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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 20.07.2010, 20:38
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Beiträge: 2
Böse umzug abgelehnt trotz preiswertern wohnungsangebot

hallöchen ihr lieben.
also ich habe mich am 6.07.10 getrennt von meinen partner.
und habe es auch dem amt gemeldet.nun möchte ich hier auziehen mit mein ex-partner.aber ich bekamm eine ablehnung weil die wohnung reichen würde.
aber ich reichte ihn eine preisgünstige wohnung nach.
und das andere problem ist das mein ex-partner nicht auziehen kann wenn er nicht die kaution von der von der wohnung bekommt ,weil er sie damals von seinen geld bezahlte.
hat jemand rat für mich.
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  #2  
Alt 21.07.2010, 05:32
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Zitat:
also ich habe mich am 6.07.10 getrennt von meinen partner.
und habe es auch dem amt gemeldet.nun möchte ich hier auziehen mit mein ex-partner.aber ich bekamm eine ablehnung weil die wohnung reichen würde.
Wie jetzt MIT Deinem Ex ausziehen? Kann das sein, dass das Amt das genauso versteht wie ich gerade und denkt Ihr wollt gemeinsam umziehen? Sonst hätte man Euch doch sichr nicht geantworten, die Wohnung würde ausreichen?!

Zitat:
und das andere problem ist das mein ex-partner nicht auziehen kann wenn er nicht die kaution von der von der wohnung bekommt ,weil er sie damals von seinen geld bezahlte.
Versteh ich nicht, sorry! Wenn er sie von seinem Geld bezahlte, dann bekommt er sie auch zurück. Wer will sie ihm denn nicht geben?

Sehr verworren alles......
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 21.07.2010, 05:52
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Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 2
Standard trennung,beide auziehen

also die howoge gibt nur die kaution meinen ex wenn wir gemeinsam die wohnung auflösen.außerdem ist die wohnung für mich alleine und mein sohn zu zeuer..die wohnung jetzt kostet 460€ und ich habe eine neue gefunden die kostet nur 443€ warm ..
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  #4  
Alt 21.07.2010, 08:14
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wie sind die Angemessenheitskriterien bei Euch? Hast Du die beim Amt erfragt?
Die neue Wohnung ist auch nur 17 Euro günstiger als die jetzige, für 2 Personen statt 3. Liegt es daran?
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 21.07.2010, 09:10
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2009
Beiträge: 295
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Zitat:
Wie sind die Angemessenheitskriterien bei Euch?
In Berlin lautet die Grenze für zwei Personen bei Euro 444,- warm.

http://www.harald-thome.de/media/fil...10.02.2009.pdf
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Stichworte
bedarfgemeinschaft, trennung, umzug

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