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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 02.03.2010, 12:00
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Beiträge: 11
Standard Nur eine Frist von 6 Monaten zum umziehen

Ich habe da mal eine Frage und zwar habe ich heute endlich meinen Bescheid vom Amt bekommen was das ALG2 betrifft. Der Antrag wurde am 19 Januar beantragt und heute am 02.03.10 habe ich Post bekommen aber immer noch kein Geld.
Zu dem habe ich ein Schreiben bekommen wo drin steht das ich bis zum 31.07.10 Zeit habe mir eine angemessene Wohnung zu suchen. Mein Mann ist erst seit Dezember Arbeitslos ,hat bis zum 08.02. ALg 1 bekommen und finde die Fist etwas sehr knapp weil ich von 2 Bekannten weiß das sie ein Jahr lang Zeit hatten. Dann steht da noch drin das wir keinerlei Anspruch auf Umzugskosten und der gleichen haben obwohl wir so kurzfristig gezwungen werden. Unsrere Miete ist 500 Warm ohne Heizung wir dürfen nur 456 ohne Heizung mit Nebenkosten haben, sind 3 Personen.
Ich muss jeden Monat vorlegen bei welchen Wohnungen ich mich beworben habe und der gleichen.
Bitte um Hilfe ob das alles rechtens ist da wir uns damit nicht auskennen haben noch nie vom Amt gelebt.
Liebe Grüße....
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  #2  
Alt 02.03.2010, 12:04
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
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Die Frist ist schon ok, es heist sogar " bis zu 6 Monaten", insofern passt das schon.
Kurios finde ich allerdings die Ablehnung von Umzugkosten, denn bei einem geforderten Umzug habt Ihr Anspruch auf Übernahme der Umzug- und eventueller Renovierungskosten.
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  #3  
Alt 02.03.2010, 14:32
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Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 11
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Ok Danke dann weiß ich ja bescheid und werde mich noch mal an denen wenden warum uns das nicht gestattet ist und abgelehnt wurde obwolh ich ja auch noch garnichts der gleichen beantragt habe von Umzugskosten und der gleichen.
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