Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.06.2011, 18:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2011
Beiträge: 3
Rotes Gesicht Trennung BG , KdU werden abgelehnt, da wohnung zuteuer

Hallo zu euch allen.

Ich habe einen Frage bezüglich der trennung einer bedarfsgemeinschaft.

Mein partner und ich habe uns getrennt und wohnen noch zusammen in der gemeinschaftlichen wohnung. wir haben die wohnung zum 31.7.2011 gekündigt.und es gibt bereits einen nachmieter.

Ich habe ein monatl. Einkommen von 826,- und mein partner ist erwerbslos.

Einen antrag auf umzug haben wir beide getrennt gestellt und dieser wurde auch für beide genehmigt.
Ich habe jetzt endlich eine wohnung gefunden (422,- und 53,5m²) und habe das persönliche Angebot vorgelegt und nun wurde es abgelehnt, da der mietzins sich um 44.-€ und die qm sich 3,5m² überstiegen wird.(also richtig explizit haben die sich nicht ausgedrückt, mehr so ein pharagrafen herumgewerfe).
Habe noch vorher mich von einem sachbearbeiter beraten lassen, falls die tatsächliche warmmiete höher ist, als die von arbeitsamt bestimmten 378,.€, daß ich die differenz aus eigener tasche bezahlen müsste, was ja vollkommen ok ist.

Weiss jemand so richtig bescheid, bezüglich der trennung einer bg. Was passiert, wenn ich nun ohne die genehmigung einfach umziehe, da ich nun keine zeit mehr habe, mich noch mal so richtig in den wohnungsbesichtigungstrubel zubegeben. es wurde geschrieben, dass dann die kosten für miete für die alte wohnung gezahlt werden, aber die ist ja höher, als die neue miete (569,-), aber es war eine wohnung für 2 personen. Wie wird das gehandthabt.

Ich bin echt am verzweifeln.
Ich brauche echt dringend hilfe.

Ich werde diesen schreiben widersprechen, weiss aber nicht wirklich, wie ich es begründen soll.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.06.2011, 18:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Wieso bist du bei einem monatl. Einkommen von 826 Euro, Netto denke ich mal, überhaupt bedürfig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.06.2011, 19:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2011
Beiträge: 3
Standard

da wir eine bedarfgemeinschaft waren und mein einkommen verrechnet wurde.
also bin ich irgendwie automatisch dort "reingerutscht".
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.06.2011, 19:55
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 632
Standard

Die Betonung liegt aber auf waren. Ihr habt euch getrennt und du allein bist nicht mehr bedürftig, bist also unabhängig vom Jobcenter.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.06.2011, 19:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2011
Beiträge: 3
Standard

...und da ich mit einem restbetrag von ca 250,- im monat nicht wirklich leben kann. (abzüglich aller kosten monatl) da lebt es sich als alg 2 empfänger dann doch etwas besser.will sagen ich werde dann schlechter gestellt, als ein hartz 4 empfänger un das kann nicht sein.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.06.2011, 20:00
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 632
Standard

Du kannst Wohngeld beantragen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.06.2011, 20:14
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 632
Standard

außerdem komme ich bei 826,- - 422,- auf einen Restbetrag von 404,-
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.06.2011, 09:09
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

@Pankowerin: halte Dich an die Forenregeln!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 19.06.2011, 09:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2011
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Pankowerin Beitrag anzeigen
Hallo zu euch allen.

Ich habe einen Frage bezüglich der trennung einer bedarfsgemeinschaft.

Mein partner und ich habe uns getrennt und wohnen noch zusammen in der gemeinschaftlichen wohnung. wir haben die wohnung zum 31.7.2011 gekündigt.und es gibt bereits einen nachmieter.

Ich habe ein monatl. Einkommen von 826,- und mein partner ist erwerbslos.

Einen antrag auf umzug haben wir beide getrennt gestellt und dieser wurde auch für beide genehmigt.
Ich habe jetzt endlich eine wohnung gefunden (422,- und 53,5m²) und habe das persönliche Angebot vorgelegt und nun wurde es abgelehnt, da der mietzins sich um 44.-€ und die qm sich 3,5m² überstiegen wird.(also richtig explizit haben die sich nicht ausgedrückt, mehr so ein pharagrafen herumgewerfe).
Habe noch vorher mich von einem sachbearbeiter beraten lassen, falls die tatsächliche warmmiete höher ist, als die von arbeitsamt bestimmten 378,.€, daß ich die differenz aus eigener tasche bezahlen müsste, was ja vollkommen ok ist.

Weiss jemand so richtig bescheid, bezüglich der trennung einer bg. Was passiert, wenn ich nun ohne die genehmigung einfach umziehe, da ich nun keine zeit mehr habe, mich noch mal so richtig in den wohnungsbesichtigungstrubel zubegeben. es wurde geschrieben, dass dann die kosten für miete für die alte wohnung gezahlt werden, aber die ist ja höher, als die neue miete (569,-), aber es war eine wohnung für 2 personen. Wie wird das gehandthabt.

Ich bin echt am verzweifeln.
Ich brauche echt dringend hilfe.

Ich werde diesen schreiben widersprechen, weiss aber nicht wirklich, wie ich es begründen soll.
Es war keine gute Idee von dir, dich von einem SB beraten zu lassen. Lass dich von einem unabhängigen Anwalt für Sozialrecht beraten. Einen kostenlosen Beratungsgutschein für den Anwalt kriegst du beim Amtsgericht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 19.06.2011, 10:08
Benutzerbild von MrSippi
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 632
Standard

Wozu soll ein Anwalt gut sein? Entweder sie bekommt noch aufstockend ALG2, dann hat sie sich an die Angemessenheitskriterien zu halten, oder sie kommt mit ihrem Selbstverdienten und Wohngeld aus und kann machen, was sie will.
Geht man von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aus, ist reichlich Zeit, etwas passendes zu finden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kdu, trennung bg, umzug

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wohnung wird teurer, frau will trennung, ich bin krank, was tun? casper-79 Kosten der Unterkunft 2 30.06.2010 09:07
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Bei Trennung zuerst Wohnung suchen oder zuerst SH beantragen? cop1492 Kosten der Unterkunft 11 08.09.2009 22:17
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Umzugskostenübernahme bei Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung Tom123 Grundsicherung - Sozialhilfe 1 27.08.2009 11:06
Wohnung abgelehnt trotz schwerwiegender Gründe sven037381 Hartz IV 4: U 25 5 08.07.2009 18:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:02 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0