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Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug...

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  #1  
Alt 15.04.2010, 18:33
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Standard Nebenkosten

Kann mir jemand sagen wie die ARGE die Nebenkosten berechnet wenn man eine Nachzahlung an den Vermieter zu leisten hat.
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  #2  
Alt 15.04.2010, 20:47
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Im Normalfall wird geschaut, was ihr genau verbraucht habt (Heizkosten, Warmwasser und kalte Betriebskosten) und dann wird geschaut, was man euch mit dem ALG 2 schon gewährt hat und dann die Differenz (außer eben beim Warmwasser) übernommen. Es sei denn, die Wohnung war/ist unangemessen und man hat schon das maximal Mögliche übernommen.

Turtle
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  #3  
Alt 16.04.2010, 19:40
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Also bei der Kaltmiete sind wir drunter das weiß ich. Den Verbrauch habe ich mir angeguckt der ging also war nicht erheblich mehr wie im Jahr davor.
Woher weiß ich denn wie ob ich zuviel Nebenkosten habe oder nicht . Die Nebenkosten sind doch auch vom Wetter abhängig langer Winter mehr Heizkosten , Winterdienst u.s.w. .Also kann ich das doch nicht so pauschalisieren.
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  #4  
Alt 16.04.2010, 19:50
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Wenn die Kaltmiete angemessen ist und die Wohnung nicht zu groß, dann sind die Heizkosten in voller Höhe zu übernehmen, außer es kann Euch im Einzelfall unwirtschaftliches Heizen nachgewiesen werden.
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  #5  
Alt 16.04.2010, 20:17
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Von der größe her glaube ich nicht bei 3 Personen knapp 75 qm. Ich gehe immer davon aus das ich die Nebenkosten ja vielleicht selber tragen muß , also irgentwie mal aus diesem Teufelskreis rauskomme. Also Versuche ich schon die Kosten so gering wie möglich zu halten. Aber wenn ich einen langen Winter habe muß ich länger heizen. Mir grault es schon vor der nächsten Abrechnung. Merkwürdig finde ich auch für 2006 habe ich noch 100 € widerbekommen , für 2007 mußte ich 150 € Nachzahlen und für 2008 muß ich jetzt 570 € Nachzahlen . Und vom Verbrauch her sind keine großen Unterschiede zu sehen. Es ist doch ganz einfach so es ist alles teurer geworden. Bei der Nachzahlung von 2006 habe ich auch erst 50 € nach einem Widerspruch dann 100€ bekommen. Jetzt habe ich wieder bloß ein drittel also 200€ bekommen also Widerspruch. Gibt es da was wo man das mit der Erstattung der Heizkosten nachlesen kann?
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  #6  
Alt 16.04.2010, 20:26
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Hast Du denn 2007 und 2008 die Übernahme der Heizkosten beantragt?

Nachlesen, dazu gibt's zig Gerichtsurteile, auch vom BSG.

Für die Übernahme auch älterer Kosten z.B. BSG - B 4 AS 62/09 R v. 22.3.2010

Zu den Heizkosten z.B. BSG - B 14 AS 36/08 R v. 2.7.2009,
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  #7  
Alt 16.04.2010, 20:39
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Ich habe gedacht wenn ich da meine Nebenkostenabrechnung abgebe machen die das von sich aus schon . Wo ich noch was wiederbekommen habe haben die mir auch gleich radikal alles in einem Monat abgezogen . Muß ich die Heizkosten extra bentragen ? Ich muß für heute Schluß machen mir fallen schon die Augen zu und ich vertippe mich andauernt. Muß ja jeden Tag um 4 Aufstehen.
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  #8  
Alt 16.04.2010, 20:53
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Also hast Du die Abrechnungen abgegeben und darauf nie einen Bescheid erhalten. Dann würde ich deswegen doch mal eine kurze Frist setzen und dann ggf. eine Untätigkeitsklage einreichen.

Wobei schon merkwürdig ist - bei einer Rückzahlung wird ganz schnell bearbeitet, bei einer Nachzahlung hat man's nicht ganz so eilig - ein Schelm, der Böses dabei denkt.
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  #9  
Alt 17.04.2010, 06:15
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Doch ich habe schon einen Bescheid bekommen . Habe aber seit ich Nachzahlen muß immer erst mal nur 1/3 bekommen. Bei der ersten Nachzahlung gab es erst nach dem Widerspruch noch mal ca. 50 € nach . Bei der zweiten jetzt auch erst mal 1/3 also ca. 200€ was da rauskommt beim Widerspruch rauskommt weiß ich noch nicht. Den letzten Widerspruch hatte ich im November 08 abgegeben und im Juli 2009 den Bescheid dazu bekommen. Wie lange ich jetzt warten muß weiß ich noch nicht . Aber mir wird wahrscheinlich diesmal eher der Kragen platzen und dann wieder eine Untätigkeitsklage machen. Deswegen dachte ich es gibt da irgentwie eine Formel oder sowas wie die die Nebenkosten berechnen.
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  #10  
Alt 17.04.2010, 10:09
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Wenn Größe und Kaltmiete angemessen, dann gibt's nix großartiges zu berechnen. Und für die schon "im Brunnen liegenden" Nachzahlungen, bei denen also nicht voll nachgezahlt wurde - die bekommst Du mit einem Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X wieder aus dem Brunnen. Formlos stellen und nimm die Argumente aus den Urteilen, die ich genannt hab.
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