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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 18.12.2011, 12:31
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Beitrag Student mit Familie, Zuzahlung möglich?

Die Situation:
Die Familie besteht zur Zeit aus 4 Personen:
Mutter, 27, bezieht ALG II.
Vater, 29, ist Student und in einer TZ-Beschäftigung. Das monatliche Gehalt liegt unter der einzurechnenden Bemessungsgrenze. Wird in der Bedarfsberechnung bei Einkommen und Bedarf mit 0,00 angrechnet.
Sohn, 6, wird voll mit angerechnet.
Tochter, 2, wird voll mit angerechnet.
Die Familie wohnt momentan in einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein. 4 Stock (ohne Aufzug), 3,5 Zimmer 86m², 505€ warm.
Die neue Situation:
Zum April wird Familienzuwachs erwartet.
Eine neue Wohnung wurde besichtigt, das Angebot vorgelegt und abgelehnt, da es mit 608€ knapp 90€ über der vorgegebenen Mietobergrenze liegt.
Die Frage:
Besteht nun die Möglichkeit, dass der Vater von seinem geringen Einkommen die 90€ beisteuert und die Wohnung so genehmigungsfähig wird?
Wird die Familie nur die derzeitigen Wohnkosten ausgezahlt bekommen oder die Kosten für eine angemessene Wohnung, also die Mitobergrenze?

Vielen Dank für eure Antworten!
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  #2  
Alt 18.12.2011, 12:39
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Wenn das Amt eine Notwendigkeit des Umzuges (wichtiger Grund) sähe, dann gibt es die maximal angemessenen Kosten für 5 Personen. Wenn es keinen wichtigen Grund sieht, weil es meint, ihr könntet auch mit 5 Personen in der alten Wohnung verbleiben, dann gibt es nur die jetzigen Mietkosten.

Turtle
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  #3  
Alt 18.12.2011, 12:44
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Ach ja, da ich gerade las, dass du lebensnahe Weisheiten und Meinungen so liebst: Es gibt bestimmt Menschen, die, wenn sie sowas lesen, denken: "Hätte er nicht erstmal fertig studieren, Arbeit suchen und seine Familie mal selbst ernähren können, ehe er das nächste Kind in die Welt setzt und dies wiederum vom Steuerzahler ernähren lässt?!"...

Turtle
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  #4  
Alt 18.12.2011, 13:01
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Es gibt auch lebensferne Menschen, aber das weißt Du sicher am Besten.
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  #5  
Alt 18.12.2011, 13:04
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Jo, man liest ja sowas hier täglich. Noch keine Ausbildung, noch nie gearbeitet aber 3 Kinder, große Ansprüche, generell die Frage, wann denn die gebratenen Tauben ins Maul fliegen, nur abends oder auch morgens usw...
Wäre ja auch noch schöner, man müsste arbeiten, um seine Familie SELBST zu versorgen. Wo kämen wir denn da hin?

Mal interessehalber: Wenn du lt. Profil am 1.1.80 geboren wurdest, wer bist du denn dann, wenn Vater 29 und Mutter 27 Jahre alt sein sollen? Oder hast du ein falsches Profil angelegt?

Turtle
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  #6  
Alt 18.12.2011, 16:02
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Zitat:
Zitat von Haxe Beitrag anzeigen
Es gibt auch lebensferne Menschen, aber das weißt Du sicher am Besten.
Wissen viele hier.........
wie lesen es meist täglich

Trotzdem bleibt Fakt:

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn das Amt eine Notwendigkeit des Umzuges (wichtiger Grund) sähe, dann gibt es die maximal angemessenen Kosten für 5 Personen. Wenn es keinen wichtigen Grund sieht, weil es meint, ihr könntet auch mit 5 Personen in der alten Wohnung verbleiben, dann gibt es nur die jetzigen Mietkosten.
Lebensnahe Menschen überlegen sich nämlich vorher, ob und wie sie größeren Wohnraum finanzieren können.
Oder bleiben in der Wohnung leben, weil da nämlich kein Amt ist das pro Kind mehr Wohnraum bezahlt.
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  #7  
Alt 18.12.2011, 16:13
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Beiträge: 210
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Vorbild für deine Kinder bist du bestimmt nicht.

Loni
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Stichworte
familie, mietobergrenze, student, wohnkosten, zuzahlung

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