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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 25.01.2012, 11:18
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Ausrufezeichen Nebenkostennachzahlung wurde nicht übernommen!!!men

Hallo Freunde. Ich habe ein Problem, vielleicht kann jemand mir helfen. Seit August 2011 mache ich eine Ausbildung in einer anderen Stadt und bekomme kein Arbeitslosengeld, dies würde aufgehoben mit der Begründung, dass ich Ausbildung angefangen habe in einer anderen Stadt. In Dezember 2011 habe ich von meiner alten Vermieterin die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011. Ich habe bei JobCenter einen Antrag gestellt für die Übernahme der Nachzahlung, aber habe eine Absage bekommen. In Schreiben steht Begründung ohne irgendwelche Paragrafen und daher kann ich auch nicht kontrollieren, ob die Begründung tatsächlich stimmt. Ich habe von Januar 2011 bis August 2011 Leistungen von JobCenter bekommen und wollte auch für diesen Zeitraum die Nachzahlung bewilligt kriegen. Die haben ihren Ablehnung so gegründet:
Da Sie zum Zeitpunkt des Abrechnungsdatums vom 15.11.2011 nicht mehr im Leistungsbezug standen, muss ich Ihren Antrag ablehnen.
Genauso wurden auch meine Anträge auf Übernahme von Reparaturkosten für Heizungsanlage und Nachzahlung für Strom und Gas abgelehnt, da die auch nach dem Juli gestellt wurden. Ich meine, dass es nicht normal ist, da die Nebenkostenabrechnung kann die Vermieterin stellen erst am Ende des Jahres. Ab dem 1.11.11 bekomme ich Leistungen von JobCenter in meiner neuen Stadt, da meine Ausbildungsvergütung und BAB wenig sind. Was soll ich nun tun? Die Nebenkostennachzahlung ist auch nicht wenig. Meine neue JobCenter soweit ich weiß übernimmt keine Kosten für meine alte Wohnung, und das ist irgendwie logisch, da normalerweise das muss die JobCenter tun, die auch für diese Wohnung gezahlt hat. Ich will Wiederspruch einlegen, aber weiß nicht mit welcher Begründung. Vielleicht weißt jemand, ob ein Wiederspruch in diesem Fall einen Sinn hat, oder nicht? Bitte nennen Sie auch die Paragrafe, wonach ich Anspruch auf die Übernahme habe, damit ich in dem Wiederspruch das nennen kann. Ich hoffe auf schnelle Antworten, und vielen Dank im Voraus.
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  #2  
Alt 25.01.2012, 11:21
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Es gilt das Datum der Fälligkeit, nicht des Abrechnungszeitraums. Andersrum würde das Jobcenter ein Guthaben ja auch nicht "kassieren".
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  #3  
Alt 25.01.2012, 11:27
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Hallo Antonio,

Zitat:
Genauso wurden auch meine Anträge auf Übernahme von Reparaturkosten für Heizungsanlage und Nachzahlung für Strom
Warum sollst du Reparaturkosten für die Heizung bezahlen

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #4  
Alt 25.01.2012, 11:40
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Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Außer Strom für den Durchlauferhitzer oder die Nachtspeicherheizung.
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  #5  
Alt 25.01.2012, 11:49
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Hallo,
sofern mit einer anderen Stadt auch ein anderer zuständiger SGB II Träger gemeint ist, dann hat ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des "alten" Trägers keinen Sinn.

Wenn die Abrechnung im Dezember zugegangen ist, kann man eine Fälligkeit frühestens am 01.01.2012 oder später unterstellen. Bei einer Nebenkostenabrechnung kommt es nicht darauf an für welchen Zeitraum sie ist, sondern es geht nach der Fälligkeit. Und wenn die Fälligkeit zeitlich in die Zuständigkeit eines "neuen" Trägers fällt, dann ist der Antrag beim nun zuständigen Träger zu stellen.

