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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 07.05.2009, 11:08
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Standard Umzug, Fragen

Hallo,

mir wurde schriftlich die Zusicherung zum Umzug nach §22 Absatz 2 SGB II gegeben, soweit alles okay. Nun suche ich seit 2 Monaten eine Wohnung in der neuen Stadt, habe nun eine, aber sie ist zu teuer, dass weiß ich. Da ich ab Februar 2010 wieder arbeite, wäre das aber okay.

Nun meine Frage:
im alten Wohnort habe ich in einer Wohnung auf 60qm mit meinem Sohn gewohnt, wurde mir zum Einzug für 2 Personen anerkannt. Im Februar diesen Jahres kam mein 2.tes Kind zur Welt somit war die Wohnung zu klein. Nun möchte ich im neuen Ort mit meinem Freund zusammenziehen. Wir wären also eine neue Haushaltsgemeinschaft.
Nun sagt die Dame vom Jobcenter mir, da die Wohnung von der Miete zu hoch ist ( Fläche ist okay ), zahlen sie nur den Satz von Hannover. Das war aber eine völlig andere Bedarfsgemeinschaft und Grundlage ...
Die Wohnung haben wir gewählt, da mein Sohn eine Förderschule in dem Ortsteil besucht und mein Freund aus gesundheitlichen Gründen nicht lange S-Bahn fahren kann. Auto haben wir nicht.
Wie argumentiere ich nun bzw. welceh Rechtsgrundlage gibt es?

Vielen Dank für jeden Tip
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  #2  
Alt 07.05.2009, 11:16
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Zitat:
Zitat von Maisha Beitrag anzeigen
Nun möchte ich im neuen Ort mit meinem Freund zusammenziehen. Wir wären also eine neue Haushaltsgemeinschaft.
Eine neue Bedarfsgemeinschaft.

Zitat:
Nun sagt die Dame vom Jobcenter mir, da die Wohnung von der Miete zu hoch ist ( Fläche ist okay ), zahlen sie nur den Satz von Hannover.
Wie hoch ist die neue und wie hoch die alte Miete?
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  #3  
Alt 07.05.2009, 11:27
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Die alte Miete war für 2 Personen inklusive NK 420 Euro

Die neue Miete sind für 4 Personen 950 Euro + Nk ( die Maximalwarmmiete sind 911,70 für die Stadt ... )
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  #4  
Alt 07.05.2009, 11:55
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Zu den €950 kommen noch die Nebenkosten? Das ist aber heftig.

Hat dein Freund eigentlich Einkommen?
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  #5  
Alt 07.05.2009, 16:05
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Wie wäre es denn, wenn mal angegeben würde, um welche neue Stadt es sich handelt? Rätselraten macht nicht immer Spaß.

Turtle
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  #6  
Alt 07.05.2009, 16:50
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Hallo,

es handelt sich um Heidelberg und dort um den Stadtteil Neuenheim ... für den Stadtteil ist es fast günstig ... es gibt leider nur ~50 Sozialwohnungen in dem Stadtteil und naja zum Thema Wartezeit: in diesem Leben nicht mehr, sagte der Sachbearbeiter.
Es sind wohl circa 950 Euro plus NK für circa 100qm ...
Und bevor ihr fargt warum de Stadtteil? Mein Sohn hat einen erhöhten Förderbedarf und soll dort eine Schule besuchen. Mein Freund kann aus gesundheitlichen Gründen nicht solange Straßenbahn / Bus fahren und ich habe in dem Stadttiel ab Februar 2010 Arbeit ...
Die maximale Höchtwarmmiete sind 911,70€ laut Arge ...

Winke
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  #7  
Alt 07.05.2009, 17:22
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Unangemessen bleibt halt unangemessen. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das die einzige Förderschule dort ist, dann müssten ja alle Eltern mit Kindern, die Förderschulbedarf haben in Heidelberg ausschließlich dort wohnen. Gleiches gilt für kranke Menschen, die nicht lange S-Bahn fahren können. Für solche Gründe gibt es einen Behördentermini, der nennt sich "lebensfremd".

