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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 29.12.2008, 12:38
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Ausrufezeichen Nebnkostenabrechnung und ALG 2

Hallo. Heute habe ich Post erhalten. Und zwar die Nebenkostenabrechnung von 2007. Darin werden 1300 € Nachzahlung fällig. Weiterhin schreibt mir die Hausverwaltung, das noch 700 € für die Kaution, die ich beim Einzug nicht hatte, fällig werden. Ich beziehe seit März 2008 ALG 2 und habe 2 Kinder. Ich weiss echt nicht mehr weiter. Wie soll ich das denn zahlen ??? Gibt es Möglichkeiten, das Geld von der ARGE als Darlehen zu bekommen und wenn ja wieviel würde als Rückzahlung einbehalten. Meine Frau hat einen Minijob und ich ab Januar 2009 auch, welcher aber keinen Einfluss auf die Höhe des ALG hat.
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  #2  
Alt 29.12.2008, 12:44
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1300 Euro sind ja nun eine gewaltige Summe, über 100 Euro im Monat ZUSÄTZLICH zu sicherlich bereits geleisteten Vorauszahlungen von xx??? Euro im Monat...

Da stellt sich zuerst die Frage, woher die Zahlen kommen und ob sie stimmen. Habt ihr eure Miete immer komplett, also incl. der Abschläge gezahlt? Oder habt ihr tatsächlich soviel verbraucht? Oder wurden die Abschläge vom Vermieter zu niedrig angesetzt?

Theoretisch übernimmt das Amt schon Nebenkostennachzahlungen, weil sie zur Miete gehören, aber hier stellt sich eben die Frage, ob das wirklich alles so in Ordnung ist. Deshalb kann man dir keine definitive Antwort geben.

Turtle
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  #3  
Alt 29.12.2008, 12:47
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Die Rechnung scheint zu stimmen, da ich die Verbrauchsstände verglichen habe. Ich zahle für 97 qm 380 € kalt und 120 € Nebenkosten. Das ist schon niedrig angesetzt. Die Posten die die Hausverwaltung angesetzt hat sind auch alle i.O. Miete wurde immer komplett bezahlt.
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  #4  
Alt 29.12.2008, 14:46
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Sind die 120 Euro NK warme und kalte Nebenkosten? Und die 1300 Euro Nachzahlung: warm und kalt oder nur kalt?

Wieviel Personen seid ihr und wurde die Miete vom Amt als angemessen anerkannt?

Turtle
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  #5  
Alt 29.12.2008, 14:48
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Die 120 € sind warme und kalte NK. Die Nebenkostenabrechnung betrifft auch die kalten und warmen. Wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder (6 und 11)
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  #6  
Alt 29.12.2008, 14:57
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Was mir nicht die Frage beantwortet, ob die Miete vom Amt in voller Höhe anerkannt ist.

Sorry, ich möchte dir nicht alles aus der Nase ziehen müssen. Das macht keinen Spaß!

Turtle
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  #7  
Alt 29.12.2008, 15:09
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Die Miete die ich jetzt bezahle ist in voller Höhe anerkannt, hätte ich ja sonst geschrieben, das es nicht so ist. Hatte auch noch nie Probleme mit der ARGE. Im Gegenteil.
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  #8  
Alt 29.12.2008, 16:39
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Verwundert zwar, da 97 qm für 4 Personen etwas zuviel erscheint. Aber egal: reiche die Abrechnung ein und warte ab. Wenns Probleme gibt, dann melde dich wieder. Denn alle Eventualitäten können wir hier jetzt im Vorfeld nun wirklich nicht durchspielen.

Turtle
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alg 2 darlehen, nebenkosten

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