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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Ich fang mal ganz von vorne an, Ich wohne mit meinem Kind in eine Wohnung die Mängel seit längerem hat und mittlerweile auch Schimmel. Ich habe daraufhin gekündigt und mir neue Wohnungen gesucht, dann bin ich mit nem Angebot zum Amt und da hab ich dann erstmal festgestellt, das es ja nun ganz anders abläuft als wie vor 2 Jahren. Dieses Angebot wurde abgelehnt, da die der Meinung waren, da ja mal jemand da war wegen den Mängeln, dieser jedoch gepfuscht hat und die Mängel nach wie vor nich beseitigt sind mir die neue Wohnung aus dem Grund abzulehen und könne ja in dieser Wohnung hier bleiben und solle am besten die Kündigung zurück ziehn. Das sah ich aber nich ein denn ich bleib mit meinem Kind nich in einer Wohnung die Schimmel hat und ich selbst bin gesundheitlich eingeschränkt, was ich auch beim Amt nachgewiesen habe. Habe dann gegen das Jobcenter geklagt und auch das Gericht hat abgelehnt und waren der Meinung wie das Jobcenter. Ich hatte dann ne rennerei vom feinsten und nur Stress, die Zeit wurde immer enger bis zum Auszug und habe leider bis zum Auszug nichts neues gehabt, dank dem Jobcenter, da die mir immer nen Strich durch die Rechnung machten. Ja nun habe ich um 1 Monat verlängern können und muss aber dann zum ende des Jahres aus der Wohnung, da die nach Instandsetzungsarbeiten anderweitig genutzt werden soll und dies hab ich nun schriftlich. Habe mir heut wieder ne Wohnung angesehn und da is nun wieder das ding, das Jobcenter muss die Übernahme bewilligen. Kaution und Umzugskosten müssen die nich Übernehmen, sondern eigentlich nur die Mietübernahme. Nun will ich morgen wieder hin zum Jobcenter, kann mir aber schon denken was die wieder sagen werden, und könne jetzt schon heulen wenn ich dran denke. Habt ihr nen Tip wie ich da nun am besten noch vorgehn kann ? Der 31.12. is bald um über Weihnachten und Neujahr wird kaum jemand in einem Vermietungsbüro arbeiten. Kann das Jobcenter mir jetzt noch ablehnen, wo ich dies nun schriftlich habe, das ich raus muß ? Lg |
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#2
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| Wenn die Wohnung günstiger oder gleich teuer ist, dann brauchst du nichts befürchten und keiner kann dir den Umzug verbieten.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| Zitat:
Du verklagst das Jobcenter wegen Mängeln an der Wohnung, für deren Beseitigung dein Vermieter zuständig ist? Du solltest deine Rechtsberatung wechseln.Hättest du die Reihenfolge eingehalten (Vermieter nachweislich zur Beseitigung auffordern, ggf. rechtliche Schritte einleiten etc.) könntest du wahrscheinlich schon längst umgezogen sein. Aber wie Jette schon schrieb, wenn die Miete günstiger oder gleich teuer ist, du keine Umzugskosten oder Kaution brauchst, dann brauchst du noch nicht mal eine Genehmigung für den Umzug. |
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