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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Moin die Damen und Herren, ich (im Juni/2010 25) und meine Partnerin (ist jetzt im 2 Monat schwanger und ab November/2010 25) leben in Dresden und möchten in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Sie arbeitet schon seit 2 Jahren in einer Festanstellung und ich werde ab 08.03.2010 eine befristete Arbeitsstelle antreten (befristet bis 31.10.2010). Da ich die Befürchtung habe, das es zu keiner Verlängerung des Arbeitsvertrages kommt (ist über eine Zeitarbeitsfirma) möchte ich mich vorher absichern, damit wir nach dem Umzug und dem auslaufen meines Vertrages nicht ohne Geld dastehen. Deshalb hier 2 Fragen: - Müssen wir, auch wenn beide Arbeit haben, die Wohnung bei der Agentur auf Angemessenheit prüfen lassen? - Ab wann wird das Kind mit in die Angemessenheit eingerechnet, denn, wenn wir einmal um ziehen, würden wir gleich in eine 3-Raumwohnen ziehen wollen, damit wir nicht in einem halben bis einem Jahr wieder umziehen, ist ja auch alles mit Geld und Arbeit verbunden? Ich hoffe ich hab euch alle nötigen Infos gegeben, damit Ihr mir ein paar Tipps geben könnt...:-) Mit freundlichen Grüßen Benjamin |
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#2
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| In Berlin wäre bei drei Personen noch eine Wohnung mit zwei Wohnräumen angemessen. Bei manchen ARGEN begründet ein Baby/Kleinkind kein extra Zimmer. |
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#3
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| Wenn ihr derzeit nicht im ALG II Bezug seid und auch früher (so ca. 6 Monate) nicht gewesen seid, dann braucht ihr nicht auf die Angemessenheit zu achten. Allerdings kann dann später bei ALG II Bezug eine Mietkürzung kommen. Für Dresden sind derzeit bei 3 Personen € 420,75 Kaltmiete angemessen. Die Größe wird nicht genannt. Den Hinweis auf Berlin braucht man nicht zu beachten, die dortigen Richtlinien sind in weiten Teilen rechtswidrig und für Dresden ohnehin völlig irrelevant. |
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#4
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| Ich war bis zum 05.03.2010 seid vier Monaten im ALG2 und musste deshalb auch schon einmal eine Angemessenheit für meine derzeitige Wohnung beantragen..:-( Deshalb hier auch die Frage, den man weiß ja nie, ob ich nach der Befristung gleich eine neue Arbeitsstelle finde (ich hoffe es)...;-) 420,75€ Kaltmiete hört sich ja schonmal gut an, was heist das in Warmmiete? Ab wann zählt das Baby/Kleinkind in die Wohnung mit ein? Ich weis zwar, das das Kind ab der Geburt mit in die Berechnung des Satzes fällt, aber nicht, ob es schon ab diesem Moment auch als Bewohner mit eigener Fläche zählt...:-) Wir sehen auch ein und wissen, das das Kind die ersten 6 Monate mit in unserem Schlafzimmer sein kann, was leider in Ihrem (meiner Partnerins) Schlafzimmer wegen der Größe (knapp 11m²) nicht möglich ist, es sei denn, das Kind schläft im Schrank , auch in der Wohnstube ist es nicht möglich, da dort zwei Katzen wohnen... Und ich glaub, ich bzw. meine 1-Raumwohnung scheidet komplett aus...![]() Mit freundlichen Grüßen Benjamin |
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#5
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| Das dürfte die ARGE wenig interessieren. |
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#6
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| ich würde mal annehmen dürfen, das selbst die aRGE zum wohle des Kindes handeln muss... Und somit ist dies nicht rechtens... |
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#7
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| Zum Wohle des Kindes ja, aber nicht zum Wohle der Katzen...... |
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#8
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| Langer Rede, kurzer Sinn ![]() erkundige dich vor Ort was angemessen ist und ab wann Baby berücksichtigt wird, ist ja halt regional unterschiedlich, dann weisst du wo du dran bist.. Gruß Enibas |
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