| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Auch hier habe ich eine Frage: Wir sind seit August eine 4-köpfige Familie und wohnen derzeit noch in einer 3-Raum mit 77m² möchten aber gern eine Etage tiefer in die 4-Raum mit 87m² Ist die für 4 Personen zu groß? Es würde das selbe Haus bleiben, der selbe Vermieter und die Kaltmiete beträgt gerade 70€ mehr als bei unserer jetzigen Wgh. Meint ihr da würde es Stress geben? Klar habe ich alles schon schriftlich und per Fax eingereicht, DOPPELT HÄLT BESSER aber eine Antwort lässt natürlich auf sich warten ;-)Generell dürfen sie mir ja einen Umzug NICHT verweigern oder?? Liebe Grüße |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du kannst hinziehen, wohin du willst. Allerdings muss das Amt keine zusätzlichen Kosten übernehmen, wenn die alte Wohnung ausreichend war. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Genau das meine ich...allerdings waren MEINE Wghs bisher IMMER irgendwie zu groß...komischerweise musste ich IMMER 20€ der Miete selbst tragen! Und 77m² für 3Personen ist doch wohl akzeptabel oder? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Es geht weniger um die Größe, denn um den Mietpreis. Was da angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, ich weiß nicht, wo du wohnst und wie die Angemessenheitsgrenzen dort sind. Werdet ihr denn trotz nunmehriger Arbeit deines Mannes noch Anspruch auf ALG 2 haben? Wenn nein, kannst du doch eh tun und lassen, was du willst. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| LEIDER Turtle LEIDER bekomme ich zzgl. Alg2 wenn nicht viel, aber nen bissi... soweit habe ich auch schon gedacht ![]() Wie bekommt man denn raus was da angemessen ist??? Wohne in Thüringen! |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#7
| ||||
| ||||
| Das zuständige Amt fragen. Wirst du doch eh nicht drumrumkommen. Im Übrigen kannst du nicht nur die Kaltmiete allein betrachten. Auch die Nebenkosten werden ja bei einer größeren Wohnung steigen. Turtle |
|
#8
| |||
| |||
| Nebenkosten sind gleich wie bei meiner jetzigen 160€ da is nix mehr |
|
#9
| ||||
| ||||
| Hallo, ich meine das 77 m² für 3 Personen mehr als Ausreichend sind. Wenn man die Miete ( selber ) zahlen kann, kann man sich natürlich auch eine andere / größere Wohnungen leisten ! ! ! Sind eure Ansprüche noch angemessen ? HARKE
__________________ # LEBEN UND LEBEN LASSEN # |
|
#10
| |||
| |||
| Wir sind mittlerweile 4 Personen |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Student ALG 2 und neue Wohnung | Medicus | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 01.02.2010 13:22 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Wohnung gekündigt, Arge genehmigt neue Wohnung nicht | cerise | Kosten der Unterkunft | 6 | 17.12.2009 09:38 |
| Frage zum Antrag auf Umzug in neue Wohnung | Lavid | Kosten der Unterkunft | 1 | 27.09.2009 15:37 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Umzug in eine neue Wohnung | Isy22 | Kosten der Unterkunft | 43 | 12.09.2009 17:21 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) umzugskosten in neue wohnung | Annabelle69 | Kosten der Unterkunft | 1 | 28.01.2009 06:12 |