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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.12.2009, 12:39
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Beiträge: 4
Standard Umzug anderes Bundesland wegen 400€ Job?

Hallo... ich hab mich hier durchgewühlt und speziel nichts auf meine Frage gefunden...

Ich habe eine Aussicht auf einen 400€ Job in einem anderen Bundesland.
Bin Alleinerziehnde und hätt dort sogar Kinderbetreuung.
Meine Frage ist nun... darf ich dann umziehen wegen dem Job?
Bezahlt man mir dann den Umzug?
Und evtl. die Kaution? (Ich würd sie ja auch wieder zurückzahlen)

Ich würd so gern wieder arbeiten und ich denke der Rest wird doch vom Amt wieder aufgestockt.
Ich bin schwerbehindert und hab es eh schwer einen Job zu finden ...
Eine Frage hab ich noch... stimmt es das mir mit bestimmten Zeichen im Ausweis auch ein bisschen mehr Wohnraum zusteht? Mehranspruch auf Leistung kann mir selbst im Callcenter auch mein Sachbearbeiter nicht beantworten... (mir zahlen sie nicht mal Alleinerziehendenzuschlag sie prüfen noch ist immer die Antwort... mein Sohn ist nun schon über 8 Monate alt...hier arbeiten sie scheinbar etwas langsamer... )
80% G aG steht in meinem Ausweis...
Vielen Dank für eure Hilfe und sollte ich hier falsch sein ... bitte bescheid sagen...
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  #2  
Alt 15.12.2009, 12:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Vroni Beitrag anzeigen
Ich habe eine Aussicht auf einen 400€ Job in einem anderen Bundesland.
Bin Alleinerziehnde und hätt dort sogar Kinderbetreuung.
Meine Frage ist nun... darf ich dann umziehen wegen dem Job?
Umziehen darfst du natürlich, das kann dir niemand verbieten.

Zitat:
Bezahlt man mir dann den Umzug?
Und evtl. die Kaution?
Nein. Eine Umzugsgenehmigung gibt es nur für sozialversicherungspflichtige Jobs. Von daher dann auch nur Umzugskosten etc.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 15.12.2009, 12:42
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Beiträge: 979
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Da es sich um keine SV-pflichtige Tätigkeit handelt wirst du keine Umzugsgenehmigung von der ARGE erhalten. Du kannst natürlich selber umziehen, bekommst dann aber keine Hilfen für den Umzug, Kaution etc. und es wird nur max. die bisherige Miete anerkannt.

Andi
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  #4  
Alt 15.12.2009, 12:49
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Okay...
ich dachte immer egal was hauptsache Arbeit...
jedenfalls sagen sie mir das immer...
Ich werd das mal überdenken
Obwohl es mir lieber wäre selber was zu verdienen und nicht alles vom Amt zu bekommen...
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  #5  
Alt 15.12.2009, 14:58
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Zitat:
Zitat von Vroni Beitrag anzeigen
80% G aG steht in meinem Ausweis...
bei aG = Außergewöhnlich Gehbehindert "Könnte" dir mehr Wohnraum zustehen. Es kommt darauf an ob du auf "Gehilfen-Rolli" angewiesen bist.
Erkundige dich direkt beim Amt dazu.

Da dein Kleiner "erst" 8 Monate ist, bist du normal noch garnicht verpflichtet dir einen Job zu suchen. 3 Jahre Elternzeit in der du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen mußt.
Dazu kommt Umzugsbeihilfen gibt es nur für Sozialversicherungspflichtige Jobs.
Vergiß auch nicht das dir das Einkommen aufs Elterngeld angerechnet wird
wenn du mehr wie den Sockelbetrag hast.

Daher wäre es für dich - meiner Meinung nach - sinnvoller zu schaun
das du ab wenn Sohnemann 1 Jahr alt ist, einen sozialversicherungspflichtigen Job im gewünschten Bundesland findest.
Ab da entfällt auch das Elterngeld. Das Anrechnungsproblem hätte sich erledigt - falls da was wäre.
Es reicht wenn der Verdienst höher wie 400 Euro ist ( 401 Euro)
So bekommst du Kaution, Umzugsbeihilfe und je nachdem evtl. auch Renovierungskosten übernommen.
Du hast zwar dann Sozialversicherungs Abzüge, aber die Freibeträge beim ALGII sind gleich.
Du hast bei beiden 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 % vom Rest.
Bei 400 Euro bleiben so 160 Euro Anrechnungsfrei beim 401 Euro Job auch 160 Euro - da man den Freibetrag immer vom Brutto berechnet.
Der Rest wird vom ALGII aufgestockt.

ich hoffe ich hab keinen Knopf im Gehirn - falls das nciht stimmen würde was ich geschrieben habe - bekommt bestimmt einer zum richtigstellen (rüfeln)
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  #6  
Alt 15.12.2009, 15:15
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Danke für die Auskunft...
Ich weiß dass ich erst wenn er drei Jahre alt ist verpflichtet bin einen Job anzunehmen, aber da ich dieses Angebot bekommen habe und ich mir ehrlich freuen würde wieder ein bisschen zu arbeiten, dachte ich ich kann auch diesen Job annehmen.
Ei ei ei ... alles soooooooo kompliziert...

Ich sags mal so ... hier kannste pro Tag fünf Menschen beim Amt anrufen und alle haben ne andere Aussage... kompetent scheint dort niemand zu sein..
leider...
ich hatte mal nen Sachbearbeiter dem hab ich nen Brief diktiert weil er nicht wusste wie er den formulieren sollte... (vielleicht sollt ich mich bei der Arge bewerben... )

Na ich schau mal was ich morgen erreichen kann und werde mich hier wieder melden...
Danke nochmals... für alle Antworten...
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  #7  
Alt 15.12.2009, 15:26
Benutzerbild von holly8
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Beiträge: 466
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Zitat:
Zitat von Vroni Beitrag anzeigen
Mehranspruch auf Leistung kann mir selbst im Callcenter auch mein Sachbearbeiter nicht beantworten... (mir zahlen sie nicht mal Alleinerziehendenzuschlag sie prüfen noch ist immer die Antwort... mein Sohn ist nun schon über 8 Monate alt...hier arbeiten sie scheinbar etwas langsamer... )
Was wird denn da geprüft? Hast du mal gefragt, warum? Wohnst du nicht alleine mit deinem Kind?
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  #8  
Alt 15.12.2009, 18:41
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Ja ich wohn mit ihm allein ...!!!
Ich hab keine Ahnung was die da prüfen.
Wenn ich anrufe heisst es immer nur
:WIR PRÜFEN DAS NOCH!"

Also hier war schon ne Dame vom Amt um zu schauen ob ich allein mit Sohn bin ...
Keine Ahnung... ich hab mit denen schon ne Menge erlebt, ich trau denen sogar zu mir das zu verwehren (wie damals die Schwangerschaftskleidung) !!!
Egal ich mag mich nicht mehr rumärgern deshalb hoffte ich ja diesen Job annehmen zu können ...
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