidend ist die Kaltmiete. Vorheriges Abklären mit der ARGE kann auf jeden Fall helfen, ziemlich viel Ärger zu vermeiden. |
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#6
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| Hallo! Danke für diese Info, da kann ich doch schon etwas mit anfangen! Bleibt aber immer noch die Frage ob die ARGE in jedem Fall den angemessenen Teil (also für Duisburg 257,85 EUR) zahlen muss und dann ggfs. die Differenz? Sorry fürs Nachhacken ;-) LG Sonnenblume1966 |
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#7
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| Der angemessene Teil muss gezahlt werden. |
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#8
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| Ok, danke :-) Kennst Du Dich evtl. auch mit WBS aus? Ich habe eine Wohnung gefunden mit folgenden Eckdaten: Düsseldorf 2 Zimmer 52 qm Kaltmiete 294,84 Warmmiete 404,84 Normalerweise steht mir mit WBS für 1 Person max. 50 qm zu. Was ist nun in diesem Fall praxis? Müsste ich für die 2 qm mehr eine Art Fehlbelegsabgabe zahlen? Oder kann ich die Wohnung wegen 2 qm zuviel allein gar nicht mieten? Herzlichen dank für Hilfe! |
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#9
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| WBS hab ich keine Ahnung, aber ich glaub, D'dorf hat da eine gute Website Landeshauptstadt Düsseldorf - Wohnberechtigungsschein (WBS) |
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