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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 04.02.2009, 09:33
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Standard Umziehen ohne Genehmigung in billigere Wohnung ??

Hallo, ich brauche dringend eure Hilfe und Meinungen.
Es geht um meine Mutti (60 Jahre alt), die in Köln wohnt.
Sie bekommt z.Zt ihre 3 ! Zimmer Wohnung (76qm) komplett von der Arge bezahlt, aufgrund der Tatsache das sie in dieser Wohnung schon 31 Jahre lebt. Miete 545€ warm. Die Sachbearbeiter haben bisher nur mal im Gespräch angemerkt das die Wohnung zu groß sei, es kam noch nichts schriftliches.
Ich konnte sie jetzt überzeugen doch umzuziehen, da die Wohnung voller Schimmel ist und sie aufgrund der alten Durchlauferhitzer usw. Stromkosten ohne Ende hat. Ein Ärztliches Attest ist in Arbeit.

Habe nun eine Wohnung gefunden, in die meine Mutti einziehen würde. Erdgeschoß (aufgrund ihres Alters) aber !! 57 qm groß und 502€ Warmmiete. Es muß sehr schnell gehen, sonst ist die Wohnung weg. Die Arge soll nur die neue Warmmiete bezahlen, keine Kaution, keine Umzugskosten und keine neue Küche. Das wird alles von den Kindern bezahlt.
Kann ich es wagen einfach umzuziehen ohne vorherige Genehmigung, oder muß meine Mutter dann Sanktionen befürchten?


Vielen Dank
Nicole
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  #2  
Alt 04.02.2009, 09:37
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Die Genehmigung dürfte in diesem Fall nicht erforderlich sein, zumal die Wohnung von der Miete her ja auch günstiger ist. Sanktionen hat deine Mutter jedenfalls nicht zu befürchten.

Andi
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  #3  
Alt 04.02.2009, 10:42
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Ich würde trotzdem in jedem Falle vorher die Zustimmung des zuständigen Sachbearbeiters einholen, sicher ist sicher! Viele Sachbearbeiter mögen es einfach nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden und letztendlich sitzen sie meistens am längeren Hebel. Sollte er so schnell keinen Termin freihaben, würde ich zumindest versuchen die Sache telefonisch zu erörtern und das Problem zu schildern (das es schnell gehen muss etc.)
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  #4  
Alt 04.02.2009, 10:48
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Fragen wollten wir ja. Das Problem ist das du ja nicht mal eben bei "deiner" Arge anrufen kannst. Ich war 4 Tage in Köln ( wohne 300 km entfernt) und habe in Sachen Arge nichts erreicht. Einen Tag waren wir persönlich da, der Sachbearbeiter sitzt nicht mehr in seinem Raum ( wird laufend gewechselt, damit du nicht einfach vorbei kommst). Gut dann fragen wir halt irgendeinen zuständigen- bitte Nummer ziehen -Wartezeit zwischen 5 und 11 Stunden ! Telefonnummer nur besetzt, E-Mail Adresse nicht mehr gültig.
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  #5  
Alt 04.02.2009, 11:51
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von gambrinius15 Beitrag anzeigen
Ich würde trotzdem in jedem Falle vorher die Zustimmung des zuständigen Sachbearbeiters einholen, sicher ist sicher! Viele Sachbearbeiter mögen es einfach nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden und letztendlich sitzen sie meistens am längeren Hebel.
Na und, was sollen die dann tun können?

Eben, nichts.
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  #6  
Alt 05.02.2009, 20:54
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Beiträge: 20
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Deine Mutti sollte den Mietvertrag unterschreiben!

Denn:

Eine Zusicherung (Genehmigung) des SGB II Trägers ist nur dann von Bedeutung, wenn es um

1. Geld für Umzugskosten etc. geht (Ist hier nicht der Fall)

2. Es um einen Umzug in eine unangemessene Wohnung geht.

Dann droht Deiner Mutti aber nur folgendes:

War die Warmmiete früher niedriger als die im Ort der Wohnung angemessene Warmmiete, zahlt die ARGE/ Kommune nur die bisherige Warmmiete.

