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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin 19 jahre alt, schwanger (vater unbekannt) jetzt momentan im 7ten Monat und wohne eigentlich in Hamburg, beziehe seit einem halben Jahr Hartz4. Mein WG zimmer wurde mir nun gekündigt wegen platzmangel durch das kommende Kind zum 01.01.2010 Habe ich natuerlich gleich der ARGE gemeldet. Vorerst wollte ich in ein mutter kind heim weil ich das mit dem umzug und alles nicht alleine schaffe. Mutter wohnt in niedersachsen keinen kontakt, vater NRW, kein kontakt. Mein bester Freund und eigentlich meine einzigste bezugsperson wohnt nun in Niedersachsen / Friesland, ca 200-300 km von hamburg entfernt. Er hat eine große wohnung und hat sich bereit erklärt mir dort 1-2 zimmer für mich und das kommende baby bereitzustellen / unterzuvermieten zum etwa gleichen preis den ich jetzt monatlich für mein WG zimmer zahle. Da ich keine familie habe und sonst nur die perspektive mutterkindheim bleiben würde möchte ich natuerlich unbedingt zu ihm ziehen. Er würde mir mit vielen dingen in der schwangerschaft und anfangszeit mit dem baby sehr helfen und ich würde mit allem nicht mehr alleine dastehen. Nun habe ich mit meiner arge frau telefoniert die mich gleich fragte wegen der kündigung ab 01.01 und was ich machen würde. Ich habe ihr gleich erzählt das ich nach niedersachsen umziehen wollen würde. Da meinte sie dass ich einen Antrag schreiben müsste mit den Gründen warum ich dahinziehen möchte und den neuen mietvertrag. Sie müsse nämlich nicht nur den umzug genehmigen sondern auch genehmigen das ich mich dann im neuen wohnort arbeitslos melde und hartz4 beziehen kann. Denn sie würde dann ab dem 01.01 die leistung gleich einbehalten. nun weis ich gar nicht wie ich diesen antrag schreibe, ich kann nicht sehr gut förmlich schreiben, weis nicht genau was ich dort angeben muss damit sie mir das genehmigt das ich mich im neuen wohnort arbeitslos melden kann, ich habe nämlich angst das ich dann im januar nicht rechtzeitig geld vom neuem wohnort bekomme... januar bin ich ende 8 monats schwanger und brauche dann natuerlich geld zum leben bzw für die entbindung und die ganzen kurse etc etc etc. kann mir jemand helfen mit dem antrag? und weis jemand wie lange das alles so dauern kann? den ich ziehe nach und nach ab anfang dezember natuerlich schon umund weis aber dann nicht ob das alles so geht, also wenn ich dann diese genehmigung hätte, was vorraussichtlich ja erst mitte dezember bis ende dezember schriftlich hier ankommt, kann ich damit dann einfach so zum neuen arge gehen und läuft das dann auch alles glatt das ich ab januar vom neuem wohnort geld beziehe? ich bin völlig überfordert und es wäre toll wenn mir jemand mit dem formulieren des antrages helfen würde. |
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#2
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| Mal abgesehen von der Formulierung des Antrages: Du bringst dich gerade in eine sehr unüberschaubare Situation. Es kann passieren, dass die Arge am neuen Wohnort dich und deinen "besten Freund" als Bedarfsgemeinschaft ansieht, erst recht mit der Angabe des unbekannten Vaters. Vielleicht solltest du als Übergang doch erst einmal ein Mutterkindheim in Erwägung ziehen, so etwas gibt es bestimmt auch in der Nähe deines gewünschten Wohnortes. |
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#3
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| ich bin ja unter 25 da ist das wohl schwierig mit der bedarfsgemeinschaft. sozusagen bin ich schon fast im neuem heim, meine sachen sind schon teilweise hier, babyzimmer ist gestrichen etc... es ist halt eine WG genauso wie ich es vorher hatte... wir kochen gemeinsam und kaufen gemeinsam ein, haben ein gemeinsammes wohnzimmer aber jeder sein eigenes zimmer... eine WG halt. |
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#4
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| Das mag jetzt im Moment auch so durchgehen, spätestens wenn das Baby mit dem unbekannten Vater da ist, wird man Fragen stellen. |
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#5
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| Sorry, mal ne blöde Frage: Wieso unbekannter Vater? Man wird doch wohl wissen, wer einen geschwängert hat? Es sei denn man hat mehrere gleichzeitig. Andi |
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#6
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| Zitat:
Nebenbei glaube ich persönlich auch nicht, dass ein Mann eine "Bekannte" mit Baby in seine Wohnung zum Wohnen einlädt. Aber das ist nur meine unbedeutende Meinung... |
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#7
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| Zitat:
Immerhin wäre dieser dem Kind und dir zum Unterhalt verpflichtet. Klingt mit Sicherheit nicht nur für mich sehr unglaubwürdig. Vielleicht fällt dir ja der Name ein, wenn dich dein WG partner irgendwann mal vor die Tür setzt. Im Leben ist selten was von Dauer.............. Davon abgesehen glaube ich nicht das man euch eine WG abnimmt. |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| Ich glaube die Meinung ist nicht so unbedeutend. Der bezeichnete Umstand ist wohl ein Indikator für eine Bedarfsgemeinschaft. |
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#10
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| Ergo keine WG sondern eine Bedarfsgemeinschaft. |
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