Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.03.2010, 11:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 10
Ausrufezeichen Umzug in andere Wohnung - ARGE vorher informieren Pflicht?

Hallo,

ich bin ganz neu hier und habe gleich mehrere Fragen zu einem bevorstehenden Umzug:

Derzeit bewohne ich eine Wohnung die von der ARGE gezahlt wird. Ein Bekannter hat sie gemietet und mir überlassen. Nun hat er diese Wohnung gekündigt und ich muss ausziehen.
Ich suche nun eine eigene kleine Wohnung. Wie muss ich mich gegenüber der ARGE verhalten?

Bin ich verpflichtet den Umzug vorher anzumelden und vor Abschluß eines Mietvertrages eine Genehmigung bei der ARGE einzuholen? Oder kann ich umziehen und danach zur ARGE gehen und sagen: "Ich bin umgezogen, hier mein neuer Mietvertrag" und Wohngeld beantragen?

Was passiert wenn die Wohnung größer ist? Hier zB. 2 Zimmer, 61 qm, 299,-- EUR/kalt, warm 429,--. Zahlt die ARGE bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und ich muss den Rest selbst tragen?
Oder kann die ARGE die Übernahme von Wohngeld gänzlich verweigern wenn die Wohnung zu groß/teuer ist?

Zum Veständnis: Ich beziehe ALG2 und bin nebenher selbstständig (angemeldet bei der ARGE).

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe!
Gruß
Sonnenblume1966
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.03.2010, 12:08
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Es ist immer ratsam vorher beim Amt bescheid zu geben.
Ziehst Du ohne Notwendigkeitsbescheinigung um, dann gibts keine Umzugskosten, keine Kaution und nur die bisherige Miete. Letzteres ist auch der Fall, wenn die Miete teurer ist als zuvor.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.03.2010, 12:38
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Wobei die Begrenzung auf die bisherige Miethöhe nach wohl ganz überwiegender Rechtsprechung nur gilt, wenn der Umzug in der gleichen Gemeinde erfolgt.

Aus jüngster Zeit z.B. http://www.sozialgericht-bremen.de/s...1853Anonym.pdf
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.03.2010, 12:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 10
Standard

Ein Umzug in eine andere Stadt (von Düsseldorf nach Duisburg) ist sehr wahrscheinlich.

Also besteht keine PFLICHT die ARGE vorher zu informieren?
Die Mehrkosten für eine etwas teurere Wohnung würde ich selbst zahlen.
Wichtig für mich ist nur: Wird auch eine größere bzw. teurere Wohnung bezahlt? (Im Rahmen angemessener Kosten für Unterkunft)

LG
Sonnenblume1966
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.03.2010, 13:15
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Wenn ich Düsseldorf nach Duisburg lese, dann dürfte es schwierig werden. Düsseldorf = € 330,75 angemessene Kaltmiete für 1 Person
Duisburg = € 257,85

Auch beim Umzug in eine andere Gemeinde wird nur die örtlich angemessene Miete gezahlt. Die Wohnungsgröße spielt eine eher untergeordnete Rolle, entscheidend ist die Kaltmiete.

Vorheriges Abklären mit der ARGE kann auf jeden Fall helfen, ziemlich viel Ärger zu vermeiden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.03.2010, 13:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 10
Standard

Hallo!

Danke für diese Info, da kann ich doch schon etwas mit anfangen!

Bleibt aber immer noch die Frage ob die ARGE in jedem Fall den angemessenen Teil (also für Duisburg 257,85 EUR) zahlen muss und dann ggfs. die Differenz?

Sorry fürs Nachhacken ;-)

LG
Sonnenblume1966
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.03.2010, 13:47
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Der angemessene Teil muss gezahlt werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 05.03.2010, 13:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 10
Standard

Ok, danke :-)

Kennst Du Dich evtl. auch mit WBS aus?

Ich habe eine Wohnung gefunden mit folgenden Eckdaten:

Düsseldorf
2 Zimmer
52 qm
Kaltmiete 294,84
Warmmiete 404,84

Normalerweise steht mir mit WBS für 1 Person max. 50 qm zu. Was ist nun in diesem Fall praxis? Müsste ich für die 2 qm mehr eine Art Fehlbelegsabgabe zahlen? Oder kann ich die Wohnung wegen 2 qm zuviel allein gar nicht mieten?

Herzlichen dank für Hilfe!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 05.03.2010, 14:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

WBS hab ich keine Ahnung, aber ich glaub, D'dorf hat da eine gute Website

Landeshauptstadt Düsseldorf - Wohnberechtigungsschein (WBS)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind / Kinder Problem mit der Arge, wegen 2 Zimmer Wohnung DerSteffel Kosten der Unterkunft 9 20.10.2009 07:53
Fragen zu Umzug in teurere Wohnung auf eigene Veranlassung Mirrorcle Kosten der Unterkunft 5 27.08.2009 15:53
Umzug zum Partner durch ARGE abgelehnt Diamant Hartz IV 4 - ALG II 2 12 04.05.2009 18:02
Umzug in ein anderes Bundesland Tarralan Kosten der Unterkunft 6 06.12.2008 22:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:11 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0