| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich hab mal eine Frage an all die Hartz 4 Profis, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.... Ich und meine Freundin wohnen zusammen und sind eine BG. Wir bekommen beide Hartz 4. Ich, weil ich auf den Studienbeginn warten muss und meine Freundin ist vorübergehend arbeitsunfähig. Jetzt ziehen wir zum 1.4 entweder nach NRW (köln) oder Rheinland-Pfalz (mainz), damit ich dort mein Studium beginnen kann. Nun ist ja allgemein bekannt, dass es nicht so einfach ist, eine Wohnung zu finden, die die vorgeschriebene "angemessene" Obergrenze nicht überschreitet. Meine Frage ist nun, ob wir einfach eine teurere Wohnung nehmen können, denn schließlich bin ich ab 1.4 nicht mehr arbeitslos und somit kann mir das amt doch nicht vorschreiben wie teuer meine wohnung sein darf, oder? Ich muss zwar noch ne weile geld von denen bekommen, bis ich mein eigentliches geld bekomme, aber ja nur als darlehen. Mir ist klar, dass für meine freundin nur die höchstgenze gezahlt werden würde, aber ich wäre ja bereit den größeren teil der miete zu übernehmen. Könnten die mir verbieten eine teurere wohnung zu nehmen, obwohl ich Hartz 4 dann nur als darlehen bekomme? Und könnten die meiner freundin verbieten, mit mir zusammen zu ziehen (zusammen wohnen zu bleiben, wohnen ja schließlich schon zusammen), obwohl ich bereit wäre mehr miete zu bezahlen? Mir ist klar das die nur die angemessene Miete für meine freundin bezahlen würden und für mich auch nur die angemessene miete anrechnen würden, da wir eine BG sind. Aber KÖNNTE ich trotzdem die zu teure wohnung mieten, schließlich können die mir nichts vorschreiben, bezieh ja kein ALG 2 mehr? Haben die Überhaupt das RECHT mir etwas zu verbieten, bei ALG 2 beziehern dürfen die das ja. Wie ich(wir) dann mit dem Geld klar kommen ich ja mein(unser) problem. Hoffe ihr könnt mir helfen, vielen dank schon mal... |
|
#2
| ||||
| ||||
| JEDER kann in die Wohnung ziehen, in die er ziehen möchte und die ihm ein Vermieter auch bereit ist zu vermieten. Egal, ob Rentner, Student, ALG 2 Empfänger oder Uni-Professor. Die Frage ist nur die Bezahlung. Wenn ein ALG 2 Empfänger in eine 1000 Euro Wohnung zieht, obwohl das Amt ihm nur 400 Euro als angemessen bezahlen würde, muss er halt 600 Euro selbst bezahlen. Wo er das dann hernimmt: die Frage wäre natürlich zu klären. Das ist das Grundprinzip. Ihr könnt hinziehe, wohin ihr wollte, das Amt würde für dich (solange du ALG 2 erhältst) bzw. für deine Freundin eben nur die angemessene Miete oder gar nur die Miete vom vorigen Wohnort übernehmen (wenn der Umzug ungenehmigt erfolgt). Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass du ALG 2 als Darlehen erhältst? Und wovon willst du eine evtl. Mietdifferenz zahlen? Studenten sind ja gemeinhin auch keine Großverdiener... Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Turtle, danke schon mal für die antwort. Auf die Idee komme ich, weil ich ja zur zeit auch ALG 2 bekomme und wenn ich jetzt anfange zu studieren, müssen die mir ja trotzdem geld bezahlen, bis ich mein bafög bekomme. Das kann ja ne ganze weile dauern bis die anträge durch sind. Aber dann halt nur als darlehen, da ich für die zeit ja bafög bekomme. Wie ich eine teuere wohnung bezahlen will...ganz einfach: 1. Die Wohunung soll nicht 500 Euro über höchstsatz liegen, sondern hoffentlich ja nur 100 - 150 Euro. 2. Ich werde mir ein Nebenjob suchen. 3. Meine Elltern würden mich wohl ein bißchen unterstützen. 4. Notfalls kann man einen Studienkredit nehmen (das wäre ja auch kein Einkommen fürs Amt) Und 5. Es soll kein dauerzustand sein, dass meine freundin ALG 2 bezieht und danach hätten wir das geld dafür. Aber das ich im Prinzip jede wohnung mieten kann, war das was ich wissen wollte. Ich hab nur gefragt, weil ich immer wieder gehört habe, dass das Amt verbieten kann eine Wohnung über dem Höchsatz zu mieten. Lg |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Und von daher sehe ich durchaus Probleme, wie du die Differenz von 100 bis 150 Euro bezahlen willst. Und auch später, da Bafög nunmal nicht unbedingt üppig ausfällt. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Nur mal so als Hinweis: Im BAföG sind maximal 218 € für die Miete vorgesehen. Andi |
|
#6
| |||
| |||
