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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo habe im H4 U25 schon gepostet, glaube aber das hier meine Problematik besser ist, wenn Mod meint bitte anderen Thred beifügen. Nochmal kurz zusammengefasst: Ich bin U25, frisch ausgelernt, arbeitslos ALG 1 muss DRINGEND zu Hause ausziehen, Schreiben vom Jugendamt liegt vor, ARGE unterstützt Auszug aus dem Haushalt der Eltern. ARGE hat mich beauftragt Wohnungsangebote einzuholen. KDU dürfen aus Kaltmiete und Nebenkosten 339 Euro + Heiz- und Warmwasserkosten betragen. Ich komme aus Schleswig - Holstein. Ich habe jetzt folgendes Problem: Es gibt keine Wohnungen in meiner Stadt die den Bewilligungseigenschaften der ARGE entsprechen. Ich habe NUR Angebote die bei der Zusammenrechnung von Kaltmiete und Nebenkosten bei ca. 450 Euro liegen. Also ganze 110 Euro teurer als mir zuerkannt werden. Wie kann ich mit der ARGE reden? Kann ich die 110 Euro von meinem aufstockenden H4 selber zahlen? Lieber lebe ich von 200 Euro in meiner eigenen Wohnung als auf der Straße, das ist ja wohl verständlich. Die Dame von der ARGE-Telefonzentrale meinte ich soll die Angebote dennoch vorlegen und auf die Dringlichkeit die vorliegt hinweisen und anbieten den übersteigenden Wert selbst zu zahlen. Gibt es jetzt aber noch gesetze auf die ich mich berufen kann?? Pls help, jeder Tag zählt. |
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#2
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#3
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| Kann ich auch nicht nachvollziehen. Wenn ich mal Kiel nehme, was sicher nicht der billigste Ort in SWH ist, dann finde ich massig Wohnungen bis 339 kalt. |
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#4
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| Zitat:
![]() auf Sylt In Kampen könnte es u.U eng werden mit 339... |
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#5
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| Ich will nicht in Kiel wohnen....für Kiel gelten auch ganz andere KDU Vorschriften, die 339 Euro beziehen sich ja nur auf Norderstedt, ich habe schon eine weitere, nahe Gemeinde mit in meine Suche einbezogen, dort gelten 328 Euro...UND es geht nicht nur um die Kaltmiete, es müssen auch die Nebenkosten mit abgedeckt werden, KURZUM: Unmöglich...Mietwahrheit der Region UND bewilligte Leistung passen einfach nicht, daher die Frage, was tun? Ich kann nicht nach Kiel, ich kenne dort keinen, die Stadt interessiert mich nicht, Hamburg als Metropole gibt mir mehr Aussichten auf einen Job. Welcher Insider weiß, wie ich mit der Arge verhandeln kann? |
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#6
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| Zitat:
Hallo, Mietangebote sammeln und der ARGE beweisen, das es für den vorgegeben Satz keine Wohnung gibt. Evtl. eine formlose Härtefallregelung beantragen, ansonsten die Differenz von der Regelleistung zahlen und einen kleinen Nebenjob annehmen. 160,--€ darfst du behalten. |
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#7
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| Wie beweise ich diese Umstände am Besten? Über Auszüge aus Immoscout24? Durch schriftliche Zusicherung meiner Bemühungen? Durch schriftliche Absagen von Vermietern? (Das wäre doch eine gute Idee oder?) LG |
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#8
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| Zitat:
Ja, alle Unterlagen die du bekommen kannst aufbewahren und vorlegen. Am Besten auch beim Mieterbund Mietspiegel anfordern. |
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#9
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| Zitat:
Und eventuell auch nicht in der Stadt wie in Norderstedt sondern auch auf dem Land. Wohnungen, Immobilien und Häuser bei ImmobilienScout24 mieten, kaufen, inserieren liefert drei Wohnungen für 339 € Kaltmiete für Norderstedt.
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#10
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| Hallo, also "Land" fällt raus, ich bin nicht mobil und auf ÖNV angewiesen udn möchte ab Sommer in Norderstedt studieren. Familie und Freunde sind hier. Toll das du die aktuellen Angebote eingestellt hast. Habe mich auf alle beworben. Die Gagfah (letztes Angebot) hat sich für einen anderen Mieter entschieden, das zweite Angebot ist schimmelig und hat einen defekten Heizkörper und das erste Angebot wird nicht an SGB 2 - Bezieher vermietet und hat so hohe Anfragen das meine Chance gleich Null ist, daher ja meine Frage nach dem Härtefall. Wohne zur Zeit bei den Eltern meiner Freundin und das ist nur eine Notfalllösung. Andere preisgünstigere Angebote gibt es zur Zeit nicht, meint ihr ich informiere mich nicht und schreibe das aus Spaß???? |
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