Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

Thema geschlossen
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.09.2011, 11:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.09.2011
Beiträge: 3
Standard Nebenkostenguthaben

Hallo,

ich habe ein Problem mit Nebenkostenguthaben. Und zwar ist das Guthaben im Februar 2011 angefallen, hier kam der NK-Bescheid vom Vermieter, diesen habe ich 4 Tage nach Erhalt an das Amt geschickt. Anfang April kam der Bescheid das im Mai das Geld einbehalten wird. Es wurde und ich habe Widerspruch eingereicht, diese wurde abgewiesen also habe ich geklagt, mir wurde das Geld zurückestattet allerdings bekam ich einen Erstattungs-und Aufhebungsbescheid mit Pfändungsandrohung Ich habe alles meiner Anwältin übergeben und diese kümmert sich darum und schreibt dem Amt einen Widerspruch. Darf das Amt nach Erhalt des Widerspruches von der Anwältin dennoch das Geld im nächsten Monat (Nov.11 laut bescheid) einbehalten??? Hoffe auf hilfreiche Antworten. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #2  
Alt 30.09.2011, 12:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das Guthaben hätte im März angerechnet werden müssen. Von daher müsste es jetzt eine Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für März 2011 geben.

Und der wäre natürlich auch nach dem Obsiegen bzgl. der Anrechnung im Mai 2011 korrekt. Weil: Mai 2011 falsch, deshalb Sieg beim Widerspruch. Aber: Anrechnung im März 2011 richtig, deshalb AuE.

Von daher wäre jetzt interessant, für welchen Zeitraum du einen AuE erhalten hast.

Wenns für November ist, dann wirst du wohl wieder siegen. Wenn jedoch das Amt irgendwann auf die Idee kommt, den AuE wirklich für März zu erstellen (innerhalb eines Jahres, nachdem du die Abrechnung eingereicht hast, also bis Februar 12), dann wirst du um die Rückzahlung nicht drumrum kommen.

Von daher frag ich mich, ob es nicht sch.... egal ist, ob da jetzt März, Mai, November oder sonstwas steht. Der Betrag wird doch wohl gleich bleiben, den du erstatten musst.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #3  
Alt 30.09.2011, 14:21
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Das Guthaben hätte im März angerechnet werden müssen. Von daher müsste es jetzt eine Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für März 2011 geben.

Und der wäre natürlich auch nach dem Obsiegen bzgl. der Anrechnung im Mai 2011 korrekt. Weil: Mai 2011 falsch, deshalb Sieg beim Widerspruch. Aber: Anrechnung im März 2011 richtig, deshalb AuE.

Von daher wäre jetzt interessant, für welchen Zeitraum du einen AuE erhalten hast.

Wenns für November ist, dann wirst du wohl wieder siegen. Wenn jedoch das Amt irgendwann auf die Idee kommt, den AuE wirklich für März zu erstellen (innerhalb eines Jahres, nachdem du die Abrechnung eingereicht hast, also bis Februar 12), dann wirst du um die Rückzahlung nicht drumrum kommen.

Von daher frag ich mich, ob es nicht sch.... egal ist, ob da jetzt März, Mai, November oder sonstwas steht. Der Betrag wird doch wohl gleich bleiben, den du erstatten musst.