| Hallo, das stimmt nicht ganz, denn genau nach dem Paragrafen bin ich berechtigt. Original Gesetzestext: (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden. Und genau so ein härtefall wäre ich, da ich bin zum gewährung meines bafögs kein reguläres einkommen hätte. Dementsprechend sind die auch für mich zuständig. Das ich die mehrkosten bezahlen kann, wie gesagt, notfalls ein studienkredit, besser als keine wohnung zu finden. Wohne ca. 600km von meinem zukünftigen studienort weg, hab also nur 2-3 tage vor ort eine wohnung zu finden. Lg |
|
#7
| ||||
| ||||
| Du bist aber KEIN Härtefall, mein Gutster, auch wenn du dir das vielleicht so wünschst... Ein Härtefall liegt nämlich dann vor, wenn das Studium kurz vor dem Ende steht: "Nach der herrschenden Rechtsprechung kann Studenten ein Abbruch ihres Studiums z.B. nicht zugemutet werden, wenn sie kurz vor Abschluss ihres Studiums stehen. In diesen Fällen gestehen die Gerichte den Studenten ein Recht auf ALG II zu. Dahinter steht die Maxime: Mit Ausbildung arbeitslos zu sein ist immer besser, als ohne Ausbildung arbeitslos zu sein." Readers Edition ALG II für Studenten und nicht am Anfang! Kannst auch nochmal hier nachlesen: Rechtsanwlte Bittmann, Schaller & Klopfer - Sozialrecht und selbst googeln, wenn du magst. Gerade bei Studiosos wird erwartet, dass sie neben dem Studium jobben. Und da du wohl kaum kurz vor dem Ende des Studium stehst MUSS die ARGE gar nichts. Sie KANN vielleicht, aber sie MUSS nicht.... Und bei Studenten macht sie es meist NICHT. Also daher nochmal: Wie willst du eine um 100 oder 150 Euro zu teure Wohnung selbst bezahlen, wenn du gerade mal - wie Andy schrieb - 218 Euro im Bafög für die Miete enthalten hast??? Turtle |
|
#8
| |||
| |||
| Mmhhh...ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube hier liegt ein grundlegendes missverständnis vor.... Ich will ja garnicht nicht ALG 2 während meines studiums beziehen, sondern lediglich übergangsweise für 1,2,3 oder auch 4 monate (ist ja unterschiedlich wie lange die bearbeitung eines bafög antrages dauert) und dann auch nur als darlehen. Die bekommen also ihr geld zurück von mir, sobald mein antrag durch ist. Alternativ könnte ich ja auch arbeitlos bleiben, wäre ja auch nicht in deren interesse.... Und wie ich eine zu teure wohnung bezahlen würde, ganz einfach siehe weiter oben lösung 1-5. (speziell im notfall studienkredit, als student kann man monatlich bis zu 650 Euro leihen, ohne sicherheiten. Soll ja nur für wenige monate sein) Danach wäre meine freundin kein Hartz 4 mehr und würde wieder mehr geld verdienen, Ergo: Genug geld für die wohnung, sogar ohne kredit. Ich glaube meine ursprüngliche frage ist hier ein bißchen aus den augen verloren worden. Ich mach mir garkeine sorgen das ich übergangsweise kein geld von denen bekomme, ich wollte eigentlich nur wissen ob die mir vorschreiben können, was für eine wohnung ich mieten darf. Und wenn die mir/uns nur 300 Euro zahlen für eine 500 Euro wohnung, egal, das reicht, wie gesagt notfalls kredit.... Hoffe du/ihr versteht jetzt was ich meine ?!? Lg |
|
#9
| |||
| |||
| Die Frage bezüglich der Wohnung ist ja bereits geklärt. Aber bezüglich des Darlehens auf Grund Vorliegen einer besonderen Härte habe ich auch so meine Zweifel... Da hätten die ARGEN ja viel zu tun, wenn jeder Student, dessen BaföG nicht rechtzeitig bewilligt wird (aus welchen Gründen auch immer) ein Darlehen erhalten sollte. Des Weiteren sind es ja immer noch Steuergelder, über die entschieden wird, auch wenn die eventuell dann vielleicht mal zurückgezahlt werden. In meinen Augen liegt in deinem Fall gerade nicht eine besondere Härte vor, sondern eher der ganz normale Gang der Dinge, wenn man ein Studium beginnt. Du solltest also sehen, dass dein BaföG rechtzeitig bewilligt werden kann, indem du alle Anträge frühzeitig stellst. Sollte dennoch eine Zeit überbrückt werden müssen, solltest du dich vorher erkundigen und dir schriftlich geben lassen, dass du Geld trotz Studium erhälst, damit du dann im Zweifel nicht in Röhre guckst oder noch anderweitig den Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Ist ja nur als netter Rat gemeint. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) student urlaubssemester hartz iv kind | jako | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 11 | 19.03.2009 10:37 |
| Umzug Hartz 4 -> Brauche Tipps, Ratschläge und Hilfe !!! | angroth | Hartz IV 4: U 25 | 3 | 04.01.2009 09:05 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug wegen neuer Arbeit habe eine Frage. | timanfaya | Kosten der Unterkunft | 3 | 03.01.2009 13:00 |
| Lohn , Hartz 4 , ALG 1 , Hinzuverdienst | percey88 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 01.12.2008 16:44 |