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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| http://www.oberhavel.de/index.php3?w...dd80&l_id=3555 = für Hennigsdorf Hallo Gemeinde,die o.g. Tabelle für Hennigsdorf zeigt die aktuelle Angemessenheit der KDU. Mein Fall: alleinerziehender Vater in einer 75m² Wohnung mit 523€ Warmmiete. Die ARGE gewährt mir 457€ KDU und die Differenz zu der aktuellen Miete zahle ich aus der Regelleistung,da ich die Wohnung nicht aufgeben wollte/möchte,als meine Partnerin mich verlassen hatte und ich meinen Sohn nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausreißen möchte,da er durch die Trennung ohnehin schon einen psychologischen Knacks bekommen hat. Jetzt zieht mir die ARGE (seit ich eine neue Leistungsbearbeiterin habe) einen prozentualenen (Bestrafungs)abzug von den KDU ,wegen Unangemessenheit,ab Ich konnte nirgens etwas über diesen Abzug wegen Unangemessenheit finden. Ist das Rechtmäßig? |
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#2
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| genau!!! es wird pauschal von der angemessenen Miete ein Anteil von ca. 3% wegen Unangemessenheit weniger gezahlt,etwa 16-20€ weniger |
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#4
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| Das kann nicht sein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Widerspruch einlegen und klagen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Das ist mir jetzt erst bei Durchsicht der Bescheide aufgefallen,wird allerdings schon seit ca. einem Jahr so gehandhabt,was mir nie aufgefallen war. Also Widerspruch kommt dann wohl eher nicht mehr in Frage! Ein Überprüfungsantrag käme noch in Frage,oder???? Da ich mit der Leistungsbearbeiterin ohnehin im Clinch liege,grenzt das ja schon an Mobbing,kann man diese Bearbeiterin persönlich angreifen/anzeigen? |
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#6
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| Für den aktuellen Bescheid, wenn noch nicht 1 Monat alt, Widerspruch. Für die anderen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Bist du sicher, dass die 3 % wegen der Unangemessenheit der Wohnung abgezogen werden. 3 % klingt auch nach Warmwasserpauschale, wobei diese in der Höhe nach BSG-Urteil auch rechtswidrig wäre.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Zitat:
Ich bin immer der Meinung, sachliche Auseinandersetzung ja, aber persönliche Auseinandersetzungne bringen gar nichts und sind eher schädlich. |
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#8
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| Zitat:
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#9
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| Hat doch mit schneller zahlen gar nichts zu tun,da gibts ja Gesetze,die besagen,bis wann das Geld auf dem Konto sein muss. Es geht um die Richtigkeit der Bescheide und wenn da ein Betrag (namentlich: Abzug wegen Unangemessenheit) abgezogen wird,sieht mir das nach Willkür aus und das ist dann schon persönlich,wenn das dafür keine Rechmäßigkeit gibt. |
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#10
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| Also kurz mal hier die Auflistung der KDU: Grundmiete = 308,00€ Nebenkosten = 75,00€ = Netto Mietkosten = 383,00€ abz. Kürzung wegen Unangemessenheit = 12,00€ anerk. Mietkosten = 371,00€ Heizkosten = 86,00€ abz. Warmwasser = 9,16€ = Netto Heizkosten = 76,84€ anerk. Heizkosten = 76,84€ = 447,84€ KDU Also,ist das rote markierte die Warmwasserpauschale oder was??? Ich blick nicht mehr durch??? |
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