Turtle


Hallo,

nein das Amt hat keinen Anspruch auf das Guthaben da ich rechtzeitig die Abrechnung hingeschickt habe. Bei uns wird das Geld immer am 20. des Monats rausgeschickt, das heißt das Amt hätte bis 20. März, also rund 3 wochen Zeit gehabt das Geld von mir einzuforden, das haben die nicht, ebenfalls war der April noch zur Verfügung auch hier wurde nichts einbehalten. Wie der §22 sagt darf nur im Folgemonat das Geld einbehalten werden, somit bin ich eindeutig und ohne wenn und aber im Recht. Desweiteren hat das Amt sämtliche Änderungsbescheide mit Beträgen die ich erhalten haben soll, aber gem. Kontoauszug nachweislich nicht erhalten habe geschickt und behaupten steif und fest ich hätte das Geld zu unrecht. Ebenso ist es gesetzlich nicht erlaubt mir mit Pfändung zu drohen, ALG darf nicht gepfändet werden, somit haben die sich erneut einen Fauxpass erlaubt. Ausserdem ist das Amt verpflichtet mir erst eine Anhörung zu schicken bevor überhaupt Geld vom Konto abgebucht werden darf, auch das ist beidesmal nicht erfolgt. Rückwirkend ist der Erstattungsbescheid auch falsch, den hätte das Amt nicht erst jetzt stellen müssen sondern kurz bevor es zur Klage kam, nämlich mit Bescheid im April als der Hinweis kam, das mir im Mai das Geld einbehalten wird. Auch hier hat das Amt wieder kläglich versagt. ich werde auf jedenfall Klagen, solange bis ich das Geld behalten muss wenns sein muss, denn das Amt wo ich bin baut nur scheiße und ich soll dafür büssen? Niemals. Für mich stellt sich jetzt nur die Frage ob das Amt mir das Geld einfach einbehalten dürfen sprich von meinem Hartz4 Geld abziehen dürfen wenn die Anwältin einen Widerspruch einreicht, das wollte ich wissen. Sämtliche Beträgen sind schlicht und einfach falsch, sprich die Bescheide sind falsch und schrottig, also die Anwältin kümmert sich darum, das heißt auch das das Amt jetzt tief in die Tasche greifen muss da jetzt alles über den Anwalt läuft, das heißt wiederum das die jetzt ganz schön bluten und bezahlen müssen. Ach ja ich werde auch die Medien und Zeitungen unterrichten über die machenschaften meines Amtes, damit die Leute die auch von dort ALG2 empfangen sich rechtzeitig zu wehren wissen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #4  
Alt 30.09.2011, 16:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 763
Standard

Also auch wenn hier seitens des Leistungsträgers einiges schief gelaufen ist und man daher recht emotional reagiert, ist es dennoch sinnvoll, stets nüchtern und sachlich zu bleiben.

Zumal du in deinem Beitrag auch einige Fehleinschätzungen offenbarst. Der Leistungsträger hat ein Jahr ab Kenntnis deiner Betriebskostenabrechnung (teilweise sogar erst ab Rücklauf der Anhörung) Zeit, den Bescheid aufzuheben. Wie kommst du also auf 3 Wochen ?

Hinsichtlich der unterbliebenen Anhörungen müsste man schauen. Häufig können die nachgeholt werden oder gelten nach eingelegtem Widerspruch als nachgeholt.

Insofern fürchte ich, soweit der Leistungsträger irgendwann den richtigen Anrechnungszeitraum findet, dass du das Geld ohnehin irgendwann zurückzahlen musst.

Hinsichtlich der Pfändung müsstest du mal konkreter werden, was genau dazu im Bescheid steht.

Soweit ich informiert bin, ist die HEGA 05/08 - 20 noch in Kraft (ob das so ist können andere dir hier besser beantworten). Danach haben Widerspruch und Klage gegen Erstattungsbescheide aufschiebende Wirkung. Dann müsstest du das Geld bis zur endgültigen Entscheidung nicht zurückzahlen.

Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #5  
Alt 30.09.2011, 17:50
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Also erstens schreibe ich wie ich möchte und lass mir das von niemandem vorschreiben und das ist für mich sehr wohl sachlich und zweitens weiß ich das ich das Geld nicht zurückzahlen muss und werde, da können die sich auf den Kopf stellen wie sie wollen. Ich komme auf drei wochen da gem. §22 das Guthaben nur im darauffolgenden Monat angerechnet werden darf und nicht 3 monate später, das ist einfach mal Fakt. Am 25.02.11 habe ich den Bescheid dem Amt zugeschickt, die hatten Zeit bis 20.03.11 das Geld einzufordernen, alles andere ist vergebene Liebesmüh des Amtes. Das Amt hat mir ständig neue Bescheide geschickt und einfach Beträge aufgeführt die ich bekommen haben soll die ich faktisch niemals erhalten habe. Außerdem würde meine Anwältin sich wohl kaum darum kümmern wenn es sinnlos wäre darum zu kämpfen, soviel dazu. Es wäre echt das letzte wenn das Amt Bescheide ändern könnte und Beträge aufführen könnte wie die das wollten, das dürfen die nicht, die haben sich genauso an Rechte und Gesetze zu halten wie ich als ALG empfängerin auch!!!! Desweiteren kenne ich jemand die auf solch einem Amt arbeitet im Bereich Leistungsgelder und diese Person sagt auch das ich definitiv im Recht bin und das Geld nicht zurückzahlen muss. Sie arbeitet vor Ort, kennt die Gesetze und macht genauso Bescheide fertig wie mein Amt, glücklicherweise ist sie so nett und hat mich über die verlogenen Machenschaften der Sozialämter aufgeklärt, daheer ist es sinnlos mit mir über mein Recht zu diskutieren, ich wollte lediglich wissen ob das Amt mir das Geld einbehalten darf wenn ein Anwalt die Sache in die Hand genommen hat. Tut das Amt das, erfolgt umgehend eine Klage und sämtliche Berichte an die Medien. Was Recht ist muss recht bleiben. Ich habe nichts falsch gemacht und meine Mitwirkungspflich aucht nicht verletzt. Im Bescheid stand das das Amt Pfändungsmaßnahmen einleitetn wenn ich unbegründet das Einbehalten des Geldes verweigere. Aber können sie tun , dann bekommen sie noch mal Ärger vom Anwalt. Also wie ist das darf das Amt mir Geld einbehalten wenn ein Anwalt sich um die Angelegenheit kümmert oder darf es das in dem Fall nicht? Das einzige was man mir vorwerfen kann ist, das ich den Abrechnung nicht sofort dem Amt zugestellt habe. Ich war bei einer vom Amt genehmigten Maßnahme und nur jedes zweite Wochenende daheim. Somit war es mir nicht möglich die Abrechnung rechtzeitig wegzuschicken, sondern erst 4 tage nach Erhalt. Desweiteren hätte weder mein Vermieter noch ein Familienmitglied den Bescheid nicht wegschicken dürfen, da das ein Verstoß gegen den Datenschutz gewesen wäre und damit bin ich erneut aus dem Schneider Es mag sein das ich das Geld wie auch immer unberechtig erhalten habe, Fakt ist aber das das Amt viel zu spät das Geld eingefordert hat, eben gem. $22. Wenn die das dennoch dürfen könnte man ja diesen Paragraphen einfach aus dem Gesetz nehmen, denn dann macht der schlicht und einfach keinen Sinn. Achso eine Anhörung ist nicht damit erfolgt wenn ein neuer Bescheid erfolgt, sondern nur wenn eine tatsächliche Anhörung vorliegt. Schönen Abend noch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #6  
Alt 30.09.2011, 17:53
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Zitat:
Also erstens schreibe ich wie ich möchte und lass mir das von niemandem vorschreiben
Dann wirst Du dieses Forum nicht länger nutzen können!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
  #7  
Alt 30.09.2011, 18:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Die TE wird sich schön umgucken, wenn ihr -so die Rückforderung den März betrifft- und ihrem Anwalt das Gericht mal erklärt, dass das korrekt ist, weil eben nach § 48 SGB X i. V. m. § 45 SGB X das Amt EIN JAHR Zeit zur Korrektur hat.

Und dass eine Anhörung gar nicht nötig ist, weil die Erstattungsforderung auf den Angaben der TE beruht, von denen nicht abgewichen wurde (§ 24 Abs. 2 Nr. 3 SGB X).

Und dass ein Einbehalt von Leistungen bei Überzahlung i. H. v. 10% mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Aussage, es würde gepfändet, kann ja eh nur ein Witz sein.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen

Stichworte
einkommen, nebenkostenguthaben

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebenkostenguthaben nach Alg 2 Eleonore Kosten der Unterkunft 28 15.02.2012 19:18
Nebenkostenguthaben direkt an Jobcenter? JensPage Kosten der Unterkunft 1 05.08.2009 12:47


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:48 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0