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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 16.03.2010, 07:12
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Standard Nebenkosten Nachzahlung Wasser, Sonderfall?

Hallo,

kurz angeschnitten: Wir leben als Bedarfsgemeinschaft (keine Kinder) seit ca. 15 Monaten in einer von der Arge bewilligten Wohnung. In den Kosten der Miete sind unter anderem auch Müllabfuhr, Schornsteinfeger und Wasserverbrauch enthalten. Bisher hatten wir keinerlei Probleme mit der Arge, auch Kosten für Öl bzw. teilweise Brennholz (da billiger als Öl) für unseren Ofen (extra angeschafft um Öl zu sparen) wurden übernommen.

Nun haben wir eine Nebenkostenabrechnung erhalten und müssen an die Vermieterin ca. 250 Euro für Wasser nachzahlen. Das Problem:

Wir wohnen in einer Art "Sonderkonstellation", will sagen: 2 Häuser, mit einer Halle verbunden. Im Vorderhaus leben 2 Parteien, wir wohnen im Hinterhaus alleine, lediglich der benachbarte Malermeister nutzt einen Raum unter unserer Wohnung als Lager für Farben usw.

Die ganze Geschichte (also Vorderhaus, Hinterhaus, Halle und Lager) zählt aber als eine Einheit mit einer Hausnummer, es gibt auch nur einen Wasserzähler für alles. Diesen Umstand lässt die Vermieterin (eine sehr zugängliche, nette Dame) aber noch ändern - so das sich nachhalten lässt: Wer hat jetzt genau wie viel Wasser verbraucht!

Vor unserem Einzug wohnte nur ein Single in unserer Wohnung, im Vorderhaus unten eine alleinstehende Dame (wohnt jetzt auch noch dort) und im Vorderhaus oben seinerzeit auch nur eine ältere, alleinstehende Dame. Entsprechend war der Wasserverbrauch eher gering. Inzwischen lebt teilweise ein Freund der Dame im Vorderhaus unten mit in der Wohnung, in der oberen Wohnung eine Mutter mit älterem Sohn und wir eben mit Hund im Hinterhaus - entsprechend sind die Abgaben für Wasser im Anteil gestiegen.

Wir sind uns keinerlei "Verschwendung" bewusst, können das jetzt aber natürlich nicht nachweisen da kein eigener Zähler vorhanden, die Vermieterin legt das logischer Weise anteilig auf alle Mieter um.

Frage:

Wie müssen wir nun geschickt vorgehen um die Nachzahlung ggf. bei der Arge geltend zu machen? Wenn es gar nicht anders geht: Nehmen wir ein Darlehen in Anspruch und zahlen das ab - aber vielleicht haben einige hier ja Tipps wie man von Anfang an richtig vorgeht? Wir leben übrigens im Kreis Paderborn.

Vielen Dank im Voraus....
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  #2  
Alt 16.03.2010, 08:12
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Mir erschließt sich das Problem nicht.

Es handelt sich um eine Nachforderung im Bereich der Nebenkosten. Einreichen, erstatten lassen, fertig.
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  #3  
Alt 16.03.2010, 08:17
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Zitat:
Zitat von gfr Beitrag anzeigen
Mir erschließt sich das Problem nicht.

Es handelt sich um eine Nachforderung im Bereich der Nebenkosten. Einreichen, erstatten lassen, fertig.
Hallo,

wir hatten bisher nichts mit solchen Nachforderungen zu tun, daher wollten wir uns vorher informieren ob das so einfach möglich ist mit "einreichen, erstatten lassen, fertig!"

Oder ob die Arge uns "Verschwendung" unterstellt - denn wir können anhand nur eines Zählers für mehrere Parteien ja nicht nachweisen, dass wir NICHT verschwenderisch gewirtschaftet haben. Nicht das die Arge sagt: "Wir zahlen doch nicht für den Verbrauch den vielleicht andere verursacht haben!".
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  #4  
Alt 16.03.2010, 08:28
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Eine Aufteilung des Wasserverbrauchs auf alle Personen bei nur einem Zähler ist gängige Praxis und dürfte insofern keine Probleme bereiten,
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Stichworte
kostenübernahme, nachzahlung, nebenkosten, verbrauch, wasser

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