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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| ich bräuchte mal eure hilfe, ich bin 24 und habe eine 5 jährige tochter, bin schwanger und möchte zu meinem partner ziehen da ich dort mehr unterstützung erwarten kann. es geht um einen umzug von bayern nach niedersachsen, er macht dort seine ausbildung und ich bekomme unser kind ende dezember,ich möchte noch vor der geburt umziehen. wir möchten auch beide für die kinder da sein und ich möchte in hamburg meinen realabschluss nachmachen sobald das baby ca 1 jahr alt ist und in die kinderkrippe gehen kann. ich bekomme leistungen vom arbeitsamt in bayern seid 2006, zuvor bekam ich leistungen vom sozialamt bevor es alg2 gab, nun geht es darum, habe ich anspruch auf übername von kaution oder übername kosten wegen des umzugs? ich bekam damals ein darlehen vom sozialamt wegen der ersten kaution das mir abgezogen wurde monatlich, das war 2004.aber die kaution werde ich nicht zurückbekommen da sich der vermieter querstellt und verweigert sie zurückzuzahlen, das steht schon vor gericht. habe ich anspruch auf übernamekosten? ich stehe unter druck weil ich noch vor der geburt umziehen möchte damit mein partner mich unterstützen kann. achja, wir möchten nicht zusammenziehen sondern erst mal in getrennte wohnungen ziehen aber in der nachbarschaft. und dann hab ich nochwas, meine jetzige vermieterin hat mir erzählt das sie eine abbuchung ihres kontos über 500 € durch mich bekommen hat das mit nachzahlung von wasser und heizung zutun hat, hat mich voll überrascht, mit sowas hätte ich nicht gerechnet, nix schriftlich und bisher habe ich auch keine leistung zwecks waser/heizung vom arbeitsamt erhalten, kann ich da einen antrag stellen und wird das übernommen oder müsste ich das eventuell zahlen sollte ich einen schruftlichen nachweis erhalten? |
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#2
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| Hi, Du fragst: "habe ich anspruch auf Übername von Kaution oder Übername Kosten wegen des Umzugs?" Nur dann, wenn die ARGE den Umzug als "erforderlich" ansieht bzw. einstuft. Aus Deinen Schilderungen lässt sich das m.E. nicht ableiten, insofern fürchte ich, dass Du nicht damit rechnen solltest. Eine "Erforderlichkeit" erreichst Du zB. damit, indem Du der ARGE einen Arbeitsvertrag am neuen Wohnort vorlegen kannst; Realschul-Abschluss zählt da wohl nicht. Umziehen kannst Du natürlich, auch ohne Zustimmung der ARGE, erhältst dann aber nur maximal die Summe KdU, die Dir jetzt schon zusteht - aber eben keine "Umzugskosten"/Kaution. Bei Schwangerschaft wird aber irgend wann (13. Woche?) ein Mehrbedarfsbetrag gewährt. Dann schreibst Du noch: "dass sie (Vermieterin) eine Abbuchung ihres Kontos über 500 € durch mich bekommen hat, das mit Nachzahlung von Wasser und Heizung zu tun hat" Ich habe mir diesen Satz jetzt mehrere Male durchgelesen, leider ist mir nicht klar geworden, was Du damit ausdrücken willst. Das liest sich so, als ob auf dem Konto Deiner Vermieterin eine Abbuchung stattgefunden hat i.H.v. 500.- Euro zu Deinen Gunsten ("Abbuchung durch mich..."). Sorry, aber das ergibt nun überhaupt keinen Sinn. Sollte es sich naheliegenderweise um eine Nebenkosten-Nachzahlung zu Deinen Lasten (!) handeln und Du Dich jetzt fragst, ob Du diese der ARGE zur Erstattung einreichen kannst (Zitat: "wird das übernommen?"), dann muss dies erst mal mit JA beantwortet werden. Ob komplett, dazu benötigen wir weitere Infos: Ist die Wohnung "angemessen", woraus setzt sich genau die Summe i.H.v. 500.- Euro zusammen usw. BestBoy |
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#3
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| Tja, vielleicht hätte man erst die Schule machen sollen und dann p+++++. Sorry aber solche Leute machen einen stinkig...und dieses 'ach dann mach ich das und das nach'...quark mit käse. Gibts tausende von Beispielen. Aber deine Frage betreffend, nein es gibt kein Umzugsgeld, schließlich ziehst du ja nicht um damit sich etwas an deinem Status ändert. |
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| Stichworte |
| heizkosten, kaution, schwanger, umzug, übername |
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