Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.09.2011, 11:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Rest Miete selbst aufbringen?

Hallo,
ich habe am Freitag ALGII beantragt da mein Mann mich und das Kind verlassen hat. Ich habe eine Festanstellung mit 25 Stunden/Woche mehr geht nicht wegen den Kindergartenzeiten.
Bearbeiterin sagte mir direkt ich muss auf dauer aus der für uns zu großen Wohnung raus. Auf meine Frage was denn wäre ich würde umziehen müssen und eine Wohnung mit bsp. 70m² aber vielleicht 350€ Kaltmiete finden, sagte sie direkt dann kann sie mir den Umzug und die Renovierungskosten nicht bezahlen. Was wäre ich würde darauf verzichten? Können die mir daraus einen Strick drehen und die neue Mietbescheinigung ablehnen?
Ich möchte eigentlich nicht ALG2 beantragen aber mit dem Nettoeinkommen und dem KG und Unterhalt kommen wir kaum über die Runden oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Ich wäre über Rückantworten dankbar.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.09.2011, 12:23
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn du keine Kaution, Renovierungskosten, Umzugskosten usw. haben möchtest, kannst du auch in eine unangemessene Wohnung ziehen und einen Teil der Miete selbst bezahlen.

Ob ausser ALG 2 noch was anderes möglich ist, kann man nicht sagen, wenn man nicht weiß, wie hoch dein Einkommen, der Unterhalt, die Warmmiete, das Alter des Kindes usw. ist.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.09.2011, 14:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 3
Standard Hab ich vergessen,sorry

ich verdiene ca. 830€ netto bei Steuerklasse 2
133€ Unterhaltsvorschuss
184€ Kindergeld

Warmiete momentan bei 90qm und 4 Zimmer inkl. 2 Garagen
590€ warm
63€ Strom
plus ca. 300€ für VS,Sprit,Lebensmittel...

Dank Dir aber trotzdem Turtle.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.09.2011, 16:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2011
Beiträge: 195
Standard

Lesen ist manchmal anscheinend sehr schwer: Turtle benötigt auch die Information, wie alt die Kinder sind, hatte sie doch extra geschrieben.

Zudem wird nicht nur das Nettoeinkommen benötigt, sondern auch das Bruttoeinkommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.09.2011, 16:38
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wo wohnst du denn, bzw.: was ist bei dir vor Ort für 2 Personen angemessen?

Und ja: bitte brutto und Alter des Kindes noch. Wieso bekommst du für das Kind Unterhaltsvorschuss? Bei einer so großen und teuren Wohnung und angesichts der Tatsache, dass du nur Teilzeit arbeitest, hat doch dein Nochgatte sicherlich Arbeit und könnte Unterhalt zahlen?! Ihr habt doch sicherlich zusammen nicht auch schon ALG 2 benötigt?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.09.2011, 18:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Das Kind ist 5 Jahre und ich verdiene 1050€ Brutto. Komme aus dem Oberbergischen in NRW. Und laut Sachbearbeiter der Arge sind bei uns 60qm und 260€ kaltmiete angemessen.

Unterhaltsvorschuss deshalb da mein Mann sich am 01.09.11 abgesetzt hat ohne Angabe vom neuen Wohnort! Polizei wurde auch eingeschaltet und fahndet nach dem Auto...er hat über Nacht seinen sehr gut bezahlten Job per Mail gekündigt!
Und nein wir beide hatten noch nie von ALG2 leben müssen!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.09.2011, 19:20
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ich nehme jetzt mal noch 120 Euro für Nebenkosten und Heizkosten dazu, da komme ich auf einen Bedarf mit den neuen Mietkosten i. H. v. 1090 Euro.

545 Euro ist dein anrechenbarer Lohn, dazu noch 133 Euro UVG und 184 Euro KG, damit sind es 862 Euro einkommen und es gäbe 228 Euro ALG 2.

Da sehe ich keine andere Möglichkeit als ALG 2... Außer, die Arbeitszeit zu erhöhen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 06.10.2011, 15:35
Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wenn du keine Kaution, Renovierungskosten, Umzugskosten usw. haben möchtest, kannst du auch in eine unangemessene Wohnung ziehen und einen Teil der Miete selbst bezahlen.

habe dazu mal eine kurze Frage :

Wenn ich in eine neue Wohnung ziehe die mehr kostet als was mir zu steht , wie reagiert das JC
lehne sie dann alles ab da ich keine Zusage erteilt bekommen habe oder bekomme ich den mir zustehenden Satz und zahle den rest selbst ?

Ich frage da man mir beide Varianten erzählt hat und ich nicht weiß welche nun bindend ist .
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 06.10.2011, 17:04
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Die Antwort darauf, hast Du bereits zitiert.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 06.10.2011, 18:35
Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 42
Standard

Danke für die Antwort aber muss trotzdem nochmal kurz fragen :
Muss ich das Angebot einreichen was dann wohl abgelehnt wird oder einfach die Wohnung mieten und einen Antrag stellen ?
Also den mir zustehenden Betrag bekomme ich auf jeden Fall auch bei einer Ablehnung des JC ?
Und wenn ja gibt es dafür gesetzliche Grundlagen nicht das es später heißt wir übernehmen nichts da die Wohnung abgelehnt oder nicht genehmigt wurde.
Sicher hört sich das alles sehr komisch an aber leider bekommt man immer verschiedene Information desto weiter man mit diesem Problem in Verbindung kommt .
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg2, miete

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
JC Zahlt miete nun an vermieter ... Aber bei denen ist nix eingegangen !!! Eichhörnchen1986 Kosten der Unterkunft 2 10.07.2011 11:24
Dringend.... Umzug + Miete zu hoch.... evtl. Sanktion??? HILFE mami07 Kosten der Unterkunft 22 21.06.2011 17:39
Alleinerziehend / Alleinstehend Miete zu hoch, rest selber zahlen?! Panzerlein Kosten der Unterkunft 29 20.06.2010 12:59
Wohnung zu teuer kann Miete und Nebenkosten nich bezahlen! dubbeldu Kosten der Unterkunft 10 01.05.2010 20:36
Miete wird nicht vollständig bezahlt Apokalyptischer Engel Kosten der Unterkunft 2 02.08.2009 13:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:55 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0