Ziehst du in eine unangemessene Wohnung um, wird man dir nur die Mietkosten von Hannover übernehmen. Daran werden wohl deine Gründe nichts ändern.

Turtle
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  #8  
Alt 07.05.2009, 17:51
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Und es ist kein Argument, dass wir dann mehr Personen sind? Sie können doch für 4 Personen nicht die Fläche und Kosten ansetzen, die sie für 2 bezahlt haben! Mein Baby kam erst kürzlich zur Welt ... die Wohnung war für für 2 Personen zugesprochen worden.

Was die Förderschule betrifft: die Eltern wohnen tatsächlich alle nah der Schule!
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  #9  
Alt 07.05.2009, 22:02
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Du bist noch gar nicht dort hingezogen, weißt aber, dass alle Eltern von xxx Schülern dort in dem Ortsteil wohnen? Ergo auch alle ALG 2 Empfänger, deren Kinder Föderbedarf haben usw.? Ehrlich? Ich kann mir auch selbst ein X für ein U vormachen, wenn du möchtest. Aber irgendwie fühl ich mich grad verschaukelt.

Was die ARGE jetzt macht, könnte natürlich eine Einzelfallentscheidung sein, weil ihr halt letztendlich auch zusammenzieht und es dadurch mehr Personen sind. Dass dir wegen des Babys mehr Wohnraum zusteht: Das Argument kann ich schlichtweg auch nicht mehr hören, ein Baby braucht keinen eigenen Wohnraum, das kann in den ersten Monaten oder gar Jahren im elterlichen Schlafzimmer nächtigen, wie es in mind. 50% aller Haushalte der Fall ist!

Fakt ist, dass eine Wohnung mit über 1000 Euro Warmmiete für 4 Personen (davon ein Baby) schlichtweg unangemessen ist. Und wenn du Hilfe vom Steuerzahler (was u. U. Menschen sind, die sich mit dem Lohn, den sie erarbeiten eben nicht so einen schönen Wohnraum in guter Gegend leisten können!) möchtest, weil du dir sowas nicht leisten kannst, dann musst du deine Ansprüche auch zurückschrauben. ALG 2 ist kein "Alle-möglichen-Wünsche" Erfüllungsprogramm.

Turtle
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  #10  
Alt 07.05.2009, 22:17
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Zuerst mal:
ich will mir weiss Gott kein schönes Leben auf Kosten der Steuerzahler machen, absolut nicht! Heidelberg ist schlicht und ergreifend teuer, ja, aber dass ich nun im Luxus schwelgen möchte und einen auf dicke Hose mache ... nein! Ich habe zeitweise 3 Jobs gehabt, um mich zu finanzieren und lag nie auf der faulen Haut ... das dazu!

Wir haben 2 Monate gesucht, zig Absagen bekommen, die Wohnungsgenossenschaften setzen uns nicht mal auf die Warteliste, weil es einfach keinen Wohnraum gibt. Unsere Wünsche sind nicht sonderlich hoch und wenn man langfristig eine Wohnung sucht, solte es einfach passen ( zumal es Gerichtsurteile gibt, dass auch einem Baby ein Raum bzw. Wohnfläche zusteht! ).

Was das Verschaukeln betrifft: wenn man sich auf einen Umzug vorbereitet, die Schule kontaktiert, besucht ect pp, erhält z.B. auch die Liste der zukünftigen Mitschüler und Ähnliches ...

Es geht mir weder ums Verschaukeln noch um etwas zu bekommen, was mir nicht zusteht ... wir sind halt recht verzweifelt und suchen nach Möglichkeiten. Und wenn meine Fragen hier falsch aufgenommen werden, man genervt reagiert, tut es mir leid.

Schönen Abend noch ...
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