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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 24.08.2010, 07:09
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Standard Neue Wohnung Miete zu Hoch - Hilfe

Hallo,

ich bräuchte dringend ganz schnell einen rat.
Und zwar bin ich Alleinerziehende Mutter von 6 Kindern. Ich suche schon seit über 2 Jahren eine neue größere Wohnung.

Nun hätte ich 2 3,5Zimmer Wohnungen gefunden die sogar noch alleine im selben Haus liegen würden und der Vermieter hätte (das erste mal seit 2 Jahren) nichts gegen die vielen Kinder.

Beide Wohnungen zusammen würden 1230Euro kosten. Meine Mietobergrenze für 7 Personen liegt aber bei 919,50Euro nun habe ich bei meiner Leistungsabteilung vorgesprochen dieser meinte das die Wohnung nicht angemessen sei ( 310Euro zu teuer und statt 135qm die ich haben dürfte hat diese Wohnung 180qm das heist beide Wohnungen zusammen).

Dann habe ich gefragt ob mir wenigstens die Mietobergrenze von 919,50Euro gezahlt werden würde und ich die 310 vom Kindergeld oder Unterhalt zahlen könnte.

Auch dies geht nicht.

Mein Bearbeiter sagte mir ich solle mir eine andere Wohnung suchen...das ich das bereits seit Jahren mache interessierte Ihn nicht.

Er hat sich sogar noch die zeit genommen selbst den Immobilienmarkt meiner Stadt zu durchforsten um festzustellen das es tatsächlich nichts vergleichbares gibt, sagt aber ihm sind durch die gesetze die Hände gebunden.

Ich habe ihm vorgeschlagen mich in eine 1Euro Job Maßnahme zu stecken oder die Mietzahlungen in voller Höhe zeitlich zu befristen bis ich mir eine Arbeit gesucht habe und die Kinderbetreuung sichergestellt habe.

Auch dies wurde abgelehnt.

Dann wurde mir noch gesagt sollte ich die Wohnung ohne die Zustimmung der Arge ( die ich ja aufgrund der unangemessenheit der Wohnung ) anmieten würde, würde ich nur die bisher gezahlte Miete von ca. 560Euro bekommen.

Also wird mir auch verwährt die 310Euro selbstzufinanzieren was jedenfalls realistischer gewesen wäre als 670Euro.

Nun möchte der Vermieter innerhalb der nächsten 2 Tage eine Entscheidung sonst sind die Wohnungen weg. Er will auch eine Übernahmebescheinigung der Arge ( ihm würden die 919,50 als Nachweis und Sicherheit zusammen mit meinen Kindergeldbescheiden und Unterhalt reichen)

Ich lebe derzeit mit meinen Kindern in einer 4 Zimmer Wohnung mit 70qm wobei 1 Zimmer ein durchgangszimmer ist und nicht wirklich gezählt werden kann. Dem Jugendamt sind die beengten Wohnverhältnisse bekannt und ich wurde aufgefordert mir einen andere Wohnung zu suchen. Auch habe ich bereits vor über 2 Jahren die erlaubniss bekomme umzuziehen von der Arge aufgrund des Platzmangels.

Das versuche ich ja.

Und ich würde ja auch sofort Arbeiten gehen...meine Mutter würde sich um die Kinder kümmern dann viele ich komplett aus Hartz 4 raus.

Nur brauch ich von der Arge diese bestätigung (erstmal) um die Wohnung überhaupt anmieten zu können, das ist voraussetzung des Vermieters. Das habe ich dennen auch gesagt und trotzdem nichts zu machen.

Es gibt keine Ausnahmen in solchen Fällen. Ich fühle mich im Stich gelassen ich würde Arbeiten gehen um ganz von Harzt 4 rauszukommen und diese Wohnung selbst finanzieren zu können und die Arge verwährt mir dies.

Da Schichtarbeit in der bisherigen Wohnung nicht machbar ist.

Das heist ich bräuchte die Wohnung dann ist 3 Schichtbetrieb möglich so im momentanen zustand nicht, und ich könnte Arbeiten gehen wenn ich die Wohnung bekommen würde ( von mir aus zeitlich befristet auf 3 Monate von der Arge für die Mietzahlungen, oder als Darlehn wenn ich geld verdiene mit Wohngeld zahle ich auch alles zurück) doch scheinbar will die Arge nicht das ich aus Hartz 4 dauerhaft rausfalle... kann mir jemand helfen was ich nun in dieser kurzen Zeit tun kann.

Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe
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  #2  
Alt 24.08.2010, 15:09
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Zitat:
Zitat von Angelmausi Beitrag anzeigen

Beide Wohnungen zusammen würden 1230Euro kosten. Meine Mietobergrenze für 7 Personen liegt aber bei 919,50Euro nun habe ich bei meiner Leistungsabteilung vorgesprochen dieser meinte das die Wohnung nicht angemessen sei ( 310Euro zu teuer und statt 135qm die ich haben dürfte hat diese Wohnung 180qm das heist beide Wohnungen zusammen).

...und ich könnte Arbeiten gehen wenn ich die Wohnung bekommen würde doch scheinbar will die Arge nicht das ich aus Hartz 4 dauerhaft rausfalle... kann mir jemand helfen was ich nun in dieser kurzen Zeit tun kann.
Der neue Wohnraum wäre in einem erheblichen Maße unangemessen.

Dein Bedarf dürfte etwa bei 3000 € liegen, deine Argumentation "nur die jetzige Wohnung verhindert daß ich dauerhaft aus Hartz IV falle" klingt daher nicht besonders überzeugend.
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  #3  
Alt 24.08.2010, 15:11
Benutzerbild von Turtle1972
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Wie alt sind die Kinder? Wie groß ist die jetzige Wohnung?

Turtle
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  #4  
Alt 24.08.2010, 17:18
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Zitat:
Zitat von Angelmausi Beitrag anzeigen
Und ich würde ja auch sofort Arbeiten gehen...meine Mutter würde sich um die Kinder kümmern dann viele ich komplett aus Hartz 4 raus.

Nur brauch ich von der Arge diese bestätigung (erstmal) um die Wohnung überhaupt anmieten zu können, das ist voraussetzung des Vermieters. Das habe ich dennen auch gesagt und trotzdem nichts zu machen.
Warum versuchst Du es denn nicht andersrum? Also erst Arbeit, und dann ne Wohnung OHNE die ARGE? Wenn Deine Kinder gut versorgt sind, klappt das doch bestimmt.
Ich könnte mir vorstellen, dass viele Vermieter von vornherein "abblocken", wenn sie hören, alleinerziehend mit 6 Kindern und dazu noch H4

Aber wenn sie hören würden: feste Arbeit, die Kinderbetreuung ist durch eine zuverlässige Person sichergestellt, sieht das bestimmt schon ganz anders aus.

Hilft Dir jetzt leider nicht bei Deinem kurzfristigen Problem, aber so würde ich es langfristig angehen...

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück!
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miete umzug, unangemessene wohnung

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