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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo, ich habe am Freitag ALGII beantragt da mein Mann mich und das Kind verlassen hat. Ich habe eine Festanstellung mit 25 Stunden/Woche mehr geht nicht wegen den Kindergartenzeiten. Bearbeiterin sagte mir direkt ich muss auf dauer aus der für uns zu großen Wohnung raus. Auf meine Frage was denn wäre ich würde umziehen müssen und eine Wohnung mit bsp. 70m² aber vielleicht 350€ Kaltmiete finden, sagte sie direkt dann kann sie mir den Umzug und die Renovierungskosten nicht bezahlen. Was wäre ich würde darauf verzichten? Können die mir daraus einen Strick drehen und die neue Mietbescheinigung ablehnen? Ich möchte eigentlich nicht ALG2 beantragen aber mit dem Nettoeinkommen und dem KG und Unterhalt kommen wir kaum über die Runden oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Ich wäre über Rückantworten dankbar. |
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#2
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| Wenn du keine Kaution, Renovierungskosten, Umzugskosten usw. haben möchtest, kannst du auch in eine unangemessene Wohnung ziehen und einen Teil der Miete selbst bezahlen. Ob ausser ALG 2 noch was anderes möglich ist, kann man nicht sagen, wenn man nicht weiß, wie hoch dein Einkommen, der Unterhalt, die Warmmiete, das Alter des Kindes usw. ist. Turtle |
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#3
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| ich verdiene ca. 830€ netto bei Steuerklasse 2 133€ Unterhaltsvorschuss 184€ Kindergeld Warmiete momentan bei 90qm und 4 Zimmer inkl. 2 Garagen 590€ warm 63€ Strom plus ca. 300€ für VS,Sprit,Lebensmittel... Dank Dir aber trotzdem Turtle. |
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#4
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| Lesen ist manchmal anscheinend sehr schwer: Turtle benötigt auch die Information, wie alt die Kinder sind, hatte sie doch extra geschrieben. Zudem wird nicht nur das Nettoeinkommen benötigt, sondern auch das Bruttoeinkommen. |
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#5
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| Wo wohnst du denn, bzw.: was ist bei dir vor Ort für 2 Personen angemessen? Und ja: bitte brutto und Alter des Kindes noch. Wieso bekommst du für das Kind Unterhaltsvorschuss? Bei einer so großen und teuren Wohnung und angesichts der Tatsache, dass du nur Teilzeit arbeitest, hat doch dein Nochgatte sicherlich Arbeit und könnte Unterhalt zahlen?! Ihr habt doch sicherlich zusammen nicht auch schon ALG 2 benötigt? Turtle |
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#6
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| Das Kind ist 5 Jahre und ich verdiene 1050€ Brutto. Komme aus dem Oberbergischen in NRW. Und laut Sachbearbeiter der Arge sind bei uns 60qm und 260€ kaltmiete angemessen. Unterhaltsvorschuss deshalb da mein Mann sich am 01.09.11 abgesetzt hat ohne Angabe vom neuen Wohnort! Polizei wurde auch eingeschaltet und fahndet nach dem Auto...er hat über Nacht seinen sehr gut bezahlten Job per Mail gekündigt! Und nein wir beide hatten noch nie von ALG2 leben müssen! |
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#7
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| Ich nehme jetzt mal noch 120 Euro für Nebenkosten und Heizkosten dazu, da komme ich auf einen Bedarf mit den neuen Mietkosten i. H. v. 1090 Euro. 545 Euro ist dein anrechenbarer Lohn, dazu noch 133 Euro UVG und 184 Euro KG, damit sind es 862 Euro einkommen und es gäbe 228 Euro ALG 2. Da sehe ich keine andere Möglichkeit als ALG 2... Außer, die Arbeitszeit zu erhöhen. Turtle |
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#8
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| Zitat:
habe dazu mal eine kurze Frage : Wenn ich in eine neue Wohnung ziehe die mehr kostet als was mir zu steht , wie reagiert das JC lehne sie dann alles ab da ich keine Zusage erteilt bekommen habe oder bekomme ich den mir zustehenden Satz und zahle den rest selbst ? Ich frage da man mir beide Varianten erzählt hat und ich nicht weiß welche nun bindend ist . |
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#9
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| Die Antwort darauf, hast Du bereits zitiert.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#10
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| Danke für die Antwort aber muss trotzdem nochmal kurz fragen : Muss ich das Angebot einreichen was dann wohl abgelehnt wird oder einfach die Wohnung mieten und einen Antrag stellen ? Also den mir zustehenden Betrag bekomme ich auf jeden Fall auch bei einer Ablehnung des JC ? Und wenn ja gibt es dafür gesetzliche Grundlagen nicht das es später heißt wir übernehmen nichts da die Wohnung abgelehnt oder nicht genehmigt wurde. Sicher hört sich das alles sehr komisch an aber leider bekommt man immer verschiedene Information desto weiter man mit diesem Problem in Verbindung kommt . |
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| alg2, miete |
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