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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Einen schönen Guten Morgen wünsche ich ![]() Ich beziehe seit April ALG2, hat auch bis jetzt immer alles gut funktioniert. Nun erhielt ich im Okt. von meinem Vermieter die jährliche Nebenkostenabrechnung, mit Nachzahlung von 140€. Dies reichte ich auch sofort bei meinem Bearbeiter ein. Gestern erhielt ich endlich ein Schreiben, doch irgendwie weiß ich damit nicht so recht was anzufangen, bzw. ob dies überhaupt auf die Nebenkostenabrechnung bezogen ist. Drin steht: Bitte legen Sie mir folgende Unterlagen vor: - Höhe der Heiz- und Nebenkostenabschläge (einzeln) für das Jahr 2008. Was ist damit denn gemeint? Betriebskostenabrechnung liegt ihm ja bereits vor. Vielen Dank im voraus. LG Christin |
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#2
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| Die Arge möchte einen Nachweis was Du monatlich an Abschlägen an den Vermieter gezahlt hast. |
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#3
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe ich trotzdem nicht so ganz, da die Arge zum einen von meinem Vermieter schon einen ausgefüllten Bescheid erhalten hat und dies in der Betriebskostenabrechnung auch steht. Dies war ja die erste Nebenkostenabrechnung in dieser Wohnung und die sind gleichgeblieben. Meint ihr, dass ein Kontoauszug vom letzten Jahr genügt? LG Christin |
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#4
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| Verstehe ich jetzt auch nicht so ganz. In der Nebenkostenabrechnung steht doch alles. Die Kosten werden doch aufgeschlüsselt. Von dem Betrag werden dann Deine Abschläge abgezogen und das müsste doch auch in der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein. |
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#5
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| Ist eigentlich ganz einfach: Die Abschläge aus 2008 werden benötigt um zu sehen, wie hoch diese tatsächlich waren. Jetzt auf der Nebenkostenabrechnung stehen ja wahrscheinlich nur die tatsächlich gezahlten. Nun ist es möglich, dass der Hilfeempfänger evtl. in 2008 nicht alle Abschläge voll gezahlt hat. Das erkennt man aber nicht nur an den Nebenkostenabrechnung, sondern man muss eben wissen wie hoch die geforderten Abschläge waren. Wenn die geforderten Abschläge identisch mit den tatsächlichen Zahlungen lt. der Abrechnung sind, dann ist alles gut und die Nachzahlung wird als Zuschuss übernommen. Wenn nun aber weniger Abschläge gezahlt worden sind als gefordert waren, dann wäre ein Teil der jetzt geforderten Nachzahlung Mietschulden und eben nicht einfach nur höhere Nebenkosten. Der Teil, der dann nicht 2008 gezahlt worden ist, könnte dann lediglich als Darlehen übernommen werden und der Rest, der eben aufgrund höherer Nebenkosten entstanden ist, wäre als Zuschuss zu übernehmen.
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#6
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| Schönen Guten Morgen, vielen Dank für die Antworten. Nun hab ich es richtig verstanden, wieso er diese benötigt Habe meinem Bearbeiter nun eine Mail geschickt, weil ich nicht genau weiß wie ich dieses nachweisen kann, da dies ja wie gesagt die erste Abrechnung war und ich beides immer zusammen überwiesen habe. Mal schauen ob noch eine Antwort kommt.LG Christin |
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