| |
| |||||||
| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, habe wie auch im letzten Jahr die Übernahme der Betriebskosten beantragt. Im letzten Jahr wureden die vollen Kosten ohne weiteres übernommen. Heute bekam ich ein schreiben in dem es hieß, die Btriebskosten könnten nicht übernommen werden, da schon ein maximaler Betrag in der Regelleistung angerechnet wäre. Ist das so richtig, oder kann ich noch etwas tun?? (Unsere Betriebskostenabrechnung beträgt fast 2000 Euro) |
|
#2
| |||
| |||
| Zunächst mal die Frage, seid ihr jemals zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert worden? |
|
#3
| |||
| |||
| Ja das Übliche... In den Ersten 6 Monaten hat das Amt die vollen Kosten übernohmmen und danach nicht mehr... |
|
#4
| |||
| |||
| Dann muss nach meiner Meinung gerechnet werden und zwar ausgehend von den tatsächlich angefallenen Kosten laut Abrechnung: Beispiel (ich weiß, die Zahlen sind für den ALG II Bezieher etwas traumhaft ):Eine angemessene Wohnung für Dich wäre 100 m² groß, Du wohnst aber auf 120 m², also ist Deine Wohnung um 20% zu groß und darauf wurdest Du auch hingewiesen. Jetzt flattert die Jahresabrechnung ins Haus mit der stolzen Summe von € 2.000,00 für 120 m². Davon hat dann die ARGE zu tragen € 2000,00 / 120 * 100 = € 1.666,67 - den Rest musst Du selbst tragen. Das Argument mit dem maximalen Betrag, der bereits abgerechnet sei, ist falsch. Basis für die Nebenkosten sind die tatsächlich angefallenen Kosten und nicht irgendwelche Pauschalen. |
|
#5
| |||
| |||
| danke, dann werde ich mit der Begründung Widerspruch einlegen,richtig? |
|
#6
| |||
| |||
| Das würde ich empfehlen. |
|
#7
| |||
| |||
| @Clownfish: Du bist dir aber schon darüber im Klaren, dass das u.U. eine hübsche Milchmädchenrechnung ist, die du da aufgemacht hast. Das Stichwort "Produkttheorie" dürfte dir doch wohl was sagen?. Es ist doch überhaupt nicht erkennbar, wieso und in welchem Umfang bei der TE die angemessenen KdU überschritten werden - nur dass sie bereits überschritten sind. Was, wenn die Wohnung angemessen groß und trotzdem zu teuer ist? |
|
#8
| |||
| |||
| Natürlich sagt mir die Produkttheorie etwas, aber die Produkttheorie ändert nichts an der Berechnungsbasis für die Nebenkosten. Das heißt, wenn Du in meinem Beispiel die m² durch EUR ersetzest, bleibt die Rechnung die absolut gleiche und auch das Ergebnis. Basis für die Berechnung der Nebenkosten sind die tatsächlich angefallenen Kosten und keine Pauschale. |
|
#9
| |||
| |||
| das überzeugt nach wie vor nicht, bleibt aber auch alles spekulativ, solange die TE hier nicht "Butter bei die Fische" packt. Da sollten schon doch mal alle relevanten Aspekte benannt werden, bevor man das tatsächlich beurteilen kann. |
|
#10
| |||
| |||
| Bei uns wird es wie von Clownfisch genannt, gehandhabt. Nebenkosten die sich auf qm beziehen werden auf die angemessene Größe runtergerechnet, Kosten die nach Personen berechnet sind, werden komplett übernommen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betriebskosten, nebenkosten, unangemessene wohnung |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Neue Wohnung nach Trennung; Erstausstattung | Mahlzeit | einmalige Beihilfen | 23 | 16.01.2009 16:19 |
| U25, in 3 Wochen keine Wohnung mehr... | BANGBOOMBANG | Hartz IV 4: U 25 | 2 | 12.01.2009 18:34 |
| Ausbildung in einer anderen Stadt,Recht auf Bezahlung der Wohnung? | SliZe | BAB und sonstige Ausbildungsförderung | 10 | 08.01.2009 14:02 |
| Eigene Wohnung? | Coco1989 | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 05.01.2009 07:58 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Eigene Wohnung als U25? | aschrika | Hartz IV 4: U 25 | 14 | 09.12.2008 19:44 |