Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.01.2009, 12:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 4
Böse Nebenkostenübernahme unangemessene Wohnung

Hallo,

habe wie auch im letzten Jahr die Übernahme der Betriebskosten beantragt.
Im letzten Jahr wureden die vollen Kosten ohne weiteres übernommen.

Heute bekam ich ein schreiben in dem es hieß, die Btriebskosten könnten nicht übernommen werden, da schon ein maximaler Betrag in der Regelleistung
angerechnet wäre.
Ist das so richtig, oder kann ich noch etwas tun??
(Unsere Betriebskostenabrechnung beträgt fast 2000 Euro)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.01.2009, 13:02
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Zunächst mal die Frage, seid ihr jemals zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert worden?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.01.2009, 13:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 4
Standard

Ja das Übliche... In den Ersten 6 Monaten hat das Amt die vollen Kosten übernohmmen und danach nicht mehr...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.01.2009, 13:22
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Dann muss nach meiner Meinung gerechnet werden und zwar ausgehend von den tatsächlich angefallenen Kosten laut Abrechnung:

Beispiel (ich weiß, die Zahlen sind für den ALG II Bezieher etwas traumhaft ):

Eine angemessene Wohnung für Dich wäre 100 m² groß, Du wohnst aber auf 120 m², also ist Deine Wohnung um 20% zu groß und darauf wurdest Du auch hingewiesen.

Jetzt flattert die Jahresabrechnung ins Haus mit der stolzen Summe von
€ 2.000,00 für 120 m².

Davon hat dann die ARGE zu tragen

€ 2000,00 / 120 * 100 = € 1.666,67 - den Rest musst Du selbst tragen.

Das Argument mit dem maximalen Betrag, der bereits abgerechnet sei, ist falsch. Basis für die Nebenkosten sind die tatsächlich angefallenen Kosten und nicht irgendwelche Pauschalen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.01.2009, 13:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 4
Standard

danke, dann werde ich mit der Begründung Widerspruch einlegen,richtig?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.01.2009, 13:36
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Zitat:
Zitat von Kristina123 Beitrag anzeigen
danke, dann werde ich mit der Begründung Widerspruch einlegen,richtig?
Das würde ich empfehlen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.01.2009, 13:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 157
Standard

@Clownfish: Du bist dir aber schon darüber im Klaren, dass das u.U. eine hübsche Milchmädchenrechnung ist, die du da aufgemacht hast. Das Stichwort "Produkttheorie" dürfte dir doch wohl was sagen?.

Es ist doch überhaupt nicht erkennbar, wieso und in welchem Umfang bei der TE die angemessenen KdU überschritten werden - nur dass sie bereits überschritten sind.

Was, wenn die Wohnung angemessen groß und trotzdem zu teuer ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 13.01.2009, 13:43
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Natürlich sagt mir die Produkttheorie etwas, aber die Produkttheorie ändert nichts an der Berechnungsbasis für die Nebenkosten. Das heißt, wenn Du in meinem Beispiel die m² durch EUR ersetzest, bleibt die Rechnung die absolut gleiche und auch das Ergebnis. Basis für die Berechnung der Nebenkosten sind die tatsächlich angefallenen Kosten und keine Pauschale.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 13.01.2009, 13:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 157
Standard

das überzeugt nach wie vor nicht, bleibt aber auch alles spekulativ, solange die TE hier nicht "Butter bei die Fische" packt.

Da sollten schon doch mal alle relevanten Aspekte benannt werden, bevor man das tatsächlich beurteilen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 14.01.2009, 10:43
Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 37
Standard

Bei uns wird es wie von Clownfisch genannt, gehandhabt.

Nebenkosten die sich auf qm beziehen werden auf die angemessene Größe runtergerechnet, Kosten die nach Personen berechnet sind, werden komplett übernommen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betriebskosten, nebenkosten, unangemessene wohnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neue Wohnung nach Trennung; Erstausstattung Mahlzeit einmalige Beihilfen 23 16.01.2009 16:19
U25, in 3 Wochen keine Wohnung mehr... BANGBOOMBANG Hartz IV 4: U 25 2 12.01.2009 18:34
Ausbildung in einer anderen Stadt,Recht auf Bezahlung der Wohnung? SliZe BAB und sonstige Ausbildungsförderung 10 08.01.2009 14:02
Eigene Wohnung? Coco1989 Hartz IV 4: U 25 1 05.01.2009 07:58
Alleinerziehend / Alleinstehend Eigene Wohnung als U25? aschrika Hartz IV 4: U 25 14 09.12.2008 19:44


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:49 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0