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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo zusammen! Folgendes: Wir werden im Februar eine Rückzahlung der Heizkosten für den Zeitraum 01.07.07 bis 30.06.08 in höhe von ca. 180€ erhalten. Meine Freundin erhält ALG2 seit Oktober 2008, ich erhalte nichts, weil ich Studiere. Seit Dezember haben wir ein Kind. Nun meine Frage. Die Rückzahlung bezieht sich auf einen Zeitraum vor dem ALG2 Bezug. Kann die Arge die Zahlung trotzdem als Einkommen anrechnen? Die Situation ist ja so, als ob ich einem Freund Geld geliehen hätte und nun zurück bekommen. Das hat ja mit Einkommen eigentlich nichts zu tun. Und wenn sie es anrechnen müssten sie doch zumindest beachten, dass die 180€ ja nur zur Hälfte meiner Freundin zustehen. Außerdem gilt ja noch ein Freibetrag von 30€, so dass sie uns maximal 60€ wegnehmen könnten. Vielleicht weiß von euch ja jemand, wie es sich genau verhält. Vielen Dank und liebe Grüße Peter |
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#2
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| Wieso wurde meine Frage verschoben. Hat mit KdU eigentlich nichts zu tun. |
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#3
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| Doch. Heizkosten gehören zu den KdU.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Heizkosten sind Teil der KdU, oder etwa nicht?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Das Geld fliesst Euch im Bezug zu und mindert somit Eure hilfebedürftigkeit und davon ab im umgekehrten Fall wären 180€ nachzahlung fällig, hätte dass die Arge auch übernommen. |
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#6
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| Für meine Frage ist es doch eigentlich egal was für eine Rückzahlung wir erhalten. Es geht doch ums Einkommen und nicht darum, dass die Zufällig aus einer Heizkostenabrechnung stammen. Hätte wir wirklich die Kosten übernommen bekommen wenn es eine Nachzahlung gegeben hätte? Im Zeitraum waren wir ja eben beide nicht ALG2 Bezieher. Da ich aber als Student gar kein ALG2 erhalte (ich habe im Monat 450€) dürfen die doch meinen Anteil nicht mit einrechnen?! |
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#7
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| Das ist irrelevant, die Erstattung geht euch jetzt zu. Zitat:
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#8
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| Aus dem SGB2 (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen 1. Einnahmen, soweit sie als a) zweckbestimmte Einnahmen, Die Rückzahlung ist doch eine zweckbestimmte Einnahme. Ich erhalte nur Geld zurück, welches ich zu viel bezahlt habe. Ist doch völlig irre die Sache. Hätte ich zwischen 2007 und 2008 Geld gespart statt es zu viel an meinen Vermieter zu zahlen, dann dürfte ich das Geld jetzt auch behalten. |
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#9
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| Ja sie hätten eine Nachzahlung übernommen und nein es ist keine zweckbestimmte Einnahme. Wie Grubenpony schreibt müsste aber 1/3 davon abgezogen werden, so dass Euch nur 120€ angerechnet werden dürfen (sofern die Freundin kein weiteres Einkommen hat noch abzüglich der 30€ Versicherungspauschale) Informier Dich mal am besten über das "Zuflussprinzip". |
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#10
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| Ausserdem gibt es zum Thema NK-Rückzahlung und HK-Rückzahlung bereits etliche Threads. Und um es nochmal zu bestätigen. Die HK, die Euch JETZT zugehen, mindern Eure Bedürftigkeit und sind daher als Einkommen zu 1/3 anzurechnen. Es handelt sich NICHT um eine zweckbestimmte Einnahme.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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