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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Da mein Sohn in Arbeit stand ist er im Febuar in eine eigene Wohnung eingezogen. Nun ist er in einer Maßnahme, bekommt jedoch weiterhin Alg II. Da er auch Nebenkosten beantragt hat, verlangt nun ein Mitarbeiter der Arge seine Nebenkostenabrechnung von 2009. Das Problem ist jedoch das mein Sohn, da noch bei uns wohnte gar keine Nebenkosten bezahlte. Dies hat er schriftlich bei der Arge abgegeben. Der SB meinte nun das er mit Sanktionen rechnen müsse wegen fehlender Mitarbeit! Die Nebenkosten hat jedoch alle mein Mann getragen (tragen müssen). Da er Alleinverdiener war und ist. Mein Sohn bekam einige Zeit Alg 1 dies war jedoch nur ein geringer Betrag, den er behielt um Bewerbungen schreiben zu können. Nun meine Frage: Muß ich meinen Sohn alle meine Unterlagen aushändigen ? Er hat ja keine Nebenkosten bezahlt!! Bitte um baldige Auskunft! Danke!! |
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#2
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| Dein Sohn wohnt wenn ich dich richtig verstanden habe in einer eigenen Wohnung? Wenn dem so ist, dann sind die laut Mietvertrag geschuldeten Neben- und Heizkosten zu übernehmen. Wenn der SB das nicht einsehen will, oder die Vorauszahlungen extrem hoch sind, kann dein Sohn bei seinem Vermieter mal nach der Nebenkostenabrechung für den Vormieter anfragen und die dann bei der ARGE vorlegen. Am besten mal mit dem SB reden und ihn fragen was genau er möchte und warum. |
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#3
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| Mein Sohn wohnt seid Febuar in der Wohnung. Der Sachbearbeiter will jedoch von den Eltern die Nebenkosten abrechnung vom Vorjahr haben. ![]() Das kann ich nicht nachvollziehen und damit habe ich als Mutter ein Problem. Wieso will der SB von mir die Nebenkostenabrechnung haben?? Bin ich dazu verpflichtet? ![]() Ich habe zwar eine Generalvollmacht von meinen Sohn, diese wird von der Arge jedoch nicht respektiert. Also kann er sich nur selber kümmern. |
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