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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 05.11.2009, 10:15
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Standard prozentualer Abzug von KDU wegen Unangemessenheit

http://www.oberhavel.de/index.php3?w...dd80&l_id=3555 = für Hennigsdorf

Hallo Gemeinde,die o.g. Tabelle für Hennigsdorf zeigt die aktuelle Angemessenheit der KDU.
Mein Fall: alleinerziehender Vater in einer 75m² Wohnung mit 523€ Warmmiete. Die ARGE gewährt mir 457€ KDU und die Differenz zu der aktuellen Miete zahle ich aus der Regelleistung,da ich die Wohnung nicht aufgeben wollte/möchte,als meine Partnerin mich verlassen hatte und ich meinen Sohn nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausreißen möchte,da er durch die Trennung ohnehin schon einen psychologischen Knacks bekommen hat. Jetzt zieht mir die ARGE (seit ich eine neue Leistungsbearbeiterin habe) einen prozentualenen (Bestrafungs)abzug von den KDU ,wegen Unangemessenheit,ab Ich konnte nirgens etwas über diesen Abzug wegen Unangemessenheit finden. Ist das Rechtmäßig?
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  #2  
Alt 05.11.2009, 10:23
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Zitat:
Zitat von Manhitou366 Beitrag anzeigen
OHV - Der Landkreis Oberhavel begrt Sie herzlich! = für Hennigsdorf

Hallo Gemeinde,die o.g. Tabelle für Hennigsdorf zeigt die aktuelle Angemessenheit der KDU.
Mein Fall: alleinerziehender Vater in einer 75m² Wohnung mit 523€ Warmmiete. Die ARGE gewährt mir 457€ KDU und die Differenz zu der aktuellen Miete zahle ich aus der Regelleistung,da ich die Wohnung nicht aufgeben wollte/möchte,als meine Partnerin mich verlassen hatte und ich meinen Sohn nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausreißen möchte,da er durch die Trennung ohnehin schon einen psychologischen Knacks bekommen hat. Jetzt zieht mir die ARGE (seit ich eine neue Leistungsbearbeiterin habe) einen prozentualenen (Bestrafungs)abzug von den KDU ,wegen Unangemessenheit,ab Ich konnte nirgens etwas über diesen Abzug wegen Unangemessenheit finden. Ist das Rechtmäßig?
Heißt das, sie zahlt dir jetzt nicht mal mehr die Höhe der angemessenen Miete, so dass du noch mehr aus der Regelleistung bezahlen musst?
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  #3  
Alt 05.11.2009, 10:32
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Heißt das, sie zahlt dir jetzt nicht mal mehr die Höhe der angemessenen Miete, so dass du noch mehr aus der Regelleistung bezahlen musst?
genau!!! es wird pauschal von der angemessenen Miete ein Anteil von ca. 3% wegen Unangemessenheit weniger gezahlt,etwa 16-20€ weniger
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  #4  
Alt 05.11.2009, 10:34
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Zitat:
Zitat von Manhitou366 Beitrag anzeigen
genau!!! es wird pauschal von der angemessenen Miete ein Anteil von ca. 3% wegen Unangemessenheit weniger gezahlt,etwa 16-20€ weniger
Das kann nicht sein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Widerspruch einlegen und klagen.
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  #5  
Alt 05.11.2009, 10:44
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Das kann nicht sein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Widerspruch einlegen und klagen.
Das ist mir jetzt erst bei Durchsicht der Bescheide aufgefallen,wird allerdings schon seit ca. einem Jahr so gehandhabt,was mir nie aufgefallen war. Also Widerspruch kommt dann wohl eher nicht mehr in Frage! Ein Überprüfungsantrag käme noch in Frage,oder???? Da ich mit der Leistungsbearbeiterin ohnehin im Clinch liege,grenzt das ja schon an Mobbing,kann man diese Bearbeiterin persönlich angreifen/anzeigen?
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  #6  
Alt 05.11.2009, 10:56
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Für den aktuellen Bescheid, wenn noch nicht 1 Monat alt, Widerspruch. Für die anderen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Bist du sicher, dass die 3 % wegen der Unangemessenheit der Wohnung abgezogen werden. 3 % klingt auch nach Warmwasserpauschale, wobei diese in der Höhe nach BSG-Urteil auch rechtswidrig wäre.
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  #7  
Alt 05.11.2009, 11:02
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Zitat:
Zitat von Manhitou366 Beitrag anzeigen
Das ist mir jetzt erst bei Durchsicht der Bescheide aufgefallen,wird allerdings schon seit ca. einem Jahr so gehandhabt,was mir nie aufgefallen war. Also Widerspruch kommt dann wohl eher nicht mehr in Frage! Ein Überprüfungsantrag käme noch in Frage,oder???? Da ich mit der Leistungsbearbeiterin ohnehin im Clinch liege,grenzt das ja schon an Mobbing,kann man diese Bearbeiterin persönlich angreifen/anzeigen?
Was nützt Dir das? Zahlt Dir die SB deshalb dann schneller Dein Geld?

Ich bin immer der Meinung, sachliche Auseinandersetzung ja, aber persönliche Auseinandersetzungne bringen gar nichts und sind eher schädlich.
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  #8  
Alt 05.11.2009, 11:09
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Für den aktuellen Bescheid, wenn noch nicht 1 Monat alt, Widerspruch. Für die anderen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.

Bist du sicher, dass die 3 % wegen der Unangemessenheit der Wohnung abgezogen werden. 3 % klingt auch nach Warmwasserpauschale, wobei diese in der Höhe nach BSG-Urteil auch rechtswidrig wäre.
Hmmm,ich glaube,die Warmwasserpauschale ist extra ausgewiesen,ich schaue zu Hause mal nach,sitze jetzt nur in der Schule und kann erst heute Abend darauf antworten.
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  #9  
Alt 05.11.2009, 11:12
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Was nützt Dir das? Zahlt Dir die SB deshalb dann schneller Dein Geld?

Ich bin immer der Meinung, sachliche Auseinandersetzung ja, aber persönliche Auseinandersetzungne bringen gar nichts und sind eher schädlich.
Hat doch mit schneller zahlen gar nichts zu tun,da gibts ja Gesetze,die besagen,bis wann das Geld auf dem Konto sein muss. Es geht um die Richtigkeit der Bescheide und wenn da ein Betrag (namentlich: Abzug wegen Unangemessenheit) abgezogen wird,sieht mir das nach Willkür aus und das ist dann schon persönlich,wenn das dafür keine Rechmäßigkeit gibt.
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  #10  
Alt 05.11.2009, 15:38
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Also kurz mal hier die Auflistung der KDU:

Grundmiete = 308,00€
Nebenkosten = 75,00€
= Netto Mietkosten = 383,00€
abz. Kürzung wegen Unangemessenheit = 12,00€
anerk. Mietkosten = 371,00€

Heizkosten = 86,00€
abz. Warmwasser = 9,16€
= Netto Heizkosten = 76,84€
anerk. Heizkosten = 76,84€

= 447,84€ KDU

Also,ist das rote markierte die Warmwasserpauschale oder was??? Ich blick nicht mehr durch???
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