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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 31.05.2011, 14:24
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Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 2
Standard Plötzlich kein Leistungsanspruch mehr auf KdU

Guten Tag liebe Leute,

Ich habe heute folgenden Brief vom Jobcenter bekommen:

"Bescheid über die Änderung der Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes -
vom 24.Dezember 2003 (BGBL. I S. 2954/2955 in der derzeitigen gültigen Fassung
Bewilligungszeitraum 01.06.2011 bis 31.05.2011


Nach der in der Anlage aufgeführten Berechnung ergibt sich für Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Personen ab dem in der beigefügten Berechnung dargestellten Monat kein Leistungsanspruch, da das vorhandene Einkommen den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft übersteigt"

Zur info, es war keine berechnung oder sonst eine Anlage mit dem Brief enthalten was ich gelinde gesagt ziemlich naja finde, aber okay weiter im text.

Ich bin 23 Jahre Alt und mache meinen Abitur über den 2 Bildungsweg, und beziehe daher bafoeg in höhe von 394 €, ausserdem bekomme ich Kindergeld in höhe von 184 €. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter die Grundsicherung bekommt in höhe von 480 €.

Die Mietkosten belaufen sich insg auf 642 € was aber auf meiner Mutter und mir aufgeteilt wird von den Ämtern.
Daher habe ich vor einem Jahr ca Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beantragt(war ca 80 €), was auch bis heute einwandfrei funktioniert hat.

Nun habe ich die frage ob, bzw worauf ich mich berufen kann, damit dieses weiterhin gezahlt wird?

mfg Joshua Kr.

mfg
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  #2  
Alt 31.05.2011, 14:43
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Erstmal solltest du besagte Berechnung anfordern, vorher ist doch alles reine Spekulation.

Turtle
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  #3  
Alt 31.05.2011, 19:52
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Bewilligungszeitraum 01.06.2011 bis 31.05.2011
haste dich da nicht vertippt?


könnte es sein das ab Dato nur noch die angemessene Miete übernommen wird?
650 Euro für 2 Personen erscheint mir ziemlich hoch.
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  #4  
Alt 31.05.2011, 20:13
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Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
haste dich da nicht vertippt?


könnte es sein das ab Dato nur noch die angemessene Miete übernommen wird?
650 Euro für 2 Personen erscheint mir ziemlich hoch.
Nein es ist tatsache das dort die Zeitangabe verkehrt herum steht...
Dadurch wirkt das alles noch dilettantischer, vor allem find ich es ein riesen Witz das dort ein Anhang erwaehnt wird, der garnicht existiert bzw nicht mitgeschickt worden ist, dadurch verzoegert sich die ganze sache wieder mal...

Bei mir werden wohl nur 310 Euro von meinem Mietanteil anerkannt.

Ganz zu anfang hat man mir gesagt beim Amt, ich bekomme weder eine bafoeg erhoehung noch ein Alg II zuschuss. Da hab ich mich mal schlau gemacht und man hatte mir gesagt ich solle einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft beantragen. Gesagt getan und es klappte erstmal.
Daher wundert mich das ganze, da sich finanziell nichts geaendert hat bei uns.

Danke für die Antworten.
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, kosten der unterkunft

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