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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 13.12.2009, 20:10
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Standard Umzug bei Arbeitsaufnahme

Hallo,

als ALGII-Empfängerin war ich stolz, als ich im Sommer doch die Stelle gefunden habe, allerdings in einer anderen Stadt, also müssten wir (ich und meine Familie) umziehen. Den Antrag auf Übernahme von Umzugskosten/doppelte Miete habe ich 5 Wochen vor dem Umzug gestellt. Mitte August sind wir umgezogen, der Bescheid lag zu dem Zeitpunkt noch nicht vor, nun kommt er: AA bezahlt uns NICHTS (kein Umzugswagen, kein Sprit, keine doppelte Miete), weil die neue Miete (Warm) 10€ zu hoch ist Dabei verdiene ich nun für meine Familie alleine und beziehe keinerlei Leistungen vom Staat mehr.
Im Sommer hat mich meine AA-Beraterin versichert, dass ich, wenn ich die Arbeit aufnehme, auf jeden Fall die Umzugskosten erstattet bekomme, es wurde kein Wort über Angemessenheit der neuen Wohnung (sprich - B-Schein) gesagt.
Ist das nun rechtens?
Vielen Dank schonmal...
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  #2  
Alt 13.12.2009, 22:20
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Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Bescheid? § 16 SGB II oder § 22 SGB II?

Turtle
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  #3  
Alt 14.12.2009, 13:23
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Der Bescheid beruht auf §22 SGB II
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  #4  
Alt 14.12.2009, 16:30
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Und wieso hast du bei deinem Vermittler keinen Antrag auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III gestellt? Bei Arbeitsaufnahme ist diese Leistung der Umzugskostenhilfe nach dem § 22 SGB II vorrangig. Normalerweise hätte m. E. n. die Leistungsabteilung deinen Antrag zuständigkeitshalber an die Vermittlung weiterleiten müssen.

Setze dich nochmal mit dem Amt in Verbindung, bitte darum, dass man deinen Antrag von damals als Antrag auf Leistungen aus dem VB wertet und an deinen Vermittler weiterleitet.

Turtle
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  #5  
Alt 19.12.2009, 11:42
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Vielen Dank für deine Antwort! Es ist nämlich so, dass ich alle Unterlagen dem Rechtsanwalt abgegeben habe. Der hat den Widerspruch geschrieben. Diese Woche habe ich ihm deinen Hinweis(deine Tipps) mitgeteilt, darauf nun die Antwort: die Nachbesserungen im Widerspruchbescheid sind nicht mehr möglich, daher kann ich nun nur die Klage beim Gericht erheben und selber bezahlen, da sie aber sowieso "hoffnungslos" ist, sollte ich das lassen. Wenn ich nun versuche, bei diesem Rechtsanwalt über Einzelheiten nachzufragen, wird er schnell nervös und meint, dass seine Arbeit viel mehr kostet als meine "Groschen"(nun ja, das war der Berechtigungsschein vom Amtsgericht) und möchte, dass der Fall so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Nun - ist der Fall tatsächlich so hoffnungslos? Oder sollte ich versuchen, selber Kontakt mit AA aufzunehmen, ohne Rechtsanwalt? Oder doch noch diesen Anwalt einzubeziehen, obwohl er "kein Bock" hat?
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  #6  
Alt 19.12.2009, 16:54
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Du kannst natürlich auch selbst nochmal versuchen, Kontakt mit dem Amt aufzunehmen. Dass du darum bittest, dass man deinen Widerspruch bzw. deinen damaligen Antrag auch unter dem Aspekt "Vermittlungsbudget" betrachten soll.

Turtle
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