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| Kosten der Unterkunft Fragen zu den KdU, den Unterkunftskosten nach § 22 SGB II (oder 29 SGB XII): Miete, Nebenkosten, Heizung, Umzug... |
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#1
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| Hallo ich bräuchte mal eure Hilfe. Bisher habe ich immer gelesen, dass die ARGE die tatsächlichen Nebenkosten (wenn sie nicht otopisch sind) übernehmen muss. Also sprich die Nachzahlung bezahlt, wenn man einen Antrag stellt. Nun habe ich aber eine Ablehnung bekommen. Es geht um 2008 da habe ich Hartz 4 bekommen und nun habe ich die Nachzahlung bekommen und die wollen das nicht übernehmen, da sie nicht zuständig sind. Ich muss dazu sagen, dass ich mittlerweilen umgezogen bin, weil ich Arbeit gefunden habe und auch kein Hartz 4 mehr bekomme. Mein Lohn ist aber genau so hoh, wie mein damaliger Hartz4 Satz und ich kann er einfach nicht bezahlen. Davon mal ganz abgesehen, geht es doch um einen Zeitraum und auch um eine Wohnunung aus dem Jahr 2008, wo ich von der Dort ansässigen ARGE Hartz 4 bekommen habe. Ich war auch schon bei der hier ansässigen ARGE, aber die sagen, dass sie dass gar nicht übernehmen können, weil wir ja zu dem benannten Zeitpunkt noch nicht hier gewohnt haben und auch nicht von Ihnen die Miete bekommen habe. Wir sollen uns an die "alte" zuständige ARGE wenden. Ja und die haben nun die Ablehnung geschickt. |
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#2
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| Selbst, wenn Sie zurzeit ALG II bezögen: "Nachzuzahlende Betriebs- und Heizkosten für eine Wohnung, die ein Hilfebedürftiger nicht mehr bewohnt, stellen keinen gegenwärtig zu deckenden Bedarf der Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB 2 mehr dar." (SG Berlin, Beschluss v. 01.12.2005)
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#3
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| Wie soll ich den das verstehen. Ich bin damals mit abspreche der ARGE aus der Wohnung umgezogen, wegen der neuen Arbeit. Und nun bleibe ich deshalb auf den Schulden sitzen? Die Wohnung ist jetzt nicht mehr bewohnt, aber zu dem damalsigen Zeitpunkt, um den es geht und aus dem auch die Nachzahlung resultiert, habe ich die Wohnung bewohnt und auch von der ARGE Hartz 4 bekommen. |
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#4
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| Die ARGE darf aber nur den jeweils gegenwärtig zu deckenden Bedarf decken.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#5
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| Ich habe mir deinen Hinweis "§ 22 Abs. 1 SGB 2" mal rausgesucht und verstehe jetzt nicht ganz, warum die Heizkosten auf diese Basis nicht übernommen werden dürfen. Die ARGE soll je nichts für die Zukunft zahlen, sondern nur nachzahlen, was sie mir bzw. dem Vermieter zum Zeitpunkt meiner Arbeitslosigkeit zuwenig bezahlt haben. D.h. ich bin gezwungen umzuziehen, wenn ich dadurch meine Arbeitslosigkeit beende, bekomme dann auch keine Nachzahlung mehr übernommen für den vergangenen Zeitraum? (es ist ja ganz normal, dass die Nebenkostenabrechnung erst Monate später kommt und in der Zeit kann sich viel tun) |
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#6
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| Manchmal entstehen aus den Heiz- und Betriebskostenzahlungen auch Guthaben. Würden Sie solche Ihrer alten ARGE zur Rückzahlung anbieten? Verlangen wird die ARGE dies vermutlich nicht, wenn Sie aus dem Leistungsbezug ausgeschieden sind.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#7
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| Meinet wegen können die ja mein Gehalt anrechnen (ich verdiene 10 Euro über meinem Hartz 4 Satz, abzügl. Fahrkosten etc.). Aber wenn ein Hartz 4 Empfänger der seid sagen wir mal 2 Jahren Hartz 4 bekommt seine Nebenkostenabrechnung einreicht, dann geht es doch auch um einen vergangenen Bedarf und nicht um einen aktuellen. Also ich kann jetzt hingehen und mich kündigen lassen, weil ich mir keine Schulden erlauben darf und bekommen es dann bezahlt? Ich kann es nicht aus eigener Tasche tragen und stecke in einer Privatinsolvenz wodurch ich keine neuen Schulden machen darf. Ich denke mit meinem Arbeitgeber lässt sich reden, dass er mich entlässt zumal ich noch in der Probezeit bin. Alternative wäre, dass ich Schulden mache und dadurch meine Insolvenz platzt. Was eine Katastrophe für meine Zukunft wäre. |
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#8
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| Also ich wäre ehrliche gesagt davon ausgegengen, dass ich Anfang nächstes Jahr in jedem Fall ein Schreiben bekommen hätte, wo ich die Nebenkostenabrechnung einreichen muss und evtl. Guthaben aufzudecken? Die lassen sich doch auch kein Geld durch die Lappen gehen. |
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#9
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| Die Insolvenz ist ein anderes Problem. Vielleicht kann Ihnen jemand im Unterforum "Schuldnerberatung" helfen.
__________________ Schöne Grüße Heinz Hoffmann |
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#10
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| Es spielt keine Rolle, für welchen Zeitraum die Abrechnung ist und ob Du da ALG II bezogen hast, sondern darum, ob Du in dem Moment, wo Du nachzahlen sollst, hilfebedürftig bist. Da dies offenbar nicht der Fall ist, wird auch keine Nachzahlung übernommen. Genausogut würde Dir jetzt ein Guthaben nicht angerechnet werden. Du hast JETZT nix mit dem Amt zu tun, weil Du nicht im bezug von Leistungen bist, ergo ist es nicht zuständig.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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