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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, wir sind eine Durchschnittsfamilie, die ergänzend zum Arbeitslohn Hartz 4 bezieht. Unsere Nebenkosten-Abrechnung für 2008 wurde anteilig übernommen. Nun verlangt unsere ARGE-Sachbearbeiterin aber eine komplette Neu-Auflistung über Miet- und Nebenkosten. Wir haben dies bei unserer Hausverwaltung beantragt und die meinten, das wäre doch aus der Nebenkosten-Abrechnung ersichtlich. Auf meine Bitte, es mir doch nochmals schriftlich zukommen zu lassen, wollen die jetzt dafür 40 Euro!!! Bin nun etwas ratlos. Übernimmt die ARGE denn den Betrag?? Müssen wir unserer Sachbearbeiterin wirklich nochmals eine Auflistung zukommen lassen? Vielen Dank für die Antworten. |
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#2
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| Vorher die Kostenübernahme durch die ARGE schriftlich zusichern lassen. |
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#3
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| Ist denn die Abrechnung wirklich detailiert und aufgeschlüsselt oder steht da nur die Abrechnung? Gibt es die Möglichkeit für Euch, die Unterlagen kostengünstig einzusehen? Denn der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet diese Euch bei Bedarf vorzulegen. Also wenn die Hausverwaltung ihren Sitz nur um die Ecke hat wäre das ja auch eine Möglichkeit. |
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#4
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| Ja, die Abrechnung ist sehr detailiert und man kann sich das wirklich ausrechnen. Wir haben heute nachmittag mit der ARGE telefoniert und die Sachbearbeiterin kümmert sich jetzt selber drum! Wir wollten allerdings nicht, dass Vermieter und Nachbarn von unserer derzeitigen finanziellen Lage wissen. Jetzt ist eben nicht zu ändern. LG |
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