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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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Alt 15.05.2011, 17:59
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Beiträge: 1
Standard Übernahme der Wohnkosten am neuen Wohnort

Hallo Zusammen!

Ich habe folgendes Problem: Durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bin ich kurzfristig von Jena nach Tübingen umgezogen. Jetzt stehe ich vor dem Dilemma, dass ich noch keinen Nachmieter für mein Zimmer in Jena habe und so doppelt Miete zahlen muss. Die Arge in Jena hat mir die Übernahme der Wohnkosten in Tübingen für den laufenden Monat zugesichert, danach siehts jedoch düster aus. Und so dicke hab ich es jetzt auch nicht, dass ich mir die doppelte Miete länger leisten kann.
Gibt es irgendeine Rechtssprechung, dass die Miete zumindest innerhalb der Kündigungsfrist (3 Monate) die Kosten an einem der beiden Orte übernommen werden müssen?
Wenn das nicht so wäre ist das ja äußerst unfair. Da hat man sich um Arbeit gekümmert und ist auch flexibel, was den Wohnort angeht und nach dem Umzug steht man vor einer doppelten finanziellen Belastung.
Ich bin in Jena als alleiniger Hauptmieter im Mietvertrag und meine Mitbewohnerin und auch der Nachmieter sollen dann als Hauptmieter drinnen stehen. Gekündigt habe ich noch nicht, da wir dann (wenn sich ein Nachmieter gefunden hat) ne Kulanzkündigung machen und ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird.
Also wie gesagt, für einen Monat soll das mit der Mietübernahme in Tübingen wohl gehen, aber dann ist Ruhe (nach Aussage der Fallmanagerin).

Ich danke schon mal im Vorraus für Eure Unterstützung und hoffe auf Antworten. Ach ja, über die Sufu hab ich jetzt auf die Schnelle nix im Forum dazu gefunden.

Liebe Grüße

Robert
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Stichworte
doppelte miete, mietübernahme, umzug

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