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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 21.02.2011, 07:43
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Standard Nebenkostenabrechnung für 2009

Guten morgen,

habe soeben von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten. Wenn ich mich nicht irre, hat er doch am 31.12.2010 sein Recht auf diese Nachzahlung verloren?
Mein Problem ist, das unsere Wohnung unter Zwangsverwaltung steht (schon bevor wir eingezogen sind) bzw das ganze Gebäude. Und unser Vermieter auch gleichzeitig der Zwangsverwalter/ Anwalt ist.
Wir haben uns schon mal über die Nebenkosten gestritten, da kam sie aber fristgerecht. Allerdings stand im Mietvertrag das es eine Pauschale ist. Im Endeffekt haben wir die Kosten von der Arge übernommen bekommen.

Wenn jetzt erst die Abrechnung kam, übernimmt die Arge das dann noch?
Und was passiert wenn die Whg jetzt im April versteigert wird, müssen wir dann sofort raus?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

lg Britta
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  #2  
Alt 21.02.2011, 08:17
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Wenn Ihr eine Pauschalmiete zahlt, gibt es keine NK-Abrechnungen. Die muß dann weder Du noch das Jobcenter zahlen.

Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer tritt also in die bestehenden Mietverträge ein. Er kann Dich nicht ohne weiteres kündigen.
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  #3  
Alt 21.02.2011, 08:44
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Das weiß ich ja, deshalb haben wir uns ja auch darüber gestritten,inkl. Mieterschutzverein. Der witz ist, das unser Vermieter Anwalt für Mietrecht ist.
Um aber nicht aus der Wohnung zu fliegen,hatten wir die Kosten für 2008 trotzdem bezahlt. Ist das dann nicht eine Einwilligung in eine Nebenkostenvorrauszahlung anstatt einer Pauschale?
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  #4  
Alt 21.02.2011, 08:46
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer tritt also in die bestehenden Mietverträge ein. Er kann Dich nicht ohne weiteres kündigen.
Das ist zwar richtig, der TE fragte hier aber nach dem Fall der Zwangsversteigerung und da ist es etwas ander.

Zwar erklärt der § 57 ZVG den § 566 BGB auch für diese Fälle für entsprechend anwendbar, aber hat der Ersteher gem. § 57a ZVG ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Allerdings ist auch hier nicht zu befürchten, dass der Mieter die Wohnung von heute auf morgen verlassen muss. Zum einen ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, zum anderen Bedarf es zur Kündigung eines berechtigten Interesses.
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  #5  
Alt 21.02.2011, 16:31
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Von der Zwangsversteigerung mal abgesehen, ich denke, wenn wir die Abrechnung für 2009 nicht zahlen, wird er uns eh rausschmeißen.
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  #6  
Alt 22.02.2011, 07:33
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Guten morgen,

würde unserem Vermieter nun gerne einen Brief schreiben, ist es richtig wenn ich folgenden Paragraphen dafür nutze § 556 Abs. 3 BGB?

Vielen Dank schonmal auch für die schon gegebenen Antworten.

LG Britta
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  #7  
Alt 22.02.2011, 19:40
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Hallo Britta,

der Paragraph ist meiner Meinung nach völlig richtig gewählt.

Wegen einer Betriebskostennachbelastung, die der Mieter nicht bezahlt, kann der Vermieter nicht kündigen....

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  #8  
Alt 22.02.2011, 19:46
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Guten Abend,

ich habe eine Frage. Die ARGE rechnet eine Betriebskostengutschrift mietmindernd an, was meiner Meinung nach ja auch völlig richtig ist. Nun aber folgendes: meine Miete ist unangemessen hoch und daher schon auf Mietobergrenze gekürzt, ich bin mir bewusst, dass die ARGE nun ganz sicher keine BK- Nachbelastungen übernehmen würde und habe daher vorsorglich monatlich mehr Miete als vom Vermieter gefordert eingezahlt, im Ergebnis ist durch die zu viel gezahlte Miete ein Guthaben entstanden, dass die ARGE anrechnet.

Ist das rechtens?

Ich habe das Guthaben doch selbst erwirtschaftet und quasi nur auf meinem Mieterkonto angespart. Hätte ich dieses Geld auf einem Sparbuch gespart, hätte es die ARGE doch auch nicht berücksichtigt. Ohne mein zusätzliches Einzahlen hätte ich eine Nachbelastung gehabt, die ich ganz sicher nicht ohne Weiteres hätte bezahlen können.

Kann mir jemand helfen?

LG
C.
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  #9  
Alt 23.02.2011, 06:17
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Calimero Beitrag anzeigen
ich habe eine Frage. Die ARGE rechnet eine Betriebskostengutschrift mietmindernd an, was meiner Meinung nach ja auch völlig richtig ist.
Zitat:
im Ergebnis ist durch die zu viel gezahlte Miete ein Guthaben entstanden, dass die ARGE anrechnet.
Im ersten Satz steht es richtig. Das BK-Guthaben wird nicht angerechnet sondern mindert die Kosten der Unterkunft, so dass das Jobcenter nicht mehr so viel zahlen muss.

Zitat:
IHätte ich dieses Geld auf einem Sparbuch gespart, hätte es die ARGE doch auch nicht berücksichtigt. Ohne mein zusätzliches Einzahlen hätte ich eine Nachbelastung gehabt, die ich ganz sicher nicht ohne Weiteres hätte bezahlen können.
Doch, von einem Sparkonto aus. Denn da wäre es dein Vermögen gewesen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #10  
Alt 23.02.2011, 06:37
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Beiträge: 844
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Zitat:
Zitat von Calimero Beitrag anzeigen
ich habe eine Frage. Die ARGE rechnet eine Betriebskostengutschrift mietmindernd an, was meiner Meinung nach ja auch völlig richtig ist. Nun aber folgendes: meine Miete ist unangemessen hoch und daher schon auf Mietobergrenze gekürzt, ich bin mir bewusst, dass die ARGE nun ganz sicher keine BK- Nachbelastungen übernehmen würde und habe daher vorsorglich monatlich mehr Miete als vom Vermieter gefordert eingezahlt, im Ergebnis ist durch die zu viel gezahlte Miete ein Guthaben entstanden, dass die ARGE anrechnet.

Ist das rechtens?
Noch eine Ergänzung zum Beitrag von Grubenpony:

Ja, es ist richtig. Allerdings muss das JobCenter das Guthaben auf die tatsächliche Miete anrechnen, nicht auf die bewilligte angemessene Höchstgrenze.
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