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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 26.11.2009, 20:21
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Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 54
Standard Nebenkostennachzahlung nach Umzug, wer ist zuständig?

Hallo,

habe 2008 ALG 2 in Thüringen bezogen. Bin zum 1.11.2009 nach Hessen umgezogen und beziehe hier ALG 2.

Es gibt nun eine Nebenkostennachzahlungsrechnung für 2008.

Das Kreisjobcenter in Hessen sagt: Dafür ist die ARGE in Thüringen zuständig denn sie haben 2008 in Thüringen gewohnt.

Die ARGE in Thüringen sagt: Dafür ist das Kreisjobcenter in Hessen zuständig. Denn die Forderung hat ein Zahlungsziel welches in deren Bezugszeitraum liegt.

D.h. der eine verweist mich zum anderen. Die Fälligkeit der Forderung rückt näher. Wer ist zuständig? Was würdet ihr machen?

Danke, Markus
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  #2  
Alt 26.11.2009, 20:53
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.567
Standard

Die Arge, in deren Zuständigkeitsbereich du zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung wohnst, ist dafür zuständig.
__________________
Jette
------------------------
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  #3  
Alt 29.11.2009, 20:18
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 54
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Hallo Jette,

vielen Dank!

Nun der umgekehrte Fall ich habe 4,28 Euro von der Abfallwirtschaft in Thüringen erstattet bekommen.

Wem überweise ich das? Der ARGE in Thüringen die die Abfallrechnung bezahlte oder dem Kreisjobcenter in Hessen in deren Zuständigkeitsbereich ich zum Zeitpunkt der Rückzahlung wohne?

Markus
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  #4  
Alt 30.11.2009, 13:30
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Hier gilt ds gleiche. Das Amt, in dessen Zuständigkeit du zum Zeitpunkt der Zahlung wohnst.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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