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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #11  
Alt 22.07.2011, 09:46
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Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von heavenmeetshell Beitrag anzeigen
. Erst dann wollen sie unseren neuen Hartz IV Antrag bearbeiten.
Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage. Ihr könnt hinziehen wo ihr wollt und der neue Träger hat den Antrag zu bewilligen. Wenn keine Genehmigung vorliegt, braucht er allerdings keine Kaution zu bezahlen. Und dass wegen der Ausbildung umgezogen wurde, muss das neue JC doch auch so erkennen.
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