Geändert von LoneRanger (25.01.2012 um 11:50 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #6  
Alt 25.01.2012, 22:51
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo Antonio,



Warum sollst du Reparaturkosten für die Heizung bezahlen

lg
edy
In meniem Mietvertrag stand, dass die Kosten über 95 € muss ich übernehmen. Die Reparaturkosten waren bischen mehr als 95...
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  #7  
Alt 25.01.2012, 23:01
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Zitat:
Zitat von LoneRanger Beitrag anzeigen
Hallo,
sofern mit einer anderen Stadt auch ein anderer zuständiger SGB II Träger gemeint ist, dann hat ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des "alten" Trägers keinen Sinn.

Wenn die Abrechnung im Dezember zugegangen ist, kann man eine Fälligkeit frühestens am 01.01.2012 oder später unterstellen. Bei einer Nebenkostenabrechnung kommt es nicht darauf an für welchen Zeitraum sie ist, sondern es geht nach der Fälligkeit. Und wenn die Fälligkeit zeitlich in die Zuständigkeit eines "neuen" Trägers fällt, dann ist der Antrag beim nun zuständigen Träger zu stellen.
Also einfach mal einen Antrag bei JobCenter in meinen neuen Wohnort stellen?
Ich habe einfach nur noch 15 Tagen um einen Wiederspruch zu stellen. Die Nachzahlung beträgt über 300 €, deswegen will ich jetzt alles richtig machen. Das ist nicht wenig Geld für eine Azubi!
Die alte JobCenter hat mich schon mal auf Stich gelassen... Ich habe die Ausbildungsvertrag unterschrieben im Juli und direkt die Wohnung gekündigt. Im August war ich weg, aber musste noch 3 Monatsmieten zahlen, da die JobCenter die Kosten nicht übernommen hat. Das hat 750 € gemacht... Jetzt will ich aber wenigstens die Nachzahlung Bewilligt bekommen.
Die Abrechnung ist vom 15 November 2011, und die neue JobCenter zahlt mir das Geld ab 1 November, also die müssen jetzt die Nachzahlung übernehmen, obwohl es um alten Wohnung handelt? Außerdem ich bekomme keine Arbeitslosengeld II, sondern Zuschüss oder so, weil mein Gehalt nicht ausreichend ist. Spielt das ne Rolle?
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  #8  
Alt 25.01.2012, 23:09
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Was heißt im Stich gelassen? Als Azubi hattest du schlichtweg keinen Anspruch.

Ansonsten nutz ein Widerspruch reichlich wenig, weil nunmal das neue Jobcenter zuständig ist.

Turtle
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  #9  
Alt 26.01.2012, 12:05
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Was heißt im Stich gelassen?
Turtle
Ich war 90% sicher, dass ich im August einen Ausbildung in einen anderen Stadt anfangen werde. Im Mai habe ich darüber mit meiner Beraterin gesprochen, ich wollte die Wohnung kündigen, damit ich am 1. August es schon abgeben kann, aber die Beraterin meinte, ich kann die WOhnung nicht kündigen, wenn ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe. Auf meine Frage, was wird wenn ich im Juli den Vertrag unterschreibe und keinen Nachmieter finde, Sie hat geantwortet, dass die JobCenter wird in diesem Fall die Kosten übernehmen. Ich habe alles so gemacht, wie sie gesagt hat, und jetzt habe nur Schulden... Ich konnte im Juni die Wohnung kündigen und wenn es auch nicht klappen sollte mit der Ausbildung, würde ich mit der Vermieterin alles klären ohne Probleme, da ich in gutem Verhältnis mit ohr war.
Ok, dann werde ich bei neuen JobCenter den Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen. Sobald ich den Antwort bekomme, schreibe ich hier.
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  #10  
Alt 26.01.2012, 13:03
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Hallo Antonio,


Zitat:
In meniem Mietvertrag stand, dass die Kosten über 95 € muss ich übernehmen. Die Reparaturkosten waren bischen mehr als 95...
Wenn es um eine Kleinreparaturklausel geht, in der 95€ vereinbart sind,
dann musst du wenn die R. 98€ kostet gar nichts also 0€ zahlen.

lg
edy
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Stichworte
jobcenter, leistungen, nebenkostenabrechung, nebenkostennachzahlung, umzug

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