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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zu euch allen. Ich habe einen Frage bezüglich der trennung einer bedarfsgemeinschaft. Mein partner und ich habe uns getrennt und wohnen noch zusammen in der gemeinschaftlichen wohnung. wir haben die wohnung zum 31.7.2011 gekündigt.und es gibt bereits einen nachmieter. ![]() Ich habe ein monatl. Einkommen von 826,- und mein partner ist erwerbslos. Einen antrag auf umzug haben wir beide getrennt gestellt und dieser wurde auch für beide genehmigt. Ich habe jetzt endlich eine wohnung gefunden (422,- und 53,5m²) und habe das persönliche Angebot vorgelegt und nun wurde es abgelehnt, da der mietzins sich um 44.-€ und die qm sich 3,5m² überstiegen wird.(also richtig explizit haben die sich nicht ausgedrückt, mehr so ein pharagrafen herumgewerfe). Habe noch vorher mich von einem sachbearbeiter beraten lassen, falls die tatsächliche warmmiete höher ist, als die von arbeitsamt bestimmten 378,.€, daß ich die differenz aus eigener tasche bezahlen müsste, was ja vollkommen ok ist. Weiss jemand so richtig bescheid, bezüglich der trennung einer bg. Was passiert, wenn ich nun ohne die genehmigung einfach umziehe, da ich nun keine zeit mehr habe, mich noch mal so richtig in den wohnungsbesichtigungstrubel zubegeben. es wurde geschrieben, dass dann die kosten für miete für die alte wohnung gezahlt werden, aber die ist ja höher, als die neue miete (569,-), aber es war eine wohnung für 2 personen. Wie wird das gehandthabt. Ich bin echt am verzweifeln. Ich brauche echt dringend hilfe. Ich werde diesen schreiben widersprechen, weiss aber nicht wirklich, wie ich es begründen soll. |
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#2
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| Wieso bist du bei einem monatl. Einkommen von 826 Euro, Netto denke ich mal, überhaupt bedürfig? |
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#3
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| da wir eine bedarfgemeinschaft waren und mein einkommen verrechnet wurde. also bin ich irgendwie automatisch dort "reingerutscht". |
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#4
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| Die Betonung liegt aber auf waren. Ihr habt euch getrennt und du allein bist nicht mehr bedürftig, bist also unabhängig vom Jobcenter. |
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#5
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| ...und da ich mit einem restbetrag von ca 250,- im monat nicht wirklich leben kann. (abzüglich aller kosten monatl) da lebt es sich als alg 2 empfänger dann doch etwas besser.will sagen ich werde dann schlechter gestellt, als ein hartz 4 empfänger un das kann nicht sein. |
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#6
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| Du kannst Wohngeld beantragen. |
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#7
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| außerdem komme ich bei 826,- - 422,- auf einen Restbetrag von 404,- |
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#8
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| @Pankowerin: halte Dich an die Forenregeln!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Wozu soll ein Anwalt gut sein? Entweder sie bekommt noch aufstockend ALG2, dann hat sie sich an die Angemessenheitskriterien zu halten, oder sie kommt mit ihrem Selbstverdienten und Wohngeld aus und kann machen, was sie will. Geht man von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aus, ist reichlich Zeit, etwas passendes zu finden. |
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| Stichworte |
| kdu, trennung bg, umzug |
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