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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 20.07.2011, 15:19
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Ausrufezeichen Umzug aber neue Wohnung zu groß

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, da ich ein riesengroßes Problem habe, was mir echt auf das Gemüt drückt.

Mein Lebensgefährte ist noch bis 01.08. Hartz IV Empfänger und ich bin es leider auch seit einem Monat.

Da mein Lebensgefährte nunmehr aber zum 01.08. Gott sei Dank eine Ausbildungsstelle gefunden hat, ist uns von seinem Fallmanager (nicht von dem, der für Hartz IV zuständig ist, sondern der sich zusammen mit ihm um einen neuen Job bemüht hat - Arbeitsvermittler nennt sich das glaub ich) der Umzug genehmigt und auch bezahlt worden.

Nunmehr musste ich hier im neuen Landkreis einen neuen Hartz IV Antrag stellen und benötigte dafür eine Bestätigung, dass der Umzug bewillgt wurde vom alten Leistungsträger.

Also haben wir heute bei seinem Arbeitsvermittler angerufen und wollten so eine Bescheinigung haben. Hier hieß es jedoch, dass dafür der Fallmanager für das Hartz IV zuständig ist. Dieser verneinte nun aber die Bewilligung zum Umzug, da die neue Wohnung zu groß/zu teuer ist. Also grundsätzlich sind sie natürlich mit einem Umzug einverstanden, jedoch eben nur in eine angemessene Wohnung.

Nun wohnen wir aber längst in der neuen Wohnung und es ist für uns auch kein Problem, die paar Euro die über den Regelsatz liegen, selbst vom Hartz IV Geld bzw. der Ausbildungsvergütung zu bezahlen, so dass wir eigentlich davon ausgegangen sind, dass dies kein Problem darstellt. Mal davon abgesehen, dass es uns hier in der Region auch nach mehreren Monaten nicht gelungen ist, eine angemessene Wohnung zu finden.

Nun find ich keine Ruhe mehr, weil ich nicht weiß, wie es jetzt weitergeht. Kann mir das neue Amt jetzt das Hartz IV versagen? Oder "nur" den Mietanteil, den ich tragen müßte? Und wenn ja, wie lange? Oder können sie uns gar zu einem Auszug zwingen? Oder müssen wir den Umzug jetzt doch selbst bezahlen?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, habe wirklich Angst

LG
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  #2  
Alt 20.07.2011, 18:16
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Ohne vorherige schriftliche Genehmigung vom Umzug und der neuen Wohnung gibt es nichts für die Umzugskosten.

Meines Wissens gibt es für die neue Wohnung schon deinen Mietanteil, aber halt nur 50% der angemessenen Miete.
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  #3  
Alt 20.07.2011, 21:46
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Zitat:
Meines Wissens gibt es für die neue Wohnung schon deinen Mietanteil, aber halt nur 50% der angemessenen Miete.
Das widerspricht sich doch: Wenn die KdU "angemessen" eingestuft
werden, dann sollten sie zu 100 % übernommen werden!

Was genau meinst Du (nachtvogel) mit "50 %"?

Für heavenmeetshell bleibt also der den angemessenen Anteil überschießende Betrag,
der aus Regelleistung und/oder Nebenjob selbst zu leisten wäre.
Dieser darf dann allerdings nicht all zu groß ausfallen, ohne dass dieser Fakton
meines Wissens irgend wo präzise beziffert ist.

Gemäß der sog. "Produkttheorie" (bitte ergooglen oder SuFu) kann eine
Unterkunft auch größer als den kommunalen Vorgaben entsprechend
ausfallen, so lange die Gesamt-KdU einen bestimmten Wert nicht überschreiten.

Zitat:
Und wenn ja, wie lange?
Das gilt dann auf Dauer; so lange Deine Bedürftigkeit anhält, solange wird Dir
der "angemessene" Anteil zugestanden.


Zitat:
Oder können sie uns gar zu einem Auszug zwingen?
Nein, zu einem Auszug zwingen kann man Dich nicht!