Ansonsten werden "nur" die (örtlich unterschiedlichen) angemessenen Kosten übernommen.

Auch ALG II-Bezieher geniessen im gesamten Bundesgebiet Freizügigkeit, so dass niemand, insbesondere auch nicht der SGB II Träger, einen Umzug verweigern darf. Der Umzug kann sich nur hinsichtlich der Leistungspflicht negativ auswirken.
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  #7  
Alt 06.02.2009, 08:14
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Ich würde trotzdem erst bei der ARGE erfragen. Evtl. hat die ARGE bisher nicht zum Umzug aufgefordert, aufgrund des Alterns der Frau und die langjährige Mietdauer. Daher würd ich unbedingt abklären, wie die Mietobergrenzen für eine alleinstehende Person ist. Und ob die neue Wohnung angemessen ist. Wenn diese angemessen ist würd ich aber auch nicht warten bis ich mal zum SB vorgedrungen bin.
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  #8  
Alt 06.02.2009, 08:19
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Nickname123 Beitrag anzeigen
Ich würde trotzdem erst bei der ARGE erfragen. Evtl. hat die ARGE bisher nicht zum Umzug aufgefordert, aufgrund des Alterns der Frau und die langjährige Mietdauer.
Nicht nur eventuell, wie man dem ET entnehmen kann. Aber ein Umzug liegt wohl im Interesse der Mutter wie es scheint.

Zitat:
Ich konnte sie jetzt überzeugen doch umzuziehen, da die Wohnung voller Schimmel ist und sie aufgrund der alten Durchlauferhitzer usw. Stromkosten ohne Ende hat.
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  #9  
Alt 06.02.2009, 11:16
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Ich bin mir in diesem Fall nicht sicher:

Derzeit lebt die Mutter in einer unangemessenen Wohnung, ARGE akzeptiert das anscheinend, weil schon lange dort.

Wenn sie jetzt umzieht in eine zwar billigere, aber immer noch unangemessene Wohnung (57 m² ist für 1 Person ziemlich üppig und auch die Miete erscheint mir üppig, obwohl ich die Kölner Vorgaben da nicht kenne), dann entfällt doch der Tolerierungsgrund der langen Wohndauer. Es würde mich also nicht wundern, wenn die Dame dann auf die allgemeinen Angemessenheitskriterien verwiesen wird.
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  #10  
Alt 06.02.2009, 20:32
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Ich bin mir in diesem Fall nicht sicher:

Derzeit lebt die Mutter in einer unangemessenen Wohnung, ARGE akzeptiert das anscheinend, weil schon lange dort.

Wenn sie jetzt umzieht in eine zwar billigere, aber immer noch unangemessene Wohnung (57 m² ist für 1 Person ziemlich üppig und auch die Miete erscheint mir üppig, obwohl ich die Kölner Vorgaben da nicht kenne), dann entfällt doch der Tolerierungsgrund der langen Wohndauer. Es würde mich also nicht wundern, wenn die Dame dann auf die allgemeinen Angemessenheitskriterien verwiesen wird.
Ich habe dies aber erwähnt, möchte ich anmerken. Nur gibt es durchaus einige Kommunen / ARGEN, die meinen, Ihre Zusicherung sei gleichbedeutend mit einer Genehmigung zum Umzug! Und das auch so "verkaufen"! Niemand (jedenfalls kein Deutscher) kann jedoch am Umzug innerhalb des Bundesgebietes gehindert werden. Bitte seht mir nach, dass ich alle EU- oder AsylBewLG - Geschichten hier mal ausklammere.

Jeder der umzieht, ohne eine Zusicherung zu haben (auch das sei noch einmal ausdrücklich erwähnt), hat aber die gesetzlichen Konsequenzen zu tragen, (siehe oben).

Baffi
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