Bei uns hatte mal das Gericht den Vergleich geschlossen, dass das jeweilige Elternteil eine angemessene Wohnung für 2 haben durfte.
Die Situation war fast wie hier. 2 Kinder, Erziehung wurde aufgeteilt von beiden Elternteilen und beide waren der Meinung, dass ihnen deswegen eine größere Wohnung zusteht.
Das Gericht hat dann entschieden, dass beide Elternteile sich eine angemessene Wohnung für jeweils 2 Personen nehmen kann.
Also u.U. könnte es bei euch vielleicht auch so laufen. Aber wir wissen nicht wie das Amt bei euch entscheidet und ob es überhaupt soweit geht, dass das Gericht eingreifen muss. |