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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 28.01.2012, 23:54
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Beiträge: 5
Standard Umzug Hartz 4 mit Baby und Student

Hallo ihr Lieben,

bin neu hier und habe eine etwas komplizierte Frage zum Thema Umzug. Hier meine Geschichte: ich arbeite als Vollzeitangestellte in einem Eiscafé. Mein Vertag geht leider nur bis November, da wir dann schliessen. Im Okt 2010 wurde ich schwanger und konnte leider dann im Sommer 2011 nicht mehr dort arbeiten. Habe also von November 2010 bis Juni 2011 Arbeitslosengeld bekommen. Davor war ich noch nie arbeitslos. Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 zu bekommen war schon schwer genug. Habe teilweise 3 Monate auf mein Geld gewartet, da war mein Sohn schon auf der Welt. Erst als ich das dem Jugendamt erzählt habe war Geld auf meinem Konto. Aber das ist ne andere Geschichte. Nun meine eigentliche Frage. Ich wohne mit meinem Sohn in einer 40qm Wohnung. Mein Freund ist Student und verdient 400€ im Monat. Jetzt möchten wir zusammenziehen, und haben eiw Wohnung gefunden die 500 kalt und 620€ warm mit NK und Heizung kostet (82qm). Ich weiß das 3 Personen 75 qm zustehen, wir würden den Rest alleine bezahlen. Geht das? Kann die arge uns verbieten umzuziehen?? Sie haben mir am Freitag gesagt, dass ich ohne Ihrw Erlaubnis nichts unterschreiben darf. Ab März gehe ich auch wieder 2x die Woche arbeiten.

Vielen Dank,
Angelina80
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  #2  
Alt 29.01.2012, 12:40
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Angelina80 Beitrag anzeigen
Kann die arge uns verbieten umzuziehen??
Nein, das Jobcenter kann euch nicht verbieten umzuziehen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 30.01.2012, 06:22
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Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 430
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Klaro könnt ihr den Rest dazu bezahlen. Denkt aber daran, dass dann keine Nachzahlungen der Neben- und Betriebskosten (z. B. auch der Heizkosten) übernommen werden. Das kann dann oft böse Überraschungen geben.
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  #4  
Alt 30.01.2012, 13:32
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Danke für eure Antworten. Das heisst also im Klartext: die arge müsste mir die Wohnung genehmigen und bis 5 qm zahlen, und wir zahlen den Rest??
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  #5  
Alt 30.01.2012, 13:34
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Beiträge: 5
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Ich meine bis 75 qm zahlen. Und stimmt das nicht das die mir gesagt haben, dass ich ohne Ihre Einwilligung nichts unterschreiben darf??
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  #6  
Alt 30.01.2012, 13:36
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Beiträge: 3.307
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Wenn Du ohne Zusage des Jobcenters unterschreibst, gibt es keine Renovierungs-, Umzugskosten und Kaution.
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  #7  
Alt 14.02.2012, 16:57
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Cool Betriebskosten=Nebenkosten

Hallo ihr Lieben,

also die Wohnung mit 81qm wurde uns nicht genehmigt, obwohl ich ja gesagt hatte das wir den Rest bezahlen. Naja, jetzt haben wir endlich eine andere Wohnung gefunden: 71qm, 354€ Kaltmiete und 50€ Betriebskosten.
Hab den neuen Abtrag bei der Arge abgegeben, und mir wurde gesagt die Wohnung sei 29€ zu teuer???
Wie kann das sein, wenn dervon der Arge genehmigte Betrag bei der Kaltmiete 375€ und Nebenkosten 101€ beträgt???
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  #8  
Alt 14.02.2012, 17:30
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Das wird man Dir hier nicht beantworten können, da wir die Angemessenheitskriterien für Deinen Ort nicht kennen. Frag also am besten Denjenigen, der Dir jetzt gesagt hat, sie sei zu teuer!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #9  
Alt 15.02.2012, 13:51
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Registriert seit: 28.01.2012
Beiträge: 5
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Vielleicht hab ich die Frage etwas blöd gestellt. Gelten denn Betriebskosten nicht als Nebenkosten??
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  #10  
Alt 15.02.2012, 18:49
Benutzerbild von WalterWinter
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Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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  1. Wenn Ihr ohnehin den Teil selber zahlen wollt, den das Amt nicht übernimmt, dann zieht doch in diese Wohnung - und gut ist.
  2. Ja, Betriebskosten zählen zu den Nebenkosten.
  3. Wie sieht es denn mit Heizung aus in der neuen Wohnung? Sind die Kosten hierfür schon in den 50€ enthalten?
  4. Wenn Deiner Aussage nach die angemessene Miete 375,-€ betragen darf plus 101,-€ Nebenkosten gleich 476,-€, und Ihr aber nur 354,-€ Miete plus 50,- Nebenkosten gleich 404,-€ bezahlt, wieso soll sie dann 29,-€ zu teuer sein? Und warum hast Du das vor Ort nicht mit dem Sachbearbeiter geklärt?
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