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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo ich bin neu hier und hab direkt mal eine Frage. Also ich bin alleinerziehende mutter und bis nächsten Sommer (dann is das kind 2) auf Hartz4 angewiesen. Ich wohne in einer 58qm großen Wohnung und zahle weniger als zugelassen wäre... Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung von 2009 bekommen. (Da war ich schwanger und deshalb schon in H4) Ich müsste 60Euro nachzahlen. Is ja nich viel als Nachzahlung, aber für mich ist es halt ne menge geld. So. Jetz hab ich gelesen das das Amt das übernimmt. Aber wie mach ich das jetz mit den feiertagen? Will meinen Vermieter ja nicht warten lassen. Will ja keinen Ärger mit dem. -Wenn ich das jetzt einfach so zahle, kann ich das dann von der Arge zurück verlangen? Also hoffe ihr versteht was ich meine... Nich das es heißt ich hätte ja bezahlt und damit ists erledigt... und -kann ich meinen Vermieter bitten meine Nebenkosten um 10Euro im Monat zu erhöhen. Die Miete wurde festgesetzt als ich noch schwanger war, also nach dem Verbrauch einer Person. Da dürfte das Amt ja eigentlich nichts dagegen haben?? Oder?? Also die würden das dann übernehmen wenn ich denen das schriftlich geb?! Danke schonmal für die hilfe |
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#2
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| Dein Vermieter hat sich ein Jahr lang Zeit gelassen für die Abrechnung und diese dann auf den letzten Drücker erledigt. Dann darf er dir ruhig ein wenig Zeit für die Begleichung der Forderung lassen. Du reichst die Abrechnung bei der Arge ein und wartest entspannt ab.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Naja, aber 1. (hat mir mein nachbar so erzählt) kann der Vermieter nichts für. Weil die Firma die das berechnet hat sich erst VERrechnet und so musste das alles nochma neu gemacht werden. 2. hat mein Vermieter mir damals gerade so die Wohnung gegeben mit den Worten "Aber ich will die Miete pünklich vom Amt direkt überwiesen bekommen, keine Mätzchen hier... weil naja, "solche" Leute müssen ja auch leben.." Also der hat nich so die gute Meinung über H4ler... Wurde schon 2 mal von H4lern geprellt und da wartet er wohl bis heute auf das Geld... Deshalb will ich natürlich nicht das er mich auch in dieses "Klichee" steckt.... Ich würde halt Stress einfach gern vermeiden und das vorzahlen und mir das dann beim Amt zurück holen... wenn das geht! |
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#4
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| Das geht. Es kommt nur auf den Bedarf an. Musst nur aufpassen, dass die ARGE es nicht nochmal an den Vermieter überweist, sondern an dich. Ansonsten bekäme der Vermieter doppelt Geld. Turtle |
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#5
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| Also bezahle ich morgen und dann sag ich das der Arge sobald die erreichbar ist (Ich rechne ma nich damit das da jmd zw den Jahren da is) das ich das Geld gern wieder hätte. Ja? Und dann zahlen die mir das zurück wenn ich denen die Abrechnung und den Überweisungsbeleg geb. Super, danke! |
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#6
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| Umgekehrt. Erst bei der Arge beantragen, dann zahlen. Ansonsten zahlt die Arge nicht, da ja kein Bedarf mehr besteht. |
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#7
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| Okay, hab heut früh doch jemanden erreicht. (Wow, hätt ich nich gedacht) Ich soll die Abrechnung einreichen und die überweisen das dann direkt. |
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| Stichworte |
| mieterhöhung, nachzahlung, nebenkosten |
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