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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 08.04.2009, 09:33
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Beiträge: 5
Standard Umzug Hilfe?!

hallo habe folgende frage die antwort eilt ein wenig.

meine freundin hat eine zu große und teure wohnung. nun bekam sie post vom amt das sie umziehen muss was ihr ja klar war.
jetzt sagt man ihr beim amt, dass sie den umzug erst beantragen muss und er erst genehmigt wird, wenn sie 3 wohnungsangebote vorlegt. nun wird aber kein mieter eine hartz gerechte wohnung bis zum august/september "zurücklegen". dies ist dem amt aber völlig egal was kann sie machen? sie hat auch umzugsbeihilfe beantragt da sie zum einen psychisch krank ist und zum anderen niemanden außer mir hat der helfen könnte und das ohne führerschein. sie ist völlig am ende bitte gebt rat danke!

2.frage nebenbei was ist bei einer wg gründung wie groß darf die miete sein,wie viele m² stehen einen zu? danke euch!
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  #2  
Alt 08.04.2009, 14:31
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Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 295
Standard

Hi,

Du fragst: "was ist bei einer wg gründung wie groß darf die miete sein,

Jedem Mieter einer WG stehen die kompletten KdU-Werte (Kosten der Unterkunft) zu, d.h. also pro Person bis zu 45 - 50 m2 (je nach Kommune) sowie der jeweils pro Einzelperson zustehende Wert für die Kaltmiete. Es wird also nicht "aufgerechnet" wie bei einer Bedarfsgemeinschaft, sondern jedem Mitbewohner stehen die kompletten KdU zu.

wie viele m² stehen einen zu?

Ist von Kommune zu Kommune verschieden, meist liest man bis zu 45 bzw. bis zu 50 m2 pro Person.
Bedarfsgemeinschaft (Paar) = ca. 60 m2, bei WG 2 x 45 - 50 m2.

Du schreibst: "den umzug erst beantragen muss und er erst genehmigt wird, wenn sie 3 wohnungsangebote vorlegt."

Da hat sie was falsch verstanden, sie muss zwar jede anzumietende Wohnung vorher absegnen ( = "genehmigen") lassen, aber bezüglich der "drei Angebote" ist wahrscheinlich der Umzug selbst gemeint, wenn es so weit ist, dann hat man meist drei Kostenvoranschläge für Umzugsunternehmen oder Miet-Transporter vorzulegen, woraus die ARGE dann meist das günstigste auswählt.

Außerdem würde ich raten, nicht übereilt zu handeln. Deine Freundin soll sich in aller Ruhe und unter Einhaltung der Vorgaben der Senkungsaufforderung um eine Wohnung bemühen. Ist am Markt nichts zu finden, dann wird die komplette Miete auch über die in der Senkungsaufforderung gesetzte Frist hinaus gezahlt. Dazu müssen aber die Suchbemühungen genau protokolliert werden usw.

Auch wenn durch den Umzug Kosten entstehen (Wohnungsbeschaffungskosten wie zB. Telefonkosten, Fahrten zu Besichtigungen, Anzeigenkosten, Kosten für Zeitungen, eine fällige Auszugsrenovierung sowie womöglich unvermeidbare doppelte Mietzahlungen) sind von der ARGE nach Antrag zu erstatten bzw. zu verauslagen.

Also nochmal: Wohnung finden, Antrag auf Mietübernahme und anfallende Umzugskosten stellen, wenn die Zustimmung der ARGE vorliegt - erst dann die alte Wohnung kündigen und erst dann den neuen Mietvertrag unterschreiben. Ihr müsst Euch ganz genau an die Regeln/Vorgaben halten, sonst bleibt Ihr auf Euren Kosten womöglich sitzen.

Normalerweise muss der Umzug in Eigenregie und unter Kostenersatz durch die ARGE (Transporter) durchgeführt werden. Nur bei begründeten (!) und belegten (!) Einzelfällen (Krankheit, keine Helfer usw.) kann zB. ein Umzugsunternehmen dabei helfen - aber erst nach Zustimmung durch die ARGE!

Viel Erfolg wünscht der
BestBoy
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  #3  
Alt 08.04.2009, 16:17
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Beiträge: 5
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hi danke erst ma. also sie ist in der miete schon verlängert wurden. jetzt soll sie halt umziehen und tatsächlich wird ihr der umzug erst dann genehmigt wenn sie 3wohnungsangebote vorliegen hat. ansonsten soll sie da gar nicht erst auftauchen!!! die wurde wohl sehr unfreundlich vom amt. meine freundin sagte ihr dann halt, wie das gehen soll weil doch keiner so lange was frei hält. antwort von der bearbeiterin nicht mein problem die machen das schon!

umzugsfirmen haben wir 3 angebote eingeholt brauch sie aber nur vorbei bringen wenn sie wie gesagt die wohnungsangebote vorlegt. liegt das vielleicht an ihrer netten bearbeiterin? i
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