Zitat:
Oder müssen wir den Umzug jetzt doch selbst bezahlen?
Wenn ein Umzug vom JC nicht als "erforderlich" eingestuft worden ist,
dann muss der Umzug aus eigener Tasche finanziert werden.
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  #4  
Alt 20.07.2011, 21:54
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Zitat:
Zitat von BestBoy Beitrag anzeigen
Das widerspricht sich doch: Wenn die KdU "angemessen" eingestuft
werden, dann sollten sie zu 100 % übernommen werden!

Was genau meinst Du (nachtvogel) mit "50 %"?
Er ist Auszubildender und vom ALGII ausgeschlossen.
Daher geht es hier nur um ihre Hälfte der KDU - also 50%
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  #5  
Alt 21.07.2011, 12:11
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Zitat:
Er ist Auszubildender und vom ALGII ausgeschlossen.
Das habe ich doch glatt überlesen, vielleicht sollte ich so spät (22:45 Uhr)
nicht mehr posten...!
Danke für das Feedback!
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  #6  
Alt 21.07.2011, 15:03
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Wenn der Umzug wie beschrieben genehmigt und bezahlt wurde, sollte dafür eigentlich eine schriftliche Bestätigung beim Hilfeempfänger vorliegen. Die kann doch dann beim neuen Landkreis eingereicht werden.
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  #7  
Alt 21.07.2011, 18:03
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Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, ist mir erst Mal schon ein riesen Stein vom Herzen gefallen.

Um es noch mal zu verdeutlichen, wir haben eine mehrfache mündliche Bestätigung vom Arbeitsvermittler meines Lebensgefährten, dass der Umzug zu 100 % übernommen wird bzw. wurde. Wir hatten damals sogar nachgefragt, weil die neue Wohnung ja zu groß/teuer ist und der Arbeitsvermittler meinte nur, dass ihm das "wurscht ist, auch wenn wir in einen Palast ziehen". Er wollte nur den Arbeitsvertrag sehen und hat dann alles weitere mit der Umzugsfirma abgeklärt. Der Umzug ist inzwischen ja auch schon über die Bühne gegangen und bis jetzt hat sich die Umzugsfirma zumindest noch nicht gemeldet, dass sie von uns direkt Geld haben wollen.

Wir hatten mit unserer Arge Sachbearbeiterin eigentlich diesbezüglich gar nichts zu tun, außer dass wir Renovierungskosten für die alte Wohnung erhalten haben.

Da wir ja die Umzugsgenehmigung vom Arbeitsermittler hatten, sind wir eigentlich davon ausgegangen, dass das ok ist und haben uns nicht mehr extra mit der Arge Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt (außer halt Bescheid gegeben, dass wir umziehen).
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  #8  
Alt 22.07.2011, 06:27
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Zitat:
Zitat von heavenmeetshell Beitrag anzeigen
Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, ist mir erst Mal schon ein riesen Stein vom Herzen gefallen.

... mehrfache mündliche Bestätigung ...
Schon Sch.....!
Korrekt brauchst Du für den Umzug die schriftliche Bestätigung der Notwendigkeit und die schriftliche Bestätigung der Angemessenheit der neuen Miete. Diese Bestätigung wird aber von der Leistungsabteilung nicht gegeben, wenn die KdU unangemessen sind.
Caesar
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  #9  
Alt 22.07.2011, 07:43
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Ich verstehe die Problematik nicht. Der Umzug war eindeutig notwendig wegen Ausbildungsaufnahme. Punkt. Somit sind die KdU am neuen Wohnort in Höhe der Angemessenheitsgrenze zu übernehmen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #10  
Alt 22.07.2011, 09:39
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Unser Problem ist halt, dass die neue Arge eine Bestätigung der alten Arge braucht, dass der Umzug bewilligt wurde. Erst dann wollen sie unseren neuen Hartz IV Antrag bearbeiten.

Die alte Arge will uns diese Bestätigung aber nicht geben, da der Umzug an sich zwar bewilligt war, aber die neue Wohnung unangemessen groß/teuer ist.
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größe, miete, mietübernahme, wohnung

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