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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#11
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| Ist ja soweit auch i. O. Nur kannst du doch anhand der Angaben des Threaderstellers eben nicht ersehen, ob es sich um Nebenkostennachzachlung aufgrund tatsächlicher Verbrauchskosten oder eben aufgrund Umlegung auf QM oder eine Kombination daraus handelte. Und solange man das nicht weiß, kann man nicht sagen, ob das Amt nun Recht hat oder nicht. Turtle |
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#12
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| Hallo Kristina123, wollte mal nachfragen ob du die Betriebskostenabrechnung von der Arge erstattet bekommen hast und ob man dort auf die Anteilige Erstattung eingegangen ist? Ich habe gleiches Problem, denn wir (2 Pers.) wohnen in einer 80qm großen Wohnung. Also auch unangemessen. Betriebskostenabrechnung 700,- Euro ?!!! Liebe Grüße Mona |
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#13
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#14
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| Hallo Clownfish, danke für deine schnelle Antwort. Unsere Wohnfläche ist unangemessen (15qm zuviel) und ebenso die Miete. Wir erhalten von der Arge (Warm) 500,02 Euro. Tatsächlich beträgt unsere Kaltmiete 700,- + 125,- Nebenkostenvorauszahlung. Rest legen wir jeden Monat aus unserem Regelbedarf drauf und leben zu 2. von dem Rest. Hier im Raum Darmstadt / Frankfurt haben wir Mietstufe 5. Unmöglich eine Whg. von 60qm zu bekommen, welche warm 500,- Euro kostet. Weiterhin sind hier in der Gegend ja nicht nur die Wasser/+ Heizkosten Mega-Hoch, sondern es sind die vielen kl. Nebenkosten, wie Hausmeister, Grundsteuer, Versicherungen, Niederschlagswasser.... ect. Selbst wenn wir mal eine angemessene Whg. ausfindig gemacht haben, heißt es immer wieder "nicht an arbeitslose". Mein Partner ist krank und kann leider nicht arbeiten, das schreckt dann jeden vermieter ab. Aber selbst wenn wir eine Wohnung an der Mietobergrenze bekämen und evtl. 100,- aus den Regelleitstungen zahlen..... (wäre ja schon mal super) dann würde man doch auch keine Betriebskostennachzahlungen übernehmen, da ja Mietobergrenze erreicht, oder? Ich möchte ja das Amt nicht ausnutzen, sondern lediglich auf unsere angemessenen qm, anteilig die Nebenkosten erstattet bekommen. Betriebskostenabrechnung Nachzahlung 708,76 Euro geteilt durch die Gesamt-Wohnfläche von 85qm mal (angemessene) 60qm. 708,76 : 85qm x 60qm = 500,30 Euro Da jedoch unsere letzter Antrag auf übernahme der Betriebskosten (480,-)abgelehnt wurde, wären natürlich Vergleiche mit anderen Argen (falls diese in gleichem Fall erstattet haben) brauchbar. Danke vorab herzliche Grüße Mona |
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#15
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kann man denn hier keine privaten Nachrichten schreiben? |
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#16
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| Man kann hier private Nachrichten schreiben, aber ich befürchte, das Urteil bringt Dich nicht weiter. Insbesondere auch deshalb, weil es noch nicht veröffentlicht ist. Dein Fall passt nicht wie Faust aufs Auge auf den Fall, daher könnte hier nur die Urteilsbegründung weiter helfen, die gibt's aber noch nicht. Im übrigen halte ich nicht viel davon, Ratschläge per PN zu geben, ein Forum sollte einer möglichst großen Anzahl Usern helfen, das geht aber per PN nicht. Deine Rückrechnung auf die angemessenen Quadratmeter aber erscheint mir abolut korrekt zu sein. Für die Prüfung der Angemessenheit kommt es auf die Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten an, die Heizkosten sind immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, in Deinem Fall dann wohl zurückgerechnet auf die angemessenen Quadratmeter. Auch bei der Nebenkostenrechnung lohnt ein sehr genauer Blick. Es kommt sehr darauf an, nach welchem Schlüssel die Nebenkosten umgelegt wurden. Es ist ja durchaus möglich und üblich, dass einige der nebenkosten (z.B. Müllabfuhr, Wasser etc. etc.) nicht nach Quadratmetern sondern nach Kopfzahl umgelegt werden. Diese Kosten sind dann natürlich auch nicht auf die angemessenen Quadratmeter zurückzurechnen, das wird von der ein oder anderen ARGE gerne mal übersehen. |
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#17
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| Zitat:
Zuerst wurde mein Antrag abgelehnt, mit der Begründung, dass bereits "Nebenkosten in maximaler Höhe" übernommen wurden. Ich habe Widerspruch eingelegt, in dem ich geschrieben habe, dass Nebenkosten nicht pauschal, sondern an der tatsächlichen Höhe bemessen werden müssen. Ich habe Recht bekommen. Da meine Wohnung um ca 5% zu teuer war, wurde dieser Teil abgezogen, was ich auch in den Widerspruch geschrieben habe, weil auch nur so viel abgezogen werden darf! LG, Kristina |
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#18
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| Hallo Kristina, vielen lieben Dank für Deine Antwort! Es wäre sehr wichtig für mich wenn ich deinen Fall als Präzedensfall verwenden könnte und dur mir etwas hierzu zur Verfügung stellen könntest. Im letzten Jahr wurde meine Nebenkostenabrechnung (480,-) abgelehnt und ich bin sogar bzgl. einem Antrag auf Prozeßkostenhilfe über eine Anwältin, auf den Verfahrenskosten (175,-) sitzengeblieben. Die stottere ich jetzt gerade ab. Dieses Jahr beträgt unsere Nebenkostenabrechnung 700,- und ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll. Könntest du mir evtl. deinen Widerspruchstext zusenden und vielleicht auch die Anwort, also das Bewilligungsschreiben von deiner Arge? Hoffe es macht dir nicht zuviel Mühe.... aber es währe super wichtig für mich. Liebe Grüße marion |
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| Stichworte |
| betriebskosten, nebenkosten, unangemessene wohnung |
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