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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.08.2009, 17:13
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Registriert seit: 15.08.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2
Standard Ohne Genehmung vom Jobcenter umgezogen.

Ich bin im vergangen ohne Genehmigung umgezogen.

Meine alte Miete betrug zum Zeitpunkt des Umzugs - wenn sie richtig berechnet worden wäre - 336.- Euro warm (cents spare ich mir mal)

Berechnet wurden jedoch nur 267.- weil Mieterhöhung und Nachtstromspeicherheizung (letzter 18 Monate lang) nicht berücksichtig wurden.

Im neuen Bezirk wurden mir daraufhin seit Nov. 2008 nur 267 gezahlt.

Meine neue Bruttokaltmiete ist 283.- Euro , anfangs war ich mit 34 Heizgas eingestuft, somit war aus meiner Sicht die Wohnung billiger als die alte.

Bei der Gasabrechnung kamen dann aber 75.- Gas raus. und somit kostet meine Wohnung z.Zt. 358.- Euro warm.

Kann mir das Jobcenter die Zahlung des tatsächlichen Mietpreis verweigern, bzw. wieviel muss gezahlt werden.

Gibt es einen § dazu , denn ich muss jetzt dringend versuchen, die Angelegenheit zu regeln, denn mit fast 100 Euro zu wenig geht das nicht auf Dauer..

Hoffe auf ne schnelle Antwort.. wenn es dann gehen würde..

Danke schon mal..

*C*
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  #2  
Alt 15.08.2009, 18:27
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. [...]
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #3  
Alt 15.08.2009, 23:04
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Wobei zunächst mal gefragt werden muss, fand der Umzug in der gleichen Gemeinde statt, oder bist Du in eine andere gemeinde gezogen. Dann stellt sich das nämlich bei weitem nicht mehr so eindeutig dar, wie Mandy mit dem Zitat suggerieren möchte.
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  #4  
Alt 16.08.2009, 07:47
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Ort: Berlin
Beiträge: 2
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schon mal danke für Eure Antworten..

ich bin innerhalb Berlins von einem Bezirk umgezogen.. genauer gesagt..
von Neukölln nach Tempelhof.

Ich will gleich dazu sagen.. im ersten Bezirk ist das Jobcenter einfach schlimm, da geht alles über endlos lange Bearbeitungszeiten und K(r)ampf,
deshalb habe ich dort auch keine Umzugsgenehmigung eingeholt.. bis das da bearbeitet ist..ist die angebotene Wohnung längst weg.

während ich in Tempfelhof sonst bisher nur gute Erfahrungen gemacht habe..
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  #5  
Alt 16.08.2009, 09:04
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Wobei zunächst mal gefragt werden muss, fand der Umzug in der gleichen Gemeinde statt, oder bist Du in eine andere gemeinde gezogen. Dann stellt sich das nämlich bei weitem nicht mehr so eindeutig dar, wie Mandy mit dem Zitat suggerieren möchte.
Ich möchte nix suggerieren, ich habe einfach GELESEN......
Aber ich habe mich mittlerweile daran gewöhnt, dass Du meine Aussagen gerne widerlegen/ verbessern möchtest.....



Zitat:
Zitat von crazy Beitrag anzeigen
Ich bin im vergangen ohne Genehmigung umgezogen.

Meine alte Miete betrug zum Zeitpunkt des Umzugs - wenn sie richtig berechnet worden wäre - 336.- Euro warm (cents spare ich mir mal)

Berechnet wurden jedoch nur 267.- weil Mieterhöhung und Nachtstromspeicherheizung (letzter 18 Monate lang) nicht berücksichtig wurden.

Im neuen Bezirk wurden mir daraufhin seit Nov. 2008 nur 267 gezahlt.

*C*
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Mandy

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miete, ohne erlaubnis, wohnung

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