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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 28.03.2011, 17:13
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Standard Schornsteinreparatur - mietfrei im Haus leben - Kostenübernahme

Hallo liebe Leute,

ich weiß nicht on ich hier jetzt richtig bin oder ob das eher zu den Leistungen zählt..

Wenn Person A mietfrei im Haus von dessen Verwandten (Person B) wohnt und A mit B eine schriftliche Regelung hat, dass A mitfrei im Haus wohnen darf und für alle anfallen Kosten (Steuer, Versicherungen, Reparaturen,...) allein aufkommen muss... A bezieht ALG2, bekommt auf 65 qm als Alleinstehende Person nur für 45 qm Heizkosten.

Frage 1: Das komplette Haus muss geheizt werden, nicht nur 45 qm. Das Haus ist 150 Jahre alt und wird mit Öl geheizt. Ist es dann rechtens wenn Person A nur so wenig Heizöl bekommt und Ende der Heizperiode das Öl extrem knapp wird, sodass A bei 8 Grad leben muss?

Frage 2: Inwiefern besteht Anspruch, dass die ARGE für Person A die Kosten der Schornsteinreparatur übernimmt?
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  #2  
Alt 28.03.2011, 17:26
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Wieviele Personen wohnen in dem Haus, wie sieht die Verwandschaftsbeziehung der Bewohner aus, wem gehört das Haus, und wer hat mit wem Mietverträge die auch ordnungsgemäß versteuert sind?
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  #3  
Alt 28.03.2011, 17:28
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Person B ist der Bruder von A.
Person B gehört das Haus laut Grundbuch.
Person A wohnt schon über 30 Jahre in den Haus mietfrei und bezahlt alle laufenden Kosten.
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  #4  
Alt 28.03.2011, 17:29
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ach so... 1 Person wohnt in dem Haus.
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  #5  
Alt 28.03.2011, 17:37
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Das Amt zahlt nur Kosten für einen angemessenen Wohnraum und der liegt offensichtlich hier bei 45 m².
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  #6  
Alt 28.03.2011, 17:38
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Und wie sieht es aus mit der Reparatur?

Da die ARGE gar keine weiteren Kosten für A hat (außer die Heizkosten), besteht da dennoch als "nicht-Eigentümer" Anspruch auf Reparatur?
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  #7  
Alt 28.03.2011, 17:49
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Da das Haus im Eigentum eines Dritten steht wird die ARGE die Erhaltungsaufwendungen, zu denen der Dritte, hier speziell zum Betrieb eines ordnungsgemäßen Schornsteins, verpflichtet ist, nicht übernehmen.

Derartige Kosten sind kalkulatorisch in einem ordnungsgemäßen Mietvertrag unterzubringen.
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  #8  
Alt 28.03.2011, 18:00
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Ziwschen A und B besteht ein Schriftstück.
Dort steht drin, dass A in dem Eigenhaus von B mietfrei wohnen darf, aber alle Art von Kostn selber trägt (Abwasser, Versicherungen, Steuern, Reparatur)

Das ist ja im Prinzip wie ein Mietvertrag oder irre ich mich da?
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  #9  
Alt 30.03.2011, 16:26
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Für Reparatur ist aber der Vermieter zuständig, nicht der Mieter. Ganz egal, ob der Mietzins 0 oder 1000 EUR beträgt. Das kann er auch nicht auf den Mieter abwälzen, jedenfalls nicht bei größeren Summen. Nur Bagatellreparaturen können auf den Mieter abgewälzt werden bis 100 EUR im jahr oder sowas.
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Stichworte
eigentum, kostenübernahme, reparatur

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