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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo erstmal, ich habe einige für mich sehr wichtige Fragen und hoffe, dass einige von euch diese beantworten können. Vorab einiges zum Verständnis: Mein Mann ist HartzIV Empfänger und ich Studentin. Wir wohnen in einer 3-Raum-Wohnung zur Miete (323,00 Euro warm + Wasser). Mein Mann leidet an Depressionen, ist Epileptiker und hat ein Schlafapnoesyndrom (muss nachts zum Schlafen eine Maske tragen). Jetzt zum Fall: Über uns wohnen Mieter die ständig laute Musik hören, im Aufgang rauchen (obwohl Balkon) und sich dabei lautstark unterhalten. Dieses Paar streitet sich auch sehr oft, dabei knallen Türen und es wird geschrien und gebrüllt. All dies passiert meistens oder fast ausschließlich nachts. Wir mussten schon einige male die Polizei rufen, weil es nicht mehr zum aushalten war. Beim letzten Vorfall wurde mein Mann sogar mit einem Kantholz bedroht, auf das übelste Beschimpt und der andere Mann wolle ihn umbringen. Wir sind nervlich richtig am Boden. Jetzt meine Frage: Besteht ein Grund für einen Umzug? Wir fühlen uns dermaßen belästig und in unserer Ruhe gestört. wir haben auch schon eine Beschwerde an die Wohnungsgesellschaft geschickt. Diese würde uns eine andere Wohnung (ruhige Mieter) anbieten. Bei der Arge haben wir einen Antrag auf Umzug gestellt. Diese will nun von uns die Vorfallsnummer der Polizei, die Beschwerde von der Wohnungsgesellschaft und ein Wohnungsangebot von uns. Wie stehen die Chancen, dass die Arge einen Umzug genehmigt und welche Kosten würde diese Übernehmen (Umzugskosten, Kaution)? Ich hoffe ihr könnt mir antworten geben. lg Charly28 |
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#2
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| Hallo, die Geschehnisse sind ja dementsprechend nachzuweisen. Einfach in Kopie bei der Arge einreichen. Wieso benötigt ihr denn eine neue Kaution, wenn ihr nur die Wohnung wechselt oder handelt es sich um eine andere Wohngenossenschaft? Wie weit ist denn die neue Wohnung von der alten entfernt, ist sie renoviert und wie sieht die alte Wohnung aus? |
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#3
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| Zumal ja auch eigentlich der Vermieter in die Pflicht zu nehmen ist, wenn dieser unfähig ist den Mangel zu beseitigen! |
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#4
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| Danke für deine Antwort. Natürlich werde ich die Unterlagen bei der Arge einreichen. Die andere Wohnung haben wir noch nicht gesehen aber sie soll in einem besseren Zustand sein als unsere (dieser Block wurde erst später errichtet). Es ist immer noch die selbe Wohnungsgesellschaft nur ein anderer Wohnkomplex. Wir brauchten damals für unsere jetzige Wohnung (Sozialwohnung) keine Kaution bezahlen. Haben unsere jetzige Wohnung aber vor 2 Jahren komplett selbst renoviert. Wir wären einer neuen Wohnung durchaus nicht abgeneigt, schon allein um aus diesem Umfeld heraus zu kommen. Leider ist es in unserer jetzigen Umgebung so, dass die Menschen sich immer mehr gehen lassen und unberechenbarer werden. Damit meine ich vorallem, dass die Menschen kaum noch Rücksicht aufeinander nehmen, Regeln nur für sich selbst ausgelegt werden aber nicht mit der allgemeinheit gelebt werden. Würde nur gern wissen ob wir Kaution und Renovierungskosten komplett selbst tragen müssten. Ich bin über jede Art der Hilfe immer sehr dankbar. lg Charly28 |
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#5
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| Wenn das Amt den Umzug nicht als notwendig anerkennt, was in solchen Fällen meist der Fall ist, weil der Vermieter die Mängel zu beseitigen hat, dann gibts keine Kaution etc.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Die Frage solltet ihr vorrangig dem Vermieter stellen, ggf. kommt er euch da entgegen. |
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