| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe da mal eine Frage: Mein Ehemann hat sich von mir getrennt, zieht wegen eines neuen Jobs in eine andere Stadt. Ich will mit dorthinziehen, wegen der Kinder (3 Stück) und weil in dieser Stadt auch meine Geschwister leben. Wir nehmen uns beide eine eigene Wohnung. Bekomme ich den Umzug als Familienzusammenführung bezahlt bzw. wird aus diesem Grund die Notwendigkeit eines Umzugs bewilligt? Und bekomme ich für die neue Wohnung Geld für eine Ausstattung (Teppich, einbauküche etc.) Wer kann mir helfen? |
|
#2
| |||
| |||
| Erstmal ist der Hausrat bei Trennung zu teilen, das, was dann fehlt, kann beantragt werden. Wobei für Bodenbelag der Vermieter zuständig ist, Teppich gibts also nicht. Und eine Einbauküche kannst Du Dir auch abschminken, es gibt das Notwendige, aber keine Einbauküche. Dann ist Dein Mann Dir und den Kindern unterhaltspflichtig. Wenn er eine Arbeit aufnimmt, kann er ja auch zahlen. Ich glaube nicht, daß der Umzug als erforderlich angesehen wird, von daher wirds keine Umzugskosten geben. |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für Deine Antwort, ich muss mich mit meinem Mann wegen dem Hausrat sowieso nochmal zusammensetzen! |
|
#4
| |||
| |||
| Also zuerst ist dein Mann dir und den Kindern unterhaltspflichtig. Wenn das nicht reicht, kannst du Hartz IV beantragen. Wenn deine Kinder älter als 3 Jahre sind, kannst du auch arbeiten gehen. Erstausstattung bekommst du nur das Allernotwendigste. Wie bereits schon geschrieben, muss der Hausrat geteilt werden. Allerdings glaube ich auch nicht, dass dir das Jobcenter den Umzug bezahlt, weil er einfach nicht notwendig ist. |
|
#5
| |||
| |||
| Wenn ihr in keine gemeinsame Wohnung zieht, ist es auch keine Familienzusammenführung. In der Trennungsphase hat er Trennungsunterhalt zu zahlen. Das ist nicht wenig. Nach der Scheidung Kindesunterhalt und wenn du wegen einem Kind NICHT arbeiten kannst, ist er auch dir zum Betreuungsunterhalt verpflichtet. Sollte sein Einkommen nicht reichen, gibts Unterhaltsvorschuss. Läuft bei ihn dann als Schulden auf, bis er wieder zahlen kann. Für die Erstausstattung gibt es je nach Arge evtl. auch nur gutscheine fürs Sozialkaufhaus. Ganz giewiss keine Einbauküche. Außerdem kannst du ja die jetzt vorhandene Küche nehmen und er sich etwas beschaffen. Du mit 3 Kids, bekommst sicher die meisten Möbel vom Gericht zugesprochen, wenn er sie nicht freiwillig rausgibt. |
|
#6
| |||
| |||
| Danke für Eure Antworten, das bringt mich doch schon ein ganzes Stück weiter! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| familienzusammenführung, trennung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhaltszahlungen bei Trennung Eheänlicherlebensgemeinschaft | hannsg | Unterhaltsrecht allgemein | 1 | 05.02.2011 18:29 |
| Trennung vom Lebenspartner | sd240781 | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 5 | 17.06.2010 13:08 |
| stehe ohne alles nach trennung da | gruftigina | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 17 | 18.08.2009 05:59 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug nach Trennung aus Haus des Ex-Partners | teufelchen03 | Kosten der Unterkunft | 1 | 15.08.2009 19:01 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Trennung/ Insolvenz/ einmalige Beihilfen | liebermalso | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 7 | 16.06.2009 12:24 |