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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, das wird nun eine etwas längere story. Ich bin 23 Jahre alt und wohnte in einer Wohnung, die mein Vater angemietet hatte. Das Amt hat die vollständige Miete übernommen. Nun schmeißt mein Vater mich aus der Wohnung, aber ich habe bereits eine neue Wohnung gefunden und der Mietvertrag hat am 1.2. begonnen. Die Miete für die neue Wohnung ist auch schon bezahlt. Da es meine allererste EIGENE WOHNUNG ist, würde mir eigentlich eine Erstausstattung zustehen, die mein SB aber mündlich ablehnt. Ohne Begründung. Einfach so. Zudem bekomme ich keinen Kühlschrank, keine Waschmaschine, keinen Kleiderschrank etc.! Das ist das kleinere Übel bzw. Problem! Das RIESIGE PROBLEM ist, dass ich die Umzugskosten selbst auslegen sollte und dann rückerstattet bekomme. Bei 320€ konnte ich mir das nicht leisten und das sagte ich meinem SB auch. Ihm ist das egal sagte er. Da ich mir letzten Monat 160€ von meiner Freundin leihen musste, habe ich nun für den ganzen Monat nur noch 40€. Ich musste sie mir leihen, weil die Wohnung so eklig verwohnt war, dass ich so hätte nicht einziehen können. Ein neuer Boden musste verlegt und die Räume mussten neu tapeziert und gestrichen werden. Alles möglich eben. Gestern rief ich meinen Sachbearbeiter an und fragte wann ich vorbei kommen könne. Er vertröstete mich auf morgen, sprich HEUTE. Als ich am Anmeldungs-Schalter war, wollte die Dame explizit wissen, worum es geht. Ich schilderte ihr die komplette Lage und dann ging sie allein zu meinem Sachbearbeiter um ihm alles mitzuteilen. Der sagte seiner Kollegin dann, dass er da nun nichts machen könne und ich meine normale Leistung bekommen hätte. Und heute hat er keine Zeit für so etwas... ich soll am Donnerstag um 9h wieder zu einem erneuten Termin erscheinen. Aber die Dame am tresen sagte halt, dass er da wahrscheinlich nichts machen könne. Daraufhin erwiderte ich, dass es ja die Möglichkeit auf ein Darlehen gibt. Sie sagte dann, dass sie das nicht wüsste und mein Sachbearbeiter muß diese Entscheidung treffen. Was soll ich denn bloß machen? Ich habe keine 150€ für den Umzug und auch kein Geld für all die Dinge, die ich für die Wohnung benötige. leihen kann mir auch niemand etwas und beim Umzug bin ich auch komplett allein, weil mir niemand helfen kann. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich brauche so dringend ein darlehen, aber ich bin echt am Verzweifeln und kann heute auch nicht aufhören zu weinen. Bitte helft mir. :-( Liebe Grüße, Nane |
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#2
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| Wenn du bereits eine Wohnung hattest, dann bekommst Du auch keine Erstausstattung. Was ist denn mit den Möbeln, die in Deiner bisherigen Wohnung waren? Hast Du die Genehmigung für die neue Wohnung inkl. Umzugskosten schriftlich?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Bitte helft mir. |
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#4
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| Was soll das?! Wieso antwortest Du nicht erstmal auf die Fragen????
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Nein, aber die neue Hausverwaltung hat das schriftlich und die Kaution und die aktuelle Miete sind auch gezahlt. Die alten Dinge waren in der Wohnung und gehören nicht mir. Das heißt ich habe diese Dinge nicht. Mir steht eine Erstausstattung zu, weil die Wohnung nicht mir gehörte, sondern ich in der Wohnung meines Vater lebte. Das ist quasi das Gleiche wie bei den Eltern zu wohnen, eben weil mein Vater der Mieter war. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. |
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#6
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| Hab' ich doch. |
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#7
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| Ich habe nicht der Schönheit wegen renoviert. Vor mir wohnte eine Art Messie in de4r Wohnung und die Hausverwaltung wollte nichts machen. Ich habe das ganze Geld für PVC, Farben, Lacke, Pinsel usw. ausgegeben! Also, ich habe wirklich nur das Nötigste gemacht. |
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#8
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| Weiß wirklich niemand etwas? Das war es jetzt also? |
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#9
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| Du bist hier nicht im Chat!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#10
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| Für einen bewohnbaren Zustand der Wohnung ist in erster Linie der Vermieter zuständig! Die Arge kann doch nichts dafür, wenn du dir selber eine Wohnung suchst, die so schäbig aussieht.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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