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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hi, ich schreibe hier im Namen eines Kumpels, der aus naheliegenden Gründen leider momentan kein Internet hat...sein Problem ist meinem sehr ähnlich: Kurz und knackig die Fakten: Er ist 28 Jahre alt. Er ist in der Erstausbildung. Er verdient dort 450 Netto. Er musste kurzfristig umziehen, hat vorher keine Mietkosten gehabt und muss jetzt 440 Euro für die Wohnung organisieren. Er hat BAB beantragt, dieser is aber noch nicht durch und wird laut Amt wohl gering ausfallen. Seine Mutter verdient ca 1000 Euro im Monat, sein Vater ist unbekannt verzogen und seit 7 Jahren besteht keinerlei Kontakt. Das Wohnungsamt will die Kaution nicht stellen, da der BAB noch nich durch ist und es wurde ihm mitgeteilt das er ihn wohl auch sowieso nich die Kaution bekommen würde. Die Wohnung bezieht er eigentlich diese Woche, bekommt aber Schlüssel usw ERST nachdem erste Miete und Kaution eingegangen sind. Fragen wegen Geld kann er niemand, Kredite usw bekommt er nicht, er weiß nich was jetzt zu tun ist. Theoretisch sitzt er nämlich bald auf der Straße... In der Ausbildung wird er ziemlich ausgenutzt, diesen Monat hat er zb 280 Stunden gebuckelt. Das macht er fast ein Jahr und ist auch körperlich sowie seelisch total am Ende, dazu kommen private Probleme und einige schwere Schicksalsschläge. LEtztens bekam ich von ihm nen Anruf wo er mir ernsthaft sagte, das er aufs Leben so wie es jetzt ist einfach keine Lust mehr hat. Wie kann ich ihm helfen? WER kann ihm mit der Wohnung usw helfen? Was sollen wir machen? Hätte er nicht eventuell ein Anrecht auf Hartz IV? Er wird nämlich wohl Ende des Jahres eh gekündigt oder kündigt selber wegen seinen gesundheitlichen Problemen... Ich steck ja selber tief im Dreck, aber irgenwie muss man dem Mann doch helfen können. BIn dankbar für jeden Tipp den ihr für mich übrig habt... |
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#2
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| Warum musste er dort ausziehen? Und vor allem: Wie hatte er sich das denn gedacht wie das funktionieren soll? |
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#3
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| Er hat bei einer Bekannten umsonst wohnen können...die zieht aber jetzt auch um und für ihn ist kein Platz mehr. Wie das funktionieren sollte, naja, er hat darauf gehofft das die Anträge schneller bearbeitet werden und das er halt Hilfe bekommt. Weil irgendwo wohnen muss er ja oder? |
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#4
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| Zum besseren Verständnis: Wie lange hat er da gewohnt, wo hat er vorher gewohnt - und wieso ist ein Mann mit 28 Jahren dermaßen planlos in seiner Lebensgestaltung? |
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#5
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| Da fragst du mich was...ich denke das waren so 3-4 Jahre. Vor nem Jahr hat er ja auch noch gearbeitet und Miete abgedrückt. Das ist halt alles dumm gelaufen jetzt ansonsten muss ich wohl nochmal erwähnen: "gesundheitliche Probleme" "Schicksalsschläge" "Dauerstress und sehr viel Arbeit" Das kann einen schon aus der Bahn werfen... |
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#6
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| Problem ist er hätte erst eine Wohnraumbescheinigung ausfüllen müssen sodass das Amt gucken kann ob die Wohnung angemessen ist. ![]() Dann erst kann er den Mietvertrag unterschreiben und kriegt dann auch die kaution und Miete gezahlt. Er hat halt noch die möglichkeit eine WG zu gründen wenn jemand alles vorstreckt bis er das mit dem Amt gekärt hat aber Kaution kriegt er nicht mehr nachgezahlt denke ich da das Amt es nicht genehmigt hat. Hab den ganzen Stress erst hinter mir ![]() LG Romy |
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#7
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| Wieso "angemessene Wohnung"? Er ist in Ausbildung und hat BAB beantragt. Damit muß er auskommen. |
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#8
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| Und wie? Angeblich will das Amt nur 120 Euro BAB zahlen...wie soll man in ner Großstadt mit den hiesigen Preisen da ne Wohnung bezahlen? Was die Wohnraumbescheinigung angeht, bei mir war es auch so das ich angerufen und nachgefragt habe, wieviel einem hier bei uns zusteht und da wurde mir gesagt 310 Euro Kaltmiete und ich glaube bis zu 39qm²...da läge er im Rahmen. WG gründen? In ner Einzimmerwohnung? |
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#9
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| Wenn "nur" 120 € BAB gezahlt wird, dann hat er ja auch noch entsprechend anderes Einkommen. Er kann vom Jobcenter (so heißen die in Berlin) lediglich einen Zuschuss für die Unterkunftskosten bekommen. Dies wird aber maximal in Höhe der Differenz von der angemessenen Miete und den Unterkunftsanteil aus dem BAB (218 €) sein. Die Kaution wird er aber von niemanden erhalten. Es sei denn er findet noch jemanden, der ihm diese leihen würde. Irgendein Amt wird dieses aber garantiert nicht machen.
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#10
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| Vielleicht hat er ja Anspruch auf Wohngeld?! Aber wenn er den Mietvertrag ohne genehmigung der Arge macht so kann er die Kaution vergessen!! Aber wenn die Wohnung angemessen ist kann er es ja versuchen einfach Hartnäckig bleiben und nicht nachgeben. Sich vom Freund eine Bestätigung geben lassen, dass er ihn nicht mehr in seiner Wohnung wohnen lassen kann. |
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