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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und suche nach Antworten. Nach einem halben Jahr habe ich vor 6 Wochen einen Folgeantrag stellen müssen. Nachdem ich trotz vollständiger Unterlagen über 4 Wochen auf meinen Bescheid warten musste, kontaktierte ich meine Sachbearbeiterin mal per Email, telefonisch ist sie nie zu erreichen. Auf meinem Konto entdeckte sie, das ich mit einer Miete im Rückstand bin. Im Dezember 09 wurde es finanziell sehr knapp und ich habe Weihnachtsgeschenke und Winterklamotten für meine Tochter gekauft so dass das Geld nicht mehr ausreichte. Mein Vermieter ist sehr sozial und mündlich wurde vereinbart das ich das Geld bis 31.07.2010 nach und nach nachzahle. Meine Sachbearbeiterin schrieb im Bescheid der 2 Tage nach der Email an sie kam, das ich das Geld hätte nicht anders verwenden dürfen und es bis 31.03.2010 nachweislich zurückzahlen muss, ansonsten würden sie mir den Betrag abziehen. Das würde bedeuten ich müsste von den rund 600 Euro im März, 450 Euro an meinen Vermieter zurück zahlen und den Nachweis dem Jobcenter vorlegen. Blieben für den Monat 150 Euro für mich und meine Tochter... Daraufhin bat ich sie, die Frist etwas zu verlängern. Bis zum 31.05.2010. Das wurde abgelent. Ich hätte kein Recht auf Verlängerung und solle froh sein das sie es nicht sofort zurückfordern. Sie schrieb wenn ich in der Lage sei Kleidung zu kaufen, sollte ich auch in der Lage sein den Betrag zurück zu zahlen. Ich bin jetzt ein wenig erschüttert... Darf sie das denn wirklich einfach so fordern ohne die Umstände zu betrachten? Ich habe das Geld ja nicht für Schrott rausgeschmissen und sehe ja auch ein das es nicht für Winterkleidung gedacht war...aber wenn ich alles auf einmal zahlen muss dann wirds ein wirklich knapper Monat... Gruß Tinnu |
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#2
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| Mit ALG II lebst Du in einer besonderen Situation, in der nicht alles was normal ist, auch zulässig ist oder normal bewertet wird. Faktisch hattest Du im Dezember keine Aufwendungen für die Miete bzw. kannst sie nicht nachweisen. Da nur tatsächliche Aufwendungen übernommen werden, steht Dir das Geld auch nicht von der ARGE zu und kann deshalb auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Mit der Rückforderung ist der Sachbearbeiter formal im Recht. (siehe dazu § 22 Abs. 1 SGB II) Anders wäre es, wenn Du die Miete gezahlt hast und vom Vermieter ein kostenloses Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung in gleicher Höhe bekommen hast. Ebenfalls anders wäre es gewesen, wenn die ARGE nach § 23 Abs. 1 SGB II ein Darlehen gewährt hätte. Sonst hast Du gleich zwei Probleme.
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#3
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| Hallo und erstmal danke vorweg. Das es ein Fehler meinerseits war, ist mir bewusst und ich hatte nicht vor die Miete "einzustreichen". Klar muss ich sie zurück zahlen, das verstehe ich. Mit Rückzahlung ist in meinem Fall gemeint, das ich bis 31.03.2010 die Miete die im Dezember nicht bezahlt wurde, an meinen Vermieter zahlen soll. Die Miete beträgt 450 Euro. Monatlich bekomme ich 426 Euro + Kindergeld. Also grob 600 Euro. Blieben im März 150 Euro, eventuell 250 Euro wenn ich diesen Monat noch etwas abzwacken kann, für meine Tochter und mich. Ich habe meine Sachbearbeiterin kontaktiert und gebeten die Frist einen Monat zu verlängern, um den Betrag zu splitten (225 Euro monatlich). Das wurde von ihr abgelehnt und sei angeblich nicht möglich. Falls ich meinem Vermieter bis Ende März die ausstehende Miete nicht überweise, wird mir der Betrag von meinen Leistungen abgezogen. Ich hoffe das war verständlich. |
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#4
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| Das ist verständlicher. Damit ist die Situation aber schon etwas entschärft. Es bleibt Dir nur noch den Nachweis zu führen, daß der Betrag überwiesen wurde. Vielleicht leiht Dir der Vermieter (oder ein Anderer) einen Betrag davon wieder mit geringeren Raten? Eigentlich hat der Vermieter doch genau das schon im Sinn gehabt